Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo zusammen,
da ich noch keinen vergleichbaren Fall gefunden habe schildere ich kurz mein Problem.
Ich erhielt am Freitag, dem 7. April 2006 ein Schreiben von den Rechtsanwälten „Schutt, Waetke“ mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“.
Es geht in dem Schreiben darum, das ich angeblich am 06.08.05 ein Musikalbum der Band „Glashaus“, mit dem Titel „Drei“ runtergeladen haben soll. Nun, soll ich eine Unterlassungserklärung bis 13.04.06 unterzeichnen und 300 € bezahlen. (davon 250€ Anwaltsgebühr).
Das gegen mich gerichtet Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde wegen geringer Schuld eingestellt.
Des Weiteren heißt, es das kosten von 5 000 – 10 000 € auf mich zukommen, wenn ich die Frist verstreichen lasse.
Ich bin mir ganz sicher das Album nicht runtergeladen zu haben.
Was kann mir wirklich passieren?
Wie kann ich mich dagegen wehren?
Hatte jemand mal einen ähnlichen Fall und kann mir davon berichten?
Besten Dank
von cg am 10.04.2006 12:32
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo Chronoton,
vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Hat schonmal sehr weitergeholfen.
Aber eine Frage noch.
Wie kann ich denn beweisen das ich zu dem Zeitpunkt, keine entsprechende Software installiert hatte.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt ein WLAN, also hätte es im Prinzip jeder ziehen können. Wie kann ich beweisen das ich es nicht war?
Vielen Dank
PS: Wenn ich rechtliche Beratung nehme, ohne Rechtsschutzversicherung, bin auch schnell bei 300,-. Also ist es eigentlich nur eine Frage welchen Anwalt ich bereichern will, oder?
-- Editiert von cg am 10.04.2006 14:12:38
von cg am 10.04.2006 14:10
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
ich hoffe die experten hier schlagen mich nicht wegen meiner laienhaften darstellung. im zivilverfahren ist es so, daß 2 parteien vor gericht stehen und der jenige bekommt recht, dem der richter mehr glauben schenkt. die gegenseite wird ins treffen führen, daß die ip adresse eindeutig auf deinen anschluß weißt und somit du derjendige warst, der eine rechtsverletzung gesetzt hat. nun ist es an dir, dies zu entkräften. dies ist allerdings nicht leicht. abwesenheit zum tatzeitpunkt muß genau genommen nicht für deine unschuld sprechen, da die clients selbsttätig arbeiten. eine abwesenheit von ein paar tagen hingegen erhöhen deine chancen. das betreiben eines offenen wlans bietet zivilrechtklich wenig schutz. du bist natürlich nicht verantwortlich, was andere damit tun. allerdings liegt es eben an dir darzulegen, daß du es nicht warst. ohne entsprechende logs ist das fast nicht möglich. die einzige möglichkeit die ich sehe ist jene, in der du den/mehrere computer forensisch untersuchen läßt und somit der status deiner rechner ermittelt werden kann. das wäre sicherlich ein starkes indiz für deine unschuld. die kosten müßte dann der verlierer tragen.
mfg
chronoton
von Chronoton am 10.04.2006 16:22
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
War eben bei einem Anwalt gewesen, der hat mir auch dazu geraten das ganze zu bezahlen.
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, wenn ich die Kosten so gering wir möglich halte - es einfach zu bezahlen.
Was mich aber sehr ärgert sind die hohen Anwaltsgebühren von 250,-. Ich bin gerne bereit die 50,- Schadensersatz an die Band, die ich nicht kenne zu leisten.
Die Kanzlei schickt die schreiben 10 000x raus. Mein Anschreiben, weisst starke Spuren von Massenanfertigung auf, nicht einmal die Unterschrift ist von Hand .
Der Typ verdient sich so seine Millionen, für was?
von cg am 11.04.2006 15:22
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wenn du schon beim Anwalt warst, der dir wahrscheinlich 150 Euro für 10 Minuten Beratung abgenommen hat, dann hat er dir bestimmt noch gesagt, daß 250 Anwaltsgebühren sehr milde bemessen sind was den Streitwert betrifft. Die hätten auch nach Tabelle abrechnen können, was dann wohl nen 1000er gekostet hätte.
Man darf aber nicht glauben das die 250 Euro aus Mildtätigkeit so gering gehalten sind, sondern eher, da bei diesen Beträgen die meisten eher zahlen als einen Anwalt einzuschalten.
von Cosmo am 11.04.2006 21:01
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