>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich soll auch 350€ zahlen. Ich werd das allerdings erstmal nicht tun. Ich hab die Herren S&W erstmal angeschrieben und denen mitgeteilt, dass die IP die sie da gefischt haben wollen von der Telekom und nicht von 1und1 stammt. Mal gespannt was da noch kommt.
Sicherheitshalber geh ich aber morgen auch noch zum Anwalt und lass mich mal beraten. Ich werd euch informieren, was dabei rausgekommen ist.
Was mir hier etwas spanisch vorkommt, ist dass die einfach ne IP ohne Beweis in den Raum stellen. Ausserdem haben sie bei mir nicht einmal angegeben, mit welchem Client ich das gezogen haben soll (also Esel, uTorrent oder so).
Davon, dass die mit nem Screenshot ihre Beweise sichern hab ich noch nichts gehört. Die werden sich wahrscheinlich auch hüten so etwas zu tun, denn dazu müssten sie auf meinen PC drauf und das dürfen die nicht.
Ich hab auch noch was interessantes zum Thema Verjährung gefunden:
Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs bei Abmahnungen
Der Anspruch auf Kostenerstattung bei einer wettbewerbswidrigen
Abmahnung verjährt gem.
§ 21 UWG stets nach 6 Monaten ein. Die Grundlage für die Kostenerstattung in diesen Fällen bieten die §§
683,
670 BGB, da hier ein Wettbewerbsverstoß zu Grunde liegt. Die Ansprüche auf Kostenerstattung sind somit unmittelbar mit dem Wettbewerbsverstoß verbunden, so daß sich die Verjährung in diesen Fällen nach
§ 21 UWG richtet.
und:
Eine Abmahnung verjährt nach 6Monaten.Das heisst wenn der Kläger es weiss dann noch 6Monate.Dann ist die Frist abgelaufen.Im Oktober erwischt und im Mai Post bekommen ?So sollte das kein Thema mehr sein denn es sind schon 7Monate vergangen!!Und somit verjährt!
Ich wart auf jeden Fall erstmal ab was mir der Rechtsanwalt sagt. Mir stinkt echt nur, dass ich dieses dumme Spiel nie besessen und auch nicht gezogen hab. Wenn ich das hätte, würd ich sicher zahlen, aber so seh ich das nicht ein.
von Blubber120 am 15.04.2007 16:53
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