Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P - was tun?

20. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1103
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P - was tun?

Zunächst einmal sollte sich jeder Abgemahnte entspannt zurück lehnen. Auf gar keinen Fall eine Zahlung leisten und erst recht keine unterschriebene Unterlassung.
Derzeit macht sich die vorstehend bezeichnete Kanzlei zum Gespött der Nation.
Was kaum einer der Betroffenen weiss, ist die Tatsache das die Abmahnungen den selben Stellenwert haben wie Weihnachtsgrüße aus dem Vatikan.
Die Rechtsanwaltskanzlei ist lediglich ein verlängertes Instrument zur Durchsetzung der Forderungen. Soweit so gut.
Jedes Schreiben aus einer Kanzlei verursacht Eindruck beim Empfänger. Auch hiergilt solange keine Zustellurkunde eines Gerichtes zugestellt wird, ist es wertlos. Bekommt man Post eines Gerichtes muss man reagieren.
Bis es dazu kommt muss erst einmal Gerichtskosten Vorschuß gezahlt werden in höhe von ca 105,- € von der klagenden Partei. Man bedenke hier das die Kanzlei Sammelabmahnungen versendet und die Vorschußkosten weit in die Tausende gehen.
Sollte nun allen Unkenrufen zum trotz es doch passieren das das gerichtliche Verfahren beantragt wird, gibt es eine vielzahl von entlassteten Argumenten die ein scheitern der Anklage mit sich führen.
Diese Argumente zur Klageerwiderung möchte ich hier nicht veröffentlichen, da die schreibwütigen und kopierfreudige Kanzlei hier in diesem Forum auch schnüffelt.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Ich finde, ab heute machen wir für jedes Posting einen neuen Thread auf. Vertico macht den Anfang. :grins:

Selbst die Überschrift ist bis auf den letzten Buchstaben identisch... :augenroll:

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#2
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Derzeit macht sich die vorstehend bezeichnete Kanzlei zum Gespött der Nation.

Nö, das machen nur Leute, die Sammelthreads ignorieren und mit nebelhaften Nicht-Tips ('gibt es eine vielzahl von entlassteten Argumenten [...] möchte ich hier nicht veröffentlichen') unnötig heiße Luft in die Gegend blasen.

:spam:

PS. Was sind 'entlasstete' Argumente?

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#3
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DaRules
Status:
Schüler
(189 Beiträge, 20x hilfreich)

>Aba bis getz hasse nur rumgemotzt.
Auch nur haisse Luft.<

:wipp: naja, immerhin hat es so schon für z.Z. 7724 Beiträgen gereicht :wipp:

Sollte ich auch versuchen, vielleicht werde ich dann ja noch Großmogul (oder so) ;)

-----------------
"<a href="http://DaRules.hat-gar-keine-homepage.de">www.DaRules.de</a>"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

rischtisch mit haisse Tieps antworten wüadest, wie man die Abmahner so rischtisch bei die Eiä kriegen tut

Do jibbet en janze Haufe (jeweß och en paar vun mir) in de jroße Sammelthread, wo mer nur ens emol lure moß, wat da esu stonn.

(Grüße aus Kölle ;) )

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2067
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 301x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Prawda3
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Vertico,
welche Argumente gibt es denn da? Wenn Du hier nichts schreiben magst, kannst Du mir auch gerne eine Mail schicken prawda3@gmail.com. Ich bin auf der Suche nach entsprechenden Infos.
Danke!

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Internetnutzer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo zusammen,

hier meine Erfahrung mit Schutt & Waetke...
Also mein Schreiben ist auf den 14.08.07 datiert. Betreff: Dandy Warhols Vs Mousse T - Horny As A Dandy (Loo & Placido).mp3

Frist: 28.08.2007

Der Zeitpunkt meines Anbietens der Datei ist mit dem 08.04.2006 angegeben. Das Problem ist, ich habe diesen Schundsong sogar noch auf meinem Rechner, datiert auf eben diesen Tag. D.h.: Nachmittags runtergeladen, abends erwischt da noch im Share-Folder.

-> Habe bezahlt... ungeachtet etwaiger Verjährungsfristen oder Anzweiflung der Aufklärungsmethoden. Ich habe keinen Bock auf weiteren Stress, und denke auch wenn die Nachverfolgung tausender Schreiben durch die Kanzlei Schutt & Waetke schier unmöglich ist, jeder Fall sollte hier einzeln betrachtet werden, und jeder Betroffene sollte einmal kurz in sich gehen, ggf. seine Schuld eingestehen. Das Risiko einer Nachverfolgung ist mir einfach zu groß.

Viele Grüße...

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jonathan2008
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo zusammen,
da bekam ich doch mit Datum vom 04.02.2008 ein Schreiben von der bewussten Kanzlei mit dem Inhalt, dass ich am 24.09.2006, also vor 17 Monaten, eine Datei zum Upload angeboten haben soll, von der ich sicher bin, dass dies nicht stimmt.
Die Datei, bei der es sich um eine ".rar" Datei gehandelt haben soll, soll ein Computerspiel beinhaltet haben.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob ein schreiben dass 17 Monate nach dem angeblichen Vorfall ausgeschickt wird, überhaupt Gültigkeit hat und es würde mich sehr interessieren, woher diese Kanzlei wissen will, was sich in dieser ".rar"-Datei verborgen hat.
Ich wundere mich, dass ich im gesamten Forum folgende Frage noch nicht gefunden habe:
Wenn ich z. B. eigene, selbstgedrehte Filme als ".rar"-Datei mit dem Namen einer beliebigen (urheberrechtlich geschützten) Spieledatei (z.B. als "Die Siedler-Teil3.rar) auf meinem PC anbiete, kann das doch nicht strafbar sein.
Muss diese Kanzlei denn nicht nachweisen, dass es sich bei dieser gepackten Datei auch wirklich um diesen urheberrechtlich geschützten Inhalt gehandelt hat?
Das wäre doch interessant zu erfahren.
Vorsichtshalber habe ich die hier veröffentlichte geänderte Unterlassungspflichterklärung ausgedruckt und werde sie morgen per Einschreiben mit Rückschein an die Kanzlei absenden; bin gespannt, wie es weitergeht

-----------------
"liebe Grüße Jonathan"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jonathan2008
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 19x hilfreich)

Hallo zusammen,
nach umfangreichen Recherchen im Netz habe ich folgende Seiten gefunden, die - so denke ich - recht interessant sind:
http://www.ra-weiner.de/5336819a0212d6e01/5336819a3513c9801/index.html
und
http://www.anwalt24.de/profil/804689/christian_weiner_ll_m._medienrecht/blog/15/2718/abmahnung_d._schutt_waetke_rechtsanwaelte_wegen_urheberrechts
Vielleicht hilft das ja dem einen oder anderen weiter.
Meine oben gestellte Frage scheint auf jeden Fall damit beantwortet zu sein ;-)

-----------------
"liebe Grüße Jonathan"

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
golum999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

hallo zusammen

Ich habe am montag Post von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke bekommen in der ich beschuldigt werde eine Datei bei torrents-and-more.to am 24.09.2006 zum Upload freigegeben zu haben.Es handelt sich dabei anscheinend um ein spiel-Pinball.3D-POSTMORTEM .Die wollen von mir 385 euro wegen urheberrechtsverletzung und ich soll einn unterlassungsantrag unterschreiben.das problem ist ich hab das UE-formular unterschriben und per einschreiben weg geschickt.Was soll ich jetz machen? ich hab das geld noch nich überweisen und ich weiss jetz das ich das spiel nich zum upload freigegeben habe.was passiert wen ich nich zahle?

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