Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Hallo zusammen,
ich möchte hier mal meinen Fall schildern und habe im Anschluß noch ein paar Fragen die hoffentlich zu einer lebhaften Diskussion anregen.
Ich habe im Februar in meinem torrent-Client den Suchbegriff "Flirt" eingegeben und erstmal alles angeklickt, was interessant erschien. Dies war leider ein großer Fehler.
Am 14.06.07 hat meine Freundin (der DSL-Anschluß läuft auf Ihren Namen) gleich zwei Abmahungen "Abmahnung wegen Urheberschutzverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung" von kuw Rechtsanwälte erhalten. In den Abmahungen sind unter anderem
- die heruntergeladenen Dateien (Strassenflirt 42, Strassenflirt 45)
- das Datum des Downloads (21.02. + 23.02.)
- das P2P-Netzwerk: torrent
- sowie die IP-Adresse
aufgeführt.
Ich kann mich nicht erreinnern, diese Dateien bewusst heruntergeladen zu haben - ich kann es allerdings auch nicht ausschließen. Ich kann aber definitiv sagen, daß die Dateien nicht vollständig heruntergeladen wurden und die heruntergeladenen Teile inzwischen von meiner Festplatte gelöscht sind. Bei einem Telefonat mit kuw Rechtsanwälte wurde mir mitgeteilt, daß gegen alle Personen Abmahnungen verschickt wurden, die mindestens 30% der Dateien heruntergeladen haben.
kuw Rechtsanwälte fordern nun 250 EUR (Anwaltsgebühren 135 EUR + Schadenersatz 115 EUR) pro Film sowie die Abgabe der Unterlassungserklärung.
Das Lesen der vielen Artikel zu diesem Thema (
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=61029) hat leider nicht alle meine Fragen beantwortet. So wie ich es sehe gibt es sowohl Chancen als auch Risiken beim verweigern der Zahlung. Da ich es nicht auf einen Prozeß ankommen lassen möchte habe ich noch folgende Fragen:
1) Können kuw Rechtsanwälte überhaupt eine Zahlung verlagen, da mein Download eher fahrlässig als vorsätzlich begangen wurde?
2) Ist es überhaupt rechtens das eine Zahlung pro heruntergeladene Datei verlangt wird. 500 EUR für zwei Filme, die ich gar nicht gesehen habe, die ich komplett gar nicht angeboten habe und die ich für 6 EUR in der Videothek hätte ausleihen können (ohne Wartezeit und in DVD-Qualität) finde ich ziemlich unangemessen.
3) Provider des DSL Zugangs ist T-Online. Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 07.12.2005 (
25 S 118/2005) entschieden, daß das Speichern dynamischer IP-Adressen unzulässig ist. Dies wurde auch vom BGH mit Beschluss vom 26.10.2006 (Az.
III ZR 40/06) bestätigt. Da der Tarif volumen- und zeitunabhängig ist, hätten die IP-Informationen unverzüglich gelöscht werden müssen. In einigen Artikeln habe ich allerdings gelesen, daß T-Online die Daten in der Praxis erst nach sieben Tagen löscht. Wahrscheinlich möchte T-Online sich den IP-Ermittlungsdienst von den Rechtsanwälten bezahlen lassen. kuw Rechtsanwälte sind aber irgendwie an die IP-Informationen (IP -> Teilnermeher) gelangt. Von der Staatsanwaltschaft wurde meine Freundin nicht informiert, daß ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde. Nun die wichtige Frage: sind kuw Rechtsanwälte widerrechtlich an die Informationen gelangt und können diese Informationen bei einen eventuellen Prozeß verwendet werden?
4) Nun möchte ich noch eine ganz andere Frage aufwerfen. Es ist ja zweifelsfrei erwiesen, daß T-Online die IP-Informationen nicht nur nicht unverzüglich gelöscht sondern diese auch noch weitergegeben hat. Kann meine Freundin T-Online daher auf Schadenersatz verklagen?
Für eine Interessante Diskussion und wertvolle Informationen danke ich Euch schonmal im voraus.
Gruß,
Martin
von Martin Peter am 16.06.2007 14:31
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>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Zunächst mal vorab: Anspruchsgrundlage ist wohl nicht der Download, sondern der damit immer verbundene Upload.
ad 1.
Für eine Schadensersatzpflicht ist kein Vorsatz Voraussetzung, Fahrlässigkeit reicht. Daß man etwas 'aus Versehen' herunterlädt, habe ich noch nicht gehört.
ad 2.
Wenn man unterstellt, daß sicherlich eine nicht unerhebliche Anzahl von Personen die Datei von Ihnen downloaden konnte, ist das durchaus angemessen.
ad 3.
Ein Beweismittelverwertungsverbot ist hier nicht zu erkennen, da die Daten nicht illegal beschafft wurden. Daß der Provider sie nicht hätte speichern dürfen, ist irrelevant.
ad 4.
Es ist wohl schon nach den Grundsätzen von Treu und Glauben schlechterdings unmöglich, einen
Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (hier: Urheberrechtsverletzung) wiederum bei einem Dritten als Schaden geltend zu machen, selbst wenn dieser Dritte unzulässig gehandelt hat.
Das läuft so ein wenig in die Richtung 'Bankräuber verklagt aussagewilligen Komplizen auf Schadensersatz'.
von Mareike123 am 17.06.2007 15:18
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>Abmahnung wegen Download mit torrent - KUW - Strassenflirt
Hi durch meine intensive Internetrecherche (hat mich jetzt schon 3 Tage gekostet) gibt es wohl nur 2 Möglichkeiten: 1.Zahlen oder 2.Ruhe bewahren.
Es gibt bisher 2 Gerichtsurteile, eines LG HH und eines in Mannheim (siehe Internet Foren).
Mir stellt sich wirklich nur die Frage ob die Höhe der "Strafe" angemessen ist und diese dämliche UE tatsächlich mit dem vorgegeben Wortlaut unterschrieben werden muss (25000€). "Versehentlich" runtergeladen, naja welcher Richter glaubt das ........
So wie ich weiss muss der Provider wenn der Staatsanwalt im Spiel ist, so wie die Abzocker Anwälte (KUW) ja vollmundig schreiben, die persönlichen Daten herausgeben.
Bei mir ist der Fall anders gelagert, mein volljähriges Kind "spielt" hin und wieder mit torrent und ich als Vater wurde als "Täter" angeklagt.
Wie gesagt: Zahlen oder aussitzen, ... viel Glück!!!
Ich bin mir nicht sicher in meiner weiteren vorgehensweise, habe daher Anwälte angeschrieben und warte was jetzt kommt.
von WolleH am 17.06.2007 17:39
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