>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo zusammen,
da bekam ich doch mit Datum vom 04.02.2008 ein Schreiben von der bewussten Kanzlei mit dem Inhalt, dass ich am 24.09.2006, also vor 17 Monaten, eine Datei zum Upload angeboten haben soll, von der ich sicher bin, dass dies nicht stimmt.
Die Datei, bei der es sich um eine ".rar" Datei gehandelt haben soll, soll ein Computerspiel beinhaltet haben.
Jetzt frage ich mich natürlich, ob ein schreiben dass 17 Monate nach dem angeblichen Vorfall ausgeschickt wird, überhaupt Gültigkeit hat und es würde mich sehr interessieren, woher diese Kanzlei wissen will, was sich in dieser ".rar"-Datei verborgen hat.
Ich wundere mich, dass ich im gesamten Forum folgende Frage noch nicht gefunden habe:
Wenn ich z. B. eigene, selbstgedrehte Filme als ".rar"-Datei mit dem Namen einer beliebigen (urheberrechtlich geschützten) Spieledatei (z.B. als "Die Siedler-Teil3.rar) auf meinem PC anbiete, kann das doch nicht strafbar sein.
Muss diese Kanzlei denn nicht nachweisen, dass es sich bei dieser gepackten Datei auch wirklich um diesen urheberrechtlich geschützten Inhalt gehandelt hat?
Das wäre doch interessant zu erfahren.
Vorsichtshalber habe ich die hier veröffentlichte geänderte Unterlassungspflichterklärung ausgedruckt und werde sie morgen per Einschreiben mit Rückschein an die Kanzlei absenden; bin gespannt, wie es weitergeht
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"liebe Grüße Jonathan"
von Jonathan2008 am 17.02.2008 16:58
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