Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

123recht.net empfielt unser Produkt aus dem RechtShop:

Rechtshop » Urheberrecht » Abmahnung

Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) ab €29

Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt

Leserwertung: 
5,0 (von 2)
 Thema bewerten!

1970693 Aufrufe
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Hallo,

ich klinke mich auch mal ein, nachdem ich in der letzten Zeit so gut wie alle Seiten überflogen habe. Als Fazit ziehe ich heraus, dass es keine Patentlösung gibt.

Nun gehöre ich auch zu den Betroffenen, die wegen des Downloads einer Datei angemahnt wurden. Das erste Schreiben erhielt ich Ende September und muss gestehen, dass ich ziemlich geschockt war, da ich keinerlei Dateien in irgendeiner Art und Weise heruntergeladen habe.

Ich habe dem Schreiben deshalb keine Bedeutung beigemessen, da ich mir keiner Schuld bewusst war und auch ausschliessen kann, dass von meinem Anschluss derlei Aktivitäten ausgingen.

Natürlich hatte ich mich auch hier informiert und den Hinweis auf die modifizierte UE gefunden, aber warum sollte ich diese abschicken, wenn ich mir nichts unrechtes in der Richtung vorzuwerfen hatte?

Nun kam heute ein 2. Schreiben, der Betrag ist nun natürlich erheblich grösser. Ich bin ziemlich bedient und habe auch wenig Lust auf irgendeinen Rechtsstress.
Wie kann das sein, dass man mir einen solchen Vorwurf machen kann? Ich kann das im Prinzip ja nicht einmal überprüfen, denn mit solchen Sachen kenne ich mich praktisch garnicht aus.

In einem anderen Forum wird geraten, nach einem 2. Schreiben zumindest dann die mUE abzusenden. Aber warum sollte ich das tun? Das wäre doch mit einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen und das möchte ich nicht.

Lösung wäre demnach also nur der Klageweg oder sehe ich das falsch?

Für hilfreiche Antworten wäre ich natürlich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruss


von dln2 am 22.10.2008 19:56
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Stra
> Wie kann das sein, dass man mir einen solchen Vorwurf machen kann?

Wieso sollte man das nicht können? Wie willst du denn verhindern, daß (unberechtigte) Vorwürfe erhoben werden können? Durch Gottesurteil?

> Ich kann das im Prinzip ja nicht einmal überprüfen, denn mit solchen Sachen kenne ich mich praktisch garnicht aus.

Daß du einen Vorwurf nicht überprüfen kannst, schließt nicht aus, daß er nicht möglicherweise berechtigt ist.

Wenn dir heute jemand vorwirft, daß du vor 3 Wochen auf einer Wiese im Stadtpark geparkt hast, dabei Öl aus deinem Auto gelaufen ist und das Grundwasser verschmutzt hat, kannst du das auch nicht "überprüfen". Trotzdem wäre es, wenn zutreffend, ein berechtigter Vorwurf.

> da ich keinerlei Dateien in irgendeiner Art und Weise heruntergeladen habe

Dann brauchst du dir ja auch keine Sorgen zu machen oder irgendwas zu "überprüfen".

> Das wäre doch mit einem Schuldeingeständnis gleichzusetzen

Nicht zwingend, und das wüßtest du auch, wenn du alles schon 1000 mal gesagte gelesen hättest.

> Lösung wäre demnach also nur der Klageweg

Warum willst du denn klagen? Hast du Geld zu viel?
Laß doch die Gegenseite klagen und ihre (wie du sagst) unberechtigten Forderungen zu beweisen versuchen.
Da müssen sie ja zwangsläufig kläglich scheitern.

(Wie hier schon gesagt wurde, ist es auch für abzockende Abmahner wesentlich risikoloser, einfach die zigtausenden von echten Uploadern abzumahnen anstatt das Risiko einzugehen, einen Unschuldigen mit gefälschten Beweisen drankriegen zu wollen. Das wäre völlig unlogisch.)


von Leibgerichtshof am 22.10.2008 22:21
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 123 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Ich habe ja sehr viel hier durchgelesen und im Grunde war es letztlich für mich sehr verwirrend. Scheinbar habe ich die mUE als in meinem Fall nicht als das geeigente Instrument angesehen. Wenn ich dich richtig verstehe, hätte ich sie dennoch in jedem Falle abschicken müssen? Würde es zum jetzigen Zeitpunkt noch etwas nützen, diese abzuschicken, allein um dem Ganzen Einhalt zu gebieten?


von dln2 am 22.10.2008 22:37
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
@dln2

Mach einfach Nix ! Ich war genauso geschockt wie du am Anfang. Die wollen nur Euronen haben und nicht jemanden verklagen. So sieht es nunmal aus.
Es gibt hier keine Fall (bis heute) wo jemand schreibt, das er vor Gericht musste.
Bei mir liegt das ganze 1,5 Jahre zurück (angebliche Vergehen), 2 Bettelbriefe und seit dem nichts !

deleon


von deleon am 23.10.2008 10:34
Status: Stift (58 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Stra
> Wenn ich dich richtig verstehe, hätte ich sie dennoch in jedem Falle abschicken müssen?

"Müssen" und "in jedem Fall" nicht.

Wenn du dir sicher bist, daß die Vorwürfe unbegründet sind, *mußt* du gar keine UE schicken.

Wie gesagt, sollen die dich doch verklagen, wenn sie meinen, irgendeinen Anspruch gegen dich zu haben.

Die UE - unter Streichung der Übernahme der Anwaltskosten der Gegenseite - auch als Unschuldiger zu schicken (natürlich so formuliert, daß sie nicht als Schuldeingeständnis ausgelegt werden kann), hat nur einen Vorteil:

*Wenn* du tatsächlich verklagt werden solltest, ist der Streitwert wesentlich geringer, weil es "nur" noch um die Anwaltskosten (je nach Fall 300-1500 EUR) und nicht mehr um den vollen Gegenstandswert des Unterlassungsinteresses (5001 - 50.000 EUR) gehen würde.
D.h. man müßte dann seinem eigenen Anwalt eine weniger schmerzhafte Summe hinlegen.


von Leibgerichtshof am 23.10.2008 10:38
Status: Unsterblich (2392 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 123 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Hallo Leute, kaum zu glauben das Forum lebt ja immer noch. Ich habe seit Dezember 2007 nichts mehr von den Typen gehört, kein Gerichtstermin, kein Brief, nix. Hat irgendjemand seit der Zeit mal einen Gerichtstermin mit denen gehabt?


von Giftzwerg am 01.11.2008 17:47
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
hallo der netten gemeinschaft!

ich bin es nun nach 2 monaten auch mal wieder!

kam doch glatt heut der 2te brief ins haus... wohl so ein bettelbrief wie alle schreiben..

die fordern meine mum auf zu bezahlen und sie hat bis 12.11.2008 zeit zu bezahlen. mal wieder kam nix per einschreiben..einfach nur so...

nun sind es aber nicht die 250€ sondern doch tatsächlich 1136€! (rechtsverfolgungskosten + Schadensersatz + ermittlungskosten)

ist find ich schon ziemlich happig.. die haben doc hgemerkt das ich nur die mod UE geschickt hab und nicht bezahlt, da werd ich wohl kaum die über tausend euro bezahlen!

was sagt ihr dazu?! ich denk mal aussitzen und auf die dinge warten die da kommen oder?!?

DANK Lion


von Lionheart am 07.11.2008 17:32
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Was hällst denn davon....

Hatte nach dem 2ten Schreiben....mit der üblichen 1160 Tacken und Äpfelstücken nun ein drittes Schreiben bekommen , wo sie "nur" noch 250 haben wollen...

Also erst 250 als die nciht kamenwolltensie dann 1160 und als die nicht kamen nun wieder 250 Euro.... hmmmmm


von Oldschooler am 07.11.2008 19:21
Status: Stift (52 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
was ich davon halte...

das ich wohl meine füsse stillhalte und nix mach...

wieviel wochen muss ich nun auf den nächstn brief wartn?!


von Lionheart am 07.11.2008 19:57
Status: Praktikant (16 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
nach längerer zeit melde ich mich auch mal wieder.
als ich hier angefangen habe zu lesen waren wir glaube ich auf seite 50.zwischenzeitlich habe ich immer wieder hier reingesehen .
nun muss ich allerdings sagen .das forum wird total zugemüllt.wie sollen neulinge hier noch etwas finden? bzw leute wie ich die sich mal über andere auf den neusten stand bringen wollen?
wenn ihr euch gegenseitig nieder machen wollt dann macht das doch bitte privat aus.
bleibt hier sachlich und schreibt doch nur eure erfahrungen rein

mein werdegang.
anfang märz 2007 wurde was runtergeladen. anfang august 2007 1 mahnung.bin zum anwalt.habe auf den rat das schreiben abgeändert so das ich nicht zahle aber alles weitere sein lassen werde. dez 2007 kam die 2 mahnung mit den bekannten 1188 euro. seitdem habe ich nicht wieder was gehört.

mein dank geht an Roschmeier der auf den letzten 100 seiten die ich nun fast gelesen hab als einziger was nützliches geschrieben hat.

-- Editiert von Undomiel am 14.11.2008 02:32


von Undomiel am 14.11.2008 02:32
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97907
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online