Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

10. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
cg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

Hallo zusammen,

da ich noch keinen vergleichbaren Fall gefunden habe schildere ich kurz mein Problem.

Ich erhielt am Freitag, dem 7. April 2006 ein Schreiben von den Rechtsanwälten „Schutt, Waetke“ mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“.

Es geht in dem Schreiben darum, das ich angeblich am 06.08.05 ein Musikalbum der Band „Glashaus“, mit dem Titel „Drei“ runtergeladen haben soll. Nun, soll ich eine Unterlassungserklärung bis 13.04.06 unterzeichnen und 300 € bezahlen. (davon 250€ Anwaltsgebühr).
Das gegen mich gerichtet Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde wegen geringer Schuld eingestellt.
Des Weiteren heißt, es das kosten von 5 000 – 10 000 € auf mich zukommen, wenn ich die Frist verstreichen lasse.

Ich bin mir ganz sicher das Album nicht runtergeladen zu haben.

Was kann mir wirklich passieren?
Wie kann ich mich dagegen wehren?

Hatte jemand mal einen ähnlichen Fall und kann mir davon berichten?

Besten Dank

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1616 Antworten
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#1
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

du bist nicht alleine. mittlerweile gibt es schon viele fälle. sie sind schon recht bekannt für ihre abmahngeschichten. das vorgehen ist in etwa folgendes. es wird anzeige gegen unbekannt erstattet, da nur die ip adresse des downloaders bekannt ist. das verfahren wird zwar wegen geringfügigkeit eingestellt, aber nach akteneinsicht haben sie die realdaten und es flattert eine abmahnung ins haus. google einfach nach der anwaltskanzlei im www. dort wirst du einige einträge finden.
läßt du die frist versteichen, dann wirst du dich in einem zivilverfahren mit der gegenseite herumschlagen müssen. dort mußt du beweisen oder zumindest mußt du starke zweifel schüren, daß du die daten gezogen hast. das kannst du indem du zu diesem zeitpunkt nicht daheim warst, gar keine p2p software installierst hast etc. willst du den gang vor gericht wagen, dann ist es ratsam zuerst einen anwalt aufzusuchen und deine erfolgsaussichten zu bewerten. sieht es gut für dich aus, dann gehe vor den zivilrichter. ansonsten kann es teuer werden.

mfg
chronoton

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#2
 Von 
cg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo Chronoton,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Hat schonmal sehr weitergeholfen.
Aber eine Frage noch.
Wie kann ich denn beweisen das ich zu dem Zeitpunkt, keine entsprechende Software installiert hatte.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt ein WLAN, also hätte es im Prinzip jeder ziehen können. Wie kann ich beweisen das ich es nicht war?

Vielen Dank

PS: Wenn ich rechtliche Beratung nehme, ohne Rechtsschutzversicherung, bin auch schnell bei 300,-. Also ist es eigentlich nur eine Frage welchen Anwalt ich bereichern will, oder?

-- Editiert von cg am 10.04.2006 14:12:38

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#3
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)

Das mit dem WLan ist eine Ausrede die alle als erstes versuchen und die keiner glauben wird. Bin selbst Betroffener. Mein Rat zahle es kommt dich am billigsten, ein Anwalt kostet dich bestimmt den gleichen Betrag und wenn du ehrlich bist hast du das Ding auch gezogen.

Was an der Sache stinkt ist wie die Daten ermittelt werden, nämlich von einer polnischen Firma mit Sitz in der Schweiz oder so ähnlich.

Mich würde interessieren ob es irgendwelche Fristen für Abmahnungen gibt, irgendwann kommen die noch nach drei Jahren daher.

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#4
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

ich hoffe die experten hier schlagen mich nicht wegen meiner laienhaften darstellung. im zivilverfahren ist es so, daß 2 parteien vor gericht stehen und der jenige bekommt recht, dem der richter mehr glauben schenkt. die gegenseite wird ins treffen führen, daß die ip adresse eindeutig auf deinen anschluß weißt und somit du derjendige warst, der eine rechtsverletzung gesetzt hat. nun ist es an dir, dies zu entkräften. dies ist allerdings nicht leicht. abwesenheit zum tatzeitpunkt muß genau genommen nicht für deine unschuld sprechen, da die clients selbsttätig arbeiten. eine abwesenheit von ein paar tagen hingegen erhöhen deine chancen. das betreiben eines offenen wlans bietet zivilrechtklich wenig schutz. du bist natürlich nicht verantwortlich, was andere damit tun. allerdings liegt es eben an dir darzulegen, daß du es nicht warst. ohne entsprechende logs ist das fast nicht möglich. die einzige möglichkeit die ich sehe ist jene, in der du den/mehrere computer forensisch untersuchen läßt und somit der status deiner rechner ermittelt werden kann. das wäre sicherlich ein starkes indiz für deine unschuld. die kosten müßte dann der verlierer tragen.

mfg
chronoton

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

zivilrechtlich kommt er damit sicherlich nicht durch.

mfg
chronoton

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#8
 Von 
cg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

War eben bei einem Anwalt gewesen, der hat mir auch dazu geraten das ganze zu bezahlen.
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, wenn ich die Kosten so gering wir möglich halte - es einfach zu bezahlen.

Was mich aber sehr ärgert sind die hohen Anwaltsgebühren von 250,-. Ich bin gerne bereit die 50,- Schadensersatz an die Band, die ich nicht kenne zu leisten.
Die Kanzlei schickt die schreiben 10 000x raus. Mein Anschreiben, weisst starke Spuren von Massenanfertigung auf, nicht einmal die Unterschrift ist von Hand .
Der Typ verdient sich so seine Millionen, für was?

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#9
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

massanabmahnungen sind unzulässig. dies aber zu beweisen ist nicht ganz einfach. die deutsche rechtslage ist leider so. andere länder haben das anders (besser) geregelt.

mfg
chronoton

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#10
 Von 
Cosmo
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 17x hilfreich)

Wenn du schon beim Anwalt warst, der dir wahrscheinlich 150 Euro für 10 Minuten Beratung abgenommen hat, dann hat er dir bestimmt noch gesagt, daß 250 Anwaltsgebühren sehr milde bemessen sind was den Streitwert betrifft. Die hätten auch nach Tabelle abrechnen können, was dann wohl nen 1000er gekostet hätte.

Man darf aber nicht glauben das die 250 Euro aus Mildtätigkeit so gering gehalten sind, sondern eher, da bei diesen Beträgen die meisten eher zahlen als einen Anwalt einzuschalten.

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#11
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

das ist wohl auch der sinn solcher aktionen. strafrechtlich wurde es nicht weiterverfolgt und bei einer hohen forderung zahlt es sich aus, vor gericht zu ziehen. das bedutet für den kläger ein risiko. leicht verdientes geld sozusagen ;)

mfg
chronoton

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#12
 Von 
cg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Ich musste den Anwalt nicht bezahlen. Beziehungen sei dank. Andernfalls hätte sich die Summe wahrscheinlich gleich verdoppelt.

Wenn Massenabmahnung unzulässig sind, stellt sich mir die Frage, warum da keiner dagegen vorgeht?

Mir stellen sich auch einige Zweifel aus technischer Sicht. Wer kann nachweisen, dass die Software dieser Anti-Privacy Firma Logistep fehlerfrei läuft?

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#13
 Von 
Chronoton
Status:
Praktikant
(896 Beiträge, 78x hilfreich)

du kannst gegen eine massenabmahung vor dem zivilreichter angehen.
die firma logistep muß nicht viel mehr tun, als zu behaupten, daß du es warst der eine rechtsverletzung begangen hat. nun liegt es an dir dies zu entkräften. du kannst ihre methoden der ip gewinnung anzweifeln, du kannst versuchen sie als massenabmahner zu enttarnen etc. leider liegt es an dir, dies darzulegen und nicht umgekehrt.

mfg
chronoton

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#14
 Von 
cg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Das ganze klingt für mich wie David gegen Goliath.
Eine Privatperson, gegen eine Anwaltskanzlei und dessen Konsorten.

Ich wäre gerne bereit, die Zeit, und das Geld zu investieren um dagegen vorzugehen. Leider mangelt es an beiden, und hinzu kommt noch mein mangelndes Wissen im rechtlichen Bereich. Wenn ich wüsste, es besteht eine geringe Erfolgschance, würde ich nicht lange zögern. Schliesslich geht es hierbei ums Prinzip.

Wie definiert sich eine Massenabmahnung? Und ab wann ist diese unzulässig. Habe bisher unter dem Begriff nur die mehrfache Abmahnung einer einzelnen Person gefunden.

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#15
 Von 
cg
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Soweit ich mich jetzt informieren konnte, kann man gegen Schutt, Waetke kaum gegen eine Massenabmahnung vorgehen. Da man sagt, wo viele Rechtsverstösse sind, sind auch viele Abmahnungen notwendig.

Des weiteren musste ich inzwischen festellen, das wohl die meisten Anwälte, verzeiht mir den Ausdruck "geldgeile Säcke" sind. Bei anderen Anwälten, die mit der Thematik vertraut sind, soll man erstmal 120,- bezahlen, bevor man mit denen erst ein Wort wechseln kann. Und die Frage, ob es überhaupt Erfolgchancen gibt, kann einem keine Kanzlei beantworten. Sprich, "Wir können da auch nix machen, aber wir ziehen dir nochmal 120 eier aus der Tasche, um dir das so zu sagen". Ich habe so das Gefühl der Rechtsraum ist mit Absicht so kompliziert, das da nur ein Anwalt was machen kann. Denn die halten alle zusammen, und zocken die armen Bürger ab.

Tut mir leid, aber das ist der Eindruck den ich von Anwälten inzwischen bekommen habe.

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#16
 Von 
JohnDoe123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
habe heute selbst auch so eine Abmahnung bekommen. Darauf habe ich auch sofort den Anwalt meines Vertrauens konsultiert. Er gab mir auch den Tip entweder zu zahlen oder in den Streit zu gehen und gegebenenfalls eine höhere Summe zu investieren.
Ich begründete das ganze dann mit meiner Rechtschutz, die so einen Streit ja normalerweise übernimmt.
Was meinen Anwalt stutzig gemacht hat, ist die Tatsache das die Abmahnung nicht als Einschreiben gekommen ist, also faktisch gar nicht bei mir angekommen ist.

Mich hat halt auch stutzig gemacht das die Fristen so kurz bemessen sind so das man ja keine Chance mehr zum überlegen hat. Mein Gedanke war halt erst da stecken Betrüger dahinter.

Gibt es denn keinen der sich schon dagegen gestellt hat?

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#17
 Von 
Blubber120
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo JohnDoe,

auch ich habe eine Abmahnung bekommen. Ich soll angeblich das Computerspiel "Die Roemer" in einer Peer to Peer Tauschbörse zum Upload angeboten haben. Das Problem ist nur, dass ich dieses Spiel nie besessen habe.

Meine Frage an dich, da unsere Abmahnungen zum gleichen Zeitpunkt eingetroffen sein müssten:

Hat es sich bei deiner Abmahnung auch zufällig um das Spiel "Die Roemer" gehandelt? Wenn ja wäre das sicher eine Möglichkeit das ganze wegen Massenabmahnungen abzulehnen. Bitte lass mich das wissen.

In meinem Fall kommt ausserdem noch dazu, dass die IP, die mir zur Last gelegt wird, von der Deutschen Telekom vergeben wird, und ich einen Providervertrag mit 1und1 habe. Ich werde auf keinen Fall kleinbei geben und das Geld überweisen. Meiner Meinung nach suchen die mal wieder ein paar "dumme", an denen sie sich bereichern können.

Liebe Grüsse Blubber120.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

das die Fristen so kurz bemessen sind so das man ja keine Chance mehr zum überlegen hat.

Das ist üblich, denn eine Abmahnung ist in erster Linie darauf gerichtet, die Rechtsverletzung für die Zukunft zu unterbinden.
Und natürlich hat der Verletzte ein Interesse daran, daß das schnellstmöglich passiert und sich nicht noch tagelang Tausende vom Rechtsverletzer das Programm herunterladen können.

Wenn ja wäre das sicher eine Möglichkeit das ganze wegen Massenabmahnungen abzulehnen.

Nein. Wie oben schon ausgeführt, ist die reine *Anzahl* der Abmahnungen kein Anzeichen für eine Serienabmahnung.
Wenn es 10.000 Rechtsverletzer gibt, muß es eben auch 10.000 Abmahnungen geben.

Anzeichen für eine unzulässige Serienabmahnung wäre z.B., wenn sie erkennbar pauschal (Serienbrief) und nicht auf den Einzelfall gerichtet ist (z.B. 'Das Impressum ist unzureichend' statt spezifisch zu sagen 'Es fehlen Email-Adresse und Telefonnummer', wie es notwendig wäre).

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#20
 Von 
Blubber120
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Dass die Telekom der Backbone von 1und1 ist ist mir klar. Ich habe allerdings die IP, die ich damals benutzt haben soll im Inet recherchiert und da wird die eindeutig einer IP Range der Telekom zugeordnet hier der Link: http://ipindex.homelinux.net/index.php?action=show_range&ID=616

Wenn ich meine heutige dort eingeb, kommt da nichts davon, dass diese der Telekom zugehörig ist, sondern, dass sie von 1und1 vergeben wird.

Auf der Page wird ja auch auf der linken Seite gezeigt, über welchen Anbieter man sich eingeloggt hat und bei mir ist das komischer Weise immer 1und1 und nie T-online.

-- Editiert von Blubber120 am 15.04.2007 00:35:36

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JohnDoe123456
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
ja bei mir hat es sich auch um das Spiel die Römer gehandelt. Auch besitze oder besass dieses Spiel nie! Aber ich kann natürlich auch nicht ausschließen das ich es doch im Download drin hatte. Immerhin ist der Zeitraum der mir vorgeworfen wird schon 8 Monate her. Ich führe ja kein Buch.

Mußte auch 350 Lappen abdrücken?

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Blubber120
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich soll auch 350€ zahlen. Ich werd das allerdings erstmal nicht tun. Ich hab die Herren S&W erstmal angeschrieben und denen mitgeteilt, dass die IP die sie da gefischt haben wollen von der Telekom und nicht von 1und1 stammt. Mal gespannt was da noch kommt.

Sicherheitshalber geh ich aber morgen auch noch zum Anwalt und lass mich mal beraten. Ich werd euch informieren, was dabei rausgekommen ist.

Was mir hier etwas spanisch vorkommt, ist dass die einfach ne IP ohne Beweis in den Raum stellen. Ausserdem haben sie bei mir nicht einmal angegeben, mit welchem Client ich das gezogen haben soll (also Esel, uTorrent oder so).

Davon, dass die mit nem Screenshot ihre Beweise sichern hab ich noch nichts gehört. Die werden sich wahrscheinlich auch hüten so etwas zu tun, denn dazu müssten sie auf meinen PC drauf und das dürfen die nicht.

Ich hab auch noch was interessantes zum Thema Verjährung gefunden:

Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs bei Abmahnungen
Der Anspruch auf Kostenerstattung bei einer wettbewerbswidrigen Abmahnung verjährt gem. § 21 UWG stets nach 6 Monaten ein. Die Grundlage für die Kostenerstattung in diesen Fällen bieten die §§ 683 , 670 BGB , da hier ein Wettbewerbsverstoß zu Grunde liegt. Die Ansprüche auf Kostenerstattung sind somit unmittelbar mit dem Wettbewerbsverstoß verbunden, so daß sich die Verjährung in diesen Fällen nach § 21 UWG richtet.

und:

Eine Abmahnung verjährt nach 6Monaten.Das heisst wenn der Kläger es weiss dann noch 6Monate.Dann ist die Frist abgelaufen.Im Oktober erwischt und im Mai Post bekommen ?So sollte das kein Thema mehr sein denn es sind schon 7Monate vergangen!!Und somit verjährt!

Ich wart auf jeden Fall erstmal ab was mir der Rechtsanwalt sagt. Mir stinkt echt nur, dass ich dieses dumme Spiel nie besessen und auch nicht gezogen hab. Wenn ich das hätte, würd ich sicher zahlen, aber so seh ich das nicht ein.

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Wicky79
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 43x hilfreich)

Hi,
die IP Adresse kommt von der Telekom, da 1&1 lediglich ein Reseller ist. Wollte ich nur mal von der technischen Seite her anmerken.

Gruß
Daniel

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Blubber120
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Wundert mich aber dann schon, dass, wenn ich im Inet nachschlag unter meiner IP 1und1 und unter der IP, die ich verwendet haben soll, Telekom als Provider vermerkt ist.

2x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-996
Status:
Beginner
(132 Beiträge, 72x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Blubber120
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Das is das Nächste, wo ich stutzig werde. Von der Staatsanwaltschaft kam nix. Wenn da ein Verfahren gegen mich gelaufen is, dann müsste ich doch wohl in Kenntnis gesetzt worden sein, oder seh ich das falsch. Eingestellt ist es ja wohl, da S&W sonst sicher nicht an meine Daten gekommen wären.

1x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Blubber120
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe gerade mit meiner Rechtsanwältin gesprochen. Sie meinte nur: Gar nichts unternehmen. Die ganze Sache wurde von S&W so wacklig aufgezogen, dass die vor Gericht keine guten Aussichten hätten. Ausserdem hätte sich die Staatsanwaltschaft bei mir gemeldet, wenn ein Verfahren am Laufen war und eingestellt wurde. Von daher ist wohl von einer "Verwechslung" auszugehn.

Ich werd ihren Rat auf jeden Fall befolgen und abwarten was noch kommt. Ich zahl nix und unterschreib auch nix. Sollen die mir doch mit einer Klage kommen.

Das soll aber nicht heissen, dass das jeder automatisch so machen sollte, das muss von Fall zu Fall abgewägt werden. Sprecht am besten auch mit einem Rechtsanwalt eures Vertrauens darüber.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ausserdem haben sie bei mir nicht einmal angegeben, mit welchem Client ich das gezogen haben soll (also Esel, uTorrent oder so)

Warum sollten sie das müssen? Wenn A dem B eine Bierflasche über den Kopf haut und B verlangt Schmerzensgeld, muß er auch nicht angeben, welche Biermarke es war.

Davon, dass die mit nem Screenshot ihre Beweise sichern hab ich noch nichts gehört. Die werden sich wahrscheinlich auch hüten so etwas zu tun, denn dazu müssten sie auf meinen PC drauf und das dürfen die nicht.

Kein Screenshot auf Ihrem PC, einen Screenshot von deren PC, der zeigt, wie Ihr Rechner die Datei angeboten hat.

Und somit verjährt!

Abmahnungskosten ja, aber die Gegenseite kann immer noch auf Schadensersatz und Unterlassung *klagen*. Das ist nicht unbedingt billiger...

1x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
hughi
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

also ich hab auch so ein schreiben erhalten am 14.4.07. ich soll das spiel die römer angeboten haben, am 5.8.06, das dumme daran ist nur, ich war zu dem zeitpunkt auf mallorca. weiterhin macht mich stutzig, das das schreiben wie eine kopie aussieht und nicht mal original unterschriften vorhanden sind. jetzt soll ich 350 eur bezahlen!? was denk ihr über das ganze? hat schon jemand erfahrung gesammelt? meldet euch einfach.
ps. ich werde morgen das schreiben mit einem rechts-professor an unserer hochschule durchgehen, der ist spezialist für urheberrecht, das ergebnis teil ich euch dann natürlich mit...

1x Hilfreiche Antwort

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