Waldorf Frommer versendet Abmahnungen für die Universal Film GmbH wegen des Films "Machine Gun Preacher"

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Nutzer von Tauschbörsen nach wie vor beliebte Ziele von Abmahnschreiben

Im Auftrag der Universal Film geht die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer wegen „unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen“ gegen Internetanschlussinhaber vor, über deren Internetanschluss das Werk „Machine Gun Preacher“ im Wege des Filesharing in Internettauschbörsen öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen.

Angeblich seien die in der Abmahnung ersichtlichen Daten einer nicht genehmigten öffentlichen Anbietens des Filmwerkes festgestellt und zu Beweiszwecken von einer beauftragten Ermittlungsfirma bestätigt und dokumentiert worden.

Genannt wird hierbei, u.a IP-Nr, Datum / lokale Zeit, Dateiname, Datei-Hash, Client.

Durch einen Gerichtsbeschluss wurde der Provider verpflichtet Auskunft über Name und Anschrift des zur jeweiligen IP-Adresse gehörenden Anschlussinhaber zu geben.

Für die Rechtsverletzung sei der genannte Anschlussinhaber daher auch verantwortlich. Durch diese (nach außen hin) detaillierten Angaben und die Nennung von vielen (angeblich einschlägigen) Urteilen wird versucht den Abgemahnten einzuschüchtern und eine Drohkulisse auszubauen.

Was wird gefordert?

Von dem Anschlussinhaber wird unter Setzung einer kurzen Frist die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Pauschalbetrages von 956,00 EUR gefordert.

Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht. Es werden hohe fünfstellige Streitwerte genannt, um den Abgemahnten einzuschüchtern und zu übereilten Handlungen zu bewegen. Die genannten Streitwerte sind deutlich übersetzt.

Nach dem der erste Schock verdaut ist, fragt sich jeder Betroffene was nun zu tun ist. Nachfolgende Hinweise sollen hierfür einen ersten Überblick geben:

Verhaltenstipps

  • Halten Sie sich an die genannten Fristen und KEINE Eigeninitiative
  • Kontaktieren Sie den Abmahner niemals selbst, sondern schaffen Sie Waffengleichheit durch einen Anwalt.
  • Die Wissens- und Machtverhältnisse zwischen den Anwälten, die sich den ganzen Tag praktisch ausschließlich mit Abmahnungen beschäftigen und Endverbrauchern sind einfach zu ungleich verteilt.
  • Deswegen gibt es spezialisierte Kanzleien, wie die unsere die sich ebenfalls ausschließlich mit dieser Materie befassen.
  • Vorsicht vor Halbwahrheiten und gut gemeinten Tipps und Vorlagen für Erklärungen aus sog. Internetforen. Das Nachspiel kann sehr teuer werden. Anwaltliche Hilfe ist gerade im Urheberrecht notwendig.
Wie Sie richtig auf eine derartige Abmahnung reagieren, finden Sie in meinem Ratgeber Filesharing-Abmahnung: Was tun?.

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