Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer

Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

10338 Aufrufe

Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung

Hallo zusammen,

kann einem Auszubildenden eine Abmahnung ausgestellt werden, die sinngemäßig etwa so lautet:

unzureichende Leistung in dem und dem Bereich. Leistung wurde wiederholt nicht ordnunggemäßig erbracht und müsste bereits im ersten Lehrjahr perfekt beherrscht werden - trotz mehrfacher, ausdrücklicher (darüber kann man streiten) besprechnung. Dadurch in grober Weise gegen die Pflichten als Azubi verstossen.

Vielen Dank für die Info.

tigerlein


von tigerlein am 04.10.2006 14:57
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
Niemand kann Ihnen wirklich helfen, wenn Sie nur sinngemäß widdergeben was in der Abmahnung drin steht, hier kommt es auf die genaue Formulierung und den genauen Sachverhalt an

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."


von CForce am 04.10.2006 15:38
Status: Philosoph (670 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
naja, was heisst sinngemäß ... ich hab es etwas umformuliert bzw. die namen rausgelassen ...
Würde mich auf Antwort freuen.


von tigerlein am 04.10.2006 15:42
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
quote:
ich hab es etwas umformuliert

nochmal, damit es ganz deutlich wird: Es kommt auf den Wortlaut an. Kleine Änderungen können durchaus schon erheblich etwas an der Sache ändern. So kann man Ihnen nicht helfen.
Natürlich sollten Sie die namen weglassen - die gehören sicher nicht in ein Forum, das jeder mitlesen kann.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."


von CForce am 04.10.2006 17:23
Status: Philosoph (670 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
also gut ... ;-)
am ... haben sie wiederholt für eine auszubildende im zweiten lehrjahr unzureichende Leistung beim XXX (eine Tätigkeit im Berufsfeld) bzgl. Sauberkeit, Ordentlichkeit und Zeitbedarf erbracht.
Die haben eine Leistung wiederholt nicht ordnungsgemäß erbracht, die eine Auszubildender des 1. Lehrjahres bereits perfekt beherrschen müsste und dies trotz mehrfacher, ausdrücklicher Besprechnung.
Sie haben hiermit in grober Weise gegen Ihre Pflichten als Auszubildernder verstossen. Deswegen sehe ich mich genötigt, Sie hiermit schriftlich abzumahnen. Wir fordern Sie hiermit auf, künftig Ihren Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis nachzukommen.
Sollten sich die benannten Pflichtverstösse wiederholen, müssen Sie mit einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses rechnen.

Ich hoffe das hilft jetzt weiter.

Danke


von tigerlein am 04.10.2006 17:36
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
die Abmahnung ist einwandfrei (sofern die Sachen tatsächlich so passiert sind)

Es ist ein genaues Vergehen genannt, auch ist genannt, an welchem Tag das Problem aufgetreten ist.

Außerdem wird auch gleich die Kündigung angedroht.

Formal ist die Abmahnung also in Ordnung und kann auch als Grund für eine Kündigung genommen werden, wenn sich das Verhalten nicht ändert.

Die Auszubildende hat natürlich das Recht, zu der Abmahnung eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen, die der Personalakte hinzugefügt werden muss.

-----------------
"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."


von CForce am 04.10.2006 19:38
Status: Philosoph (670 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
... ergänzend zu CForce's Beitrag, in seine eigene Personalakte darf jeder Mitarbeiter jederzeit Einsicht verlangen. So kann man prüfen, dass der Einspruch/ die Stellungsnahme auch wirklich hinzugefügt wurde.


von -Joshua- am 04.10.2006 21:03
Status: Junior (66 Beiträge)
Userwertung:  1,8  (von 5 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
Ich hab gena das gleiche Problem aba man kann doch nich dafür einer Abmahnung bekommen das man etwas noch nich kann??
Und was bringt mir diese Stellungnahme dazu genau?
Macht die die Abmahnung ungültig??


von Gr4phic am 09.07.2009 10:17
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
Falscher Thread. Sorry

-- Editiert am 09.07.2009 10:40


von Vilya am 09.07.2009 10:34
Status: Praktikant (25 Beiträge)
Userwertung:  1,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
´´ch hab gena das gleiche Problem aba man kann doch nich dafür einer Abmahnung bekommen das man etwas noch nich kann?? ´´


Ganz genau: Wenn schlechte Leistungen nicht durch Nachlässigkeit des Azubi erbracht wurde, sondern trotz Bemühen nicht erbracht werden konnte, dann rechtfertigt das auf keinen Fall eine Abmahnung und schon recht keine Kündigung.

Der Ausbilder kann sich hier auch mal fragen, ob seine Lehrmethoden vielleicht Schuld am geringen Leistungsniveau seines Azubis sind!?

Es kann natürlich auch sein, dass der Azubi trotz guten Anlernens im Beruf überfordert ist, dann sollte er über einen Berufswechsel nachdenken. Aber der A-Vertrag kann deshalb nicht vom AG gekündigt werden.


von HeHe am 09.07.2009 13:26
Status: Unsterblich (4236 Beiträge)
Userwertung:  2,7  (von 124 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
Wenn der Azubi seinen Pflichten nicht nachkommt ( Lernen!!! ) dann kommt es zwangsmäßig irgendwann zur Abmahnung und zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses.
Der TE sollte mal schreiben wie so er die Leistungen nicht erbringen kann.
Liegt es am Ausbildungsbetrieb, an der Berufsschule..., Krankheit. Das sind Fakten die zu einer ordentlichen Beurteilung der Abmahnung erforderlich sind.

quote:
..man kann doch nich dafür einer Abmahnung bekommen das man etwas noch nich kann?? ..

Doch, wenn man nicht will!


von muran am 09.07.2009 13:35
Status: Unsterblich (817 Beiträge)
Userwertung:  1,7  (von 89 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

« Zurück | Seite: 1 2 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97907
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online