Hallo!
Vielleicht kann mir hier Jemand ein bisschen weiter helfen oder evtl. ein Tipp geben.
Vor ca. 4 Monaten ist unsere Firma Insolvent geworden. Da war ich als Angestellter beschäftigt.
Als der Insolvenzverwalter die Sache übernommen hat wurde ich gefragt ob ich noch als quasi "letzte Freundschaftsdienst" aus der Insolvenzmasse einige Artikel über Ebay verkaufen würde.
Da sah ich keine Probleme.
Es waren dann über ca. 2 Monaten um die 60 Auktionen gewesen. Gleichzeitig habe ich noch von mein Haushaltsauflösung (bin umgezogen und hab viele Sachen verkaufen wollen)nochmal ca. 40-50 Auktionen am laufen gehabt.
Bei den Auktionen aus der Insolvenzmasse habe ich ausserdem in jede Auktion stehen gehabt:
"Diese Auktion wurde im Auftrag durch Firma XY, Strasse, PLZ Ort (Umsatzsteuer-ID: XY) bei Ebay eingestellt. "
Ich wollte mit offenen Karten spielen.
Das Geld ist ja sowieso direkt an den Insolvenzverwalter überwiesen worden.
Heute kriege ich Post von der Wettbewerbszentrale.
"Zu Ihren angeboten bei Ebay unter den Usernamen XY haben wir die Beschwerde eines Mittbewerbers erhalten. Diese Angebote haben wir überprüft und dabei Rechtsverstösse festgestellt.
Art und Umfang der dort angebotenen Waren und durchgeführten Verkäufe führen dazu, dass Ihre Verkaufstätigkeit rechtlich als gewerblich zu gelten hat, auch wenn Sie kein Gewerbe angemeldet haben. Sobald Ihre Verkaufstätigkeit auf Ebay gewerblich erfolgt, sind Sie verplflichtet, wie jeder andere Kaufmann auch, die allg. geltenden Vorschriften und Gesetze für Handel und Gewerbe zu beachten.
...
In Ihren Angeboten heisst es lediglich, dass die angebotenen Waren "Im Auftrag von Firma XY" einegstellt wurden, Ihren eigenen Vor- und Zunamen sowie Ihre eigene genaue Adresse wurden jedoch nicht angegeben."
Zack. Und jetzt soll ich 107 EUR zahlen und natürlich ein Unterlassungserklärung zusenden.
Wie soll ich mich verhalten!?
Ich verkaufte doch nur im Auftrag und hab noch nichtmal Berührung mit das Geld gehabt!?
Schön blöd, dass es im Auftrag geschieht habe ich sogar extra in jede Auktion angegeben.
Ab wann ist man nicht mehr "Privatverkäufer"?
Fragen, fragen, fragen.
Danke im voraus schon.
Gruß, Adrian
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Abmahnung von der Wettbewerbszentrale
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Abmahnung oder Probleme mit Konkurrent?
Im Auftrag eines anderen unentgeltlich ein Verkaufsangebot zu machen ist keine gewerbliche Tätigkeit. Die Tätigkeit war weder nachhaltig noch hattest Du die Absicht, Gewinne zu erzielen.
Haha, wenn so einfach Umgehung Geschäft, warum dann nicht alle Gewerblichen verkaufen "in Auftrag" als Privat Verkäufer, ohne Rechte für Käufer?
Und nachhaltig kann schon mit 2-3 Verkäufe sein, weil ja Absicht für Wiederholung war.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Haha auch Brabinder Singh.
Denn ich tue nicht so als würde ich was im Auftrag verkaufen wollen.
Denn ich kann nachweisen dass
a; die Ware aus ein wirklich insolventen Firma stammt (die Insolvenzdaten lassen sich aus der Homepage des Insolvenzverwalters auslesen)
b; dass ich hier nichts verdient habe, da ich kein Geld empfangen habe,
c; dass ich gewerblich nicht verkaufe (ich habe im Ebay seit 1999 ca. 500 Bewertungen gekriegt, ein Gewerbetreibender schafft sowas in wenigen Monaten)
Ich versuche die Sache ebenfalls noch über den Insolvenzverwalter zu klären. Soll er mal bei Ihnen anrufen.
@mega : Danke für dein Beitrag.
Adrian
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--- editiert vom Admin
Wenn Du die Waren im Auftrag einer Firma verkaufst, kann es nicht privat sein. Das sehe ich schon gewerblich, ob Du das für lau machst oder verdienst spielt im Grunde keine Rolle. Die Verbraucherschutzvorschriften sind dann einzuhalten (Widerrufsbelehrung, ladungsfähige Adresse). Verantwortlich für das Angebot ist der Verkäufer, nicht der in dessen Auftrag er vermeintlich handelt.
Vielleicht rückt der InsoVerw ja was raus.
Ich hab schon alles auf den Fax gelegt.
Bin mal gespannt ob der Insolvenzverwalter was erreichen kann.
Die Summe kam so Zustande:
"...Der aktuelle Aufwendungsersatzanspruch der Wettbewerbszentrale beträgt netto € 195,99 zzgl. 7% MwSt. € 13,65 = € 208,65.
Von diesem für die Wettbewerbszentrale selbst nicht kostendeckenden Satz wird vorliegend ausnahmsweise abgewichen und lediglich eine Aufwandspauschale in Höhe in netto € 100,00 zzgl. 7% MwSt. = Euro 107,00 geltende gemacht. ..."
Ausnahmsweise!? Klingt DAS seriös!?
Seltsam.
Gruß, Adrian
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--- editiert vom Admin
Ich war Angestellter in ein Firma.
Es war nicht meine Firma.
Das Ganze war, so naiv es auch klingt, ein Freundschaftsdienst.
Und ich denke langsam, ich werde die 107 EUR selbst bezahlen können. Die Firma ist ja Insolvent. Der Insolvenzverwalter wird mir das Geld bestimmt auch nicht geben ...
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Ach ja. Die Gebühren.
Ich hab die Ebay Rechnungen gedruckt, abgegeben und die wurden mir überwiesen.
Ich habe NULL Gewinn bei der Sache gehabt.
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> Klingt DAS seriös
Ja, verkaufst privat gewerblich dubios und bist gut, aber denkst älteste (auch billigste) Schützer von Wettbewerb ist böse? Realität check vielleicht gut.
Oder schreibst Wettbewerbzentrale, daß du lieber mehr zahlen willst.
--- editiert vom Admin
Hallo an Alle nochmal!
Ich habe versprochen dass ich nochmal schreiben werde wie die sache ausgegangen ist.
Der Insolvenzverwalter hat postalisch wie auch über Fax nochmal eine Stellungnahme abgeschickt.
In dem Stand dass ich im Auftrag der Insolvenzverwalters aus ein Insolvenzmasse Sachen verkauft habe, und ich daraus kein Erlös erhielt.
Ich handelte nicht gewerblich.
Das war Mitte Juli 2008.
Es ist seitdem NICHTS MEHR PASSIERT!
Hoffe es bleibt dabei.
Ich danke für die Beiträge!
Grüße, Adrian R.
Und jetzt?
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