Abmahnung wegen Begriff "Ballermann" auf Homepage

27. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
vished
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung wegen Begriff "Ballermann" auf Homepage

Hallo zusammen,

ich habe seit kurzer Zeit ein kleines Einzelunternehmen gegründet, mit dem ich eine Dienstleistung anbiete (Vermietung einer Fotobox auf Veranstaltungen).
Hierzu habe ich ebenfalls eine Homepage erstellt. Unwissenderweise habe ich auch eine Unternetseite erstellt, auf der ich meine Fotobox anbiete mit dem Inhalt "Fotobox auf Ballermann Party".
Der Begriff "Ballermann" ist scheinbar ein geschützter Name (woher soll man das wissen).
Vor ein paar Tagen habe ich eine Email von einem gewissen André Engelhardt bekommen, der scheinbar die Rechte dieses Namens haben.
Die Unterseite habe ich sofort vom Internet genommen und den Mr. André Engelhardt darüber informiert.
Nun möchte dieser Herr, dass ich eine Nachlizenzierung zahlen soll (400 Euro + MwSt) pro Monat für den genutzten Zeitraum.
Ich habe keinerlei Anfragen, Veranstaltungen oder ähnliches durch diese Unterseite durchgeführt bzw. erhalten.

Wie würdet ihr weiterfahren? Es wurde eine Frist bis zum 30.10 gesetzt. Am 23.10 kam das Schreiben per Mail und heute!!! (27.10) per Post. Das kann doch nicht seriös sein? Das ist doch einfach nur pure Abzocke.

Wie geht man hiermit um?
Ich danke für jegliche Hilfe.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Das kann doch nicht seriös sein? Das ist doch einfach nur pure Abzocke.

Naja,

Seht selbst:
http://www.travelbook.de/europa/wie-der-ballermann-ein-deutsches-ehepaar-zu-millionaeren-machte-675989.html

und noch etwas krasser:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/fuer-800-mark-hat-eine-familie-aus-bayern-die-rechte-am-namen-der-toten-prinzessin-gekauft-und-hofft-auf-das-geschaeft-ihres-lebens-nach-muttis-buegelmusik-nun-lady-di,10810590,9391258.html

Da frage ich mich, warum ich nicht selbst auf die Idee gekommen bin.



-- Editiert von drkabo am 27.10.2015 21:54

-- Editiert von drkabo am 27.10.2015 21:55

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vished
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

naja, wie soll man reagieren?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


In Anbetracht der Tatsache, dass der Markenrechtsinhaber wohl außerordentlich professionell / geschäftstüchtig ist und seinen Lebensunterhalt aus der (Nach-)Lizensierung seiner Marken bestreitet, sollte man nicht selbst an der Angelegenheit herumpfuschen. Ergo: Entweder gleich zahlen oder gleich einen Anwalt beauftragen. Alles andere wäre mir zu riskant.
Wir bewegen uns im Bereich des gewerblichen Rechtsschutz' - das ist was für Profis.

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