>Abmahnung während der Ausbildung - angebliche Schlechtleistung
die Abmahnung ist einwandfrei (sofern die Sachen tatsächlich so passiert sind)
Es ist ein genaues Vergehen genannt, auch ist genannt, an welchem Tag das Problem aufgetreten ist.
Außerdem wird auch gleich die Kündigung angedroht.
Formal ist die Abmahnung also in Ordnung und kann auch als Grund für eine Kündigung genommen werden, wenn sich das Verhalten nicht ändert.
Die Auszubildende hat natürlich das Recht, zu der Abmahnung eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen, die der Personalakte hinzugefügt werden muss.
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"unverbindliche Privatmeinung, ohne Anspruch auf Richtigkeit. keine Gewähr und/oder Rechtsberatung."
von CForce am 04.10.2006 19:38
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