Abmahnung wegen Bilderklau bei eBay erhalten FAKE?

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
log1c
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)
Abmahnung wegen Bilderklau bei eBay erhalten FAKE?

Hallo liebe Forengemeinde,

ich habe vor kurzem einen Artikel auf eBay eingestellt und prompt eine Abmahnung wegen Verletzung des Urheberrechts (aufgrund des Bildes) erhalten. Bei meiner Recherche sind mir folgende Sachverhalte aufgefallen:

- der angebliche Rechtsanwalt ist bei der zuständigen Kammer nicht gemeldet und existiert nicht
- bei der Anwaltskammer liegen schon mehrere Anfragen bezüglich der Authentizität solcher Schreiben vor
- bei der Telefonhotline meldet sich eine Dame mit südländischem Akzent, die darauf verweist, dass der Anwalt nur per Mail, Fax oder Brief erreichbar ist
- eine Unterlassungserklärung wird nicht gefordert, nur wenn man den geforderten Betrag nicht bezahlt
- die Abmahnung ist voller Rechtschreibfehler und in einer Ausdrucksweise verfasst, die sich nicht nach dem typischen "Juristendeutsch" anhört, wie es in vergleichbaren Abmahnschreiben zu finden ist
- die Website des mutmaßlichen Rechteinhabers (angeblich professioneller Fotograf) sieht sehr inszeniert aus,da die Fotos auf seiner Website von gettyimages stammen (die dort angegebenen Rechteinhaber sitzen in Südamerika)


Was empfehlt ihr wie ich am besten vorgehe? Sollte ich überhaupt auf das Schreiben antworten? Meine einzige Unsicherheit besteht bezüglich des möglichen Urheberrechts an dem verwendeten Foto.

-- Editiert log1c am 27.01.2015 16:30

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

quote:
Meine einzige Unsicherheit besteht bezüglich des möglichen Urheberrechts an dem verwendeten Foto.
Wieso Unsicherheit, das ist doch ganz klar!
Du darfst keinerlei Bilder aus dem Netz verwenden, egal ob es sich um professionell gemachte handelt, oder um Bilder die irgendjemand privates einfach online gestelt hat.
Solange keine EXPLIZIETE Nutzungsgenhmigng vorliegt, darfst du das betroffene Bild dann nunmal nicht verwenden.

Beispiel, du nutzt ein Bild welches ich mal vor Jahren ins Netz gestellt habe, dann könnte ich dich da auch abmahnen lassen mit Unterlassungsklage etc.
Der Einzige Unterschied, den es bei professionell gemachten Bildern und unprofessionell gemachten Bildern gibt, ist dann der STreitwert und die damit verbundenen Kosten, mehr aber auch nicht!

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

WENN (!) die Anwaltskammer bestätigt, dass der besagte Anwalt keine Zulassung hat, würde ich allerdings nichts bezahlen. Urheberrechtsverletzung hin oder her. Ich würde zudem Strafanzeige erstatten. Denn wer auch immer da behauptet, Rechteinhaber zu sein. Wenn er einen Anwalt erfindet oder ein Anwalt ohne Zulassung unterwegs ist, ist das nicht wirklich ein Kavaliersdelikt denke ich.

Natürlich sollte man das eigene Verhalten überdenken, so wie l-d-h es schon schreibt.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
log1c
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 4x hilfreich)

Erstmal vielen Dank für die Antworten. Meine Unsicherheit galt dem angeblichen Urheber, der laut "Anwaltschreiben" professioneller Fotograf sein soll.

Die Anwaltskammer halt zweifelsfrei bestätigt, dass die in der Kanzlei aufgeführten Anwälte frei erfunden sind. Es liegen wohl schon mehrere Anfragen in Verbindung mit solchen Abmahnungen vor.

-- Editiert log1c am 27.01.2015 18:42

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Meine Unsicherheit galt dem angeblichen Urheber, der laut "Anwaltschreiben" professioneller Fotograf sein soll.

Ist ja eigentlich egal, wer der Urheber ist. Wichtig ist nur, dass Sie selber es nicht sind. Dann dürfen Sie die Biler auch nicht verwenden. Denn auch wenn sich da jetzt nicht der wirkliche Inhaber gemeldet hat, Sie dementsprechend auch nichts zahlen sollten, könnte das ja noch passieren. Würde also die Bilder rausholen.

quote:
Die Anwaltskammer halt zweifelsfrei bestätigt, dass die in der Kanzlei aufgeführten Anwälte frei erfunden sind. Es liegen wohl schon mehrere Anfragen in Verbindung mit solchen Abmahnungen vor.

Dann können Sie getrost davon ausgehen, dass Die Anwaltskammer sich auch weiter um dieses Problem kümmern und alle machbaren Schritte gehen wird. Für Sie heißt das aber eigentlich nur, dass Sie an diesen "Anwalt" nichts überweisen sollten und dann selbstverständlich auch keine Klage zu fürchten haben.

quote:
Wenn er einen Anwalt erfindet oder ein Anwalt ohne Zulassung unterwegs ist, ist das nicht wirklich ein Kavaliersdelikt denke ich.

Natrülich nicht, zweifelsfrei ist das nach deutschem Recht strafbar. Es sagt ja aber niemand, dass die Hintermänner auch an einem Ort sitzen, an dem das deutsche Strafrecht Zugriff hat. Einziger Anhaltspunkt ist die inländische Telefonnummer. Über Umwege kann die aber auch schnell ins Ausland führen.
Ich würde davon ausgehen, dass die Kammer selber Anzeige erstatten wird.

3x Hilfreiche Antwort

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