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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo,
ja bei mir hat es sich auch um das Spiel die Römer gehandelt. Auch besitze oder besass dieses Spiel nie! Aber ich kann natürlich auch nicht ausschließen das ich es doch im Download drin hatte. Immerhin ist der Zeitraum der mir vorgeworfen wird schon 8 Monate her. Ich führe ja kein Buch.

Mußte auch 350 Lappen abdrücken?


von JohnDoe123456 am 15.04.2007 13:02
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
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von guest123-996 am 15.04.2007 13:19
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich soll auch 350€ zahlen. Ich werd das allerdings erstmal nicht tun. Ich hab die Herren S&W erstmal angeschrieben und denen mitgeteilt, dass die IP die sie da gefischt haben wollen von der Telekom und nicht von 1und1 stammt. Mal gespannt was da noch kommt.

Sicherheitshalber geh ich aber morgen auch noch zum Anwalt und lass mich mal beraten. Ich werd euch informieren, was dabei rausgekommen ist.

Was mir hier etwas spanisch vorkommt, ist dass die einfach ne IP ohne Beweis in den Raum stellen. Ausserdem haben sie bei mir nicht einmal angegeben, mit welchem Client ich das gezogen haben soll (also Esel, uTorrent oder so).

Davon, dass die mit nem Screenshot ihre Beweise sichern hab ich noch nichts gehört. Die werden sich wahrscheinlich auch hüten so etwas zu tun, denn dazu müssten sie auf meinen PC drauf und das dürfen die nicht.

Ich hab auch noch was interessantes zum Thema Verjährung gefunden:

Verjährung des Kostenerstattungsanspruchs bei Abmahnungen
Der Anspruch auf Kostenerstattung bei einer wettbewerbswidrigen Abmahnung verjährt gem. § 21 UWG stets nach 6 Monaten ein. Die Grundlage für die Kostenerstattung in diesen Fällen bieten die §§ 683, 670 BGB, da hier ein Wettbewerbsverstoß zu Grunde liegt. Die Ansprüche auf Kostenerstattung sind somit unmittelbar mit dem Wettbewerbsverstoß verbunden, so daß sich die Verjährung in diesen Fällen nach § 21 UWG richtet.

und:

Eine Abmahnung verjährt nach 6Monaten.Das heisst wenn der Kläger es weiss dann noch 6Monate.Dann ist die Frist abgelaufen.Im Oktober erwischt und im Mai Post bekommen ?So sollte das kein Thema mehr sein denn es sind schon 7Monate vergangen!!Und somit verjährt!

Ich wart auf jeden Fall erstmal ab was mir der Rechtsanwalt sagt. Mir stinkt echt nur, dass ich dieses dumme Spiel nie besessen und auch nicht gezogen hab. Wenn ich das hätte, würd ich sicher zahlen, aber so seh ich das nicht ein.


von Blubber120 am 15.04.2007 16:53
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hi,
die IP Adresse kommt von der Telekom, da 1&1 lediglich ein Reseller ist. Wollte ich nur mal von der technischen Seite her anmerken.

Gruß
Daniel


von Wicky79 am 15.04.2007 20:06
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wundert mich aber dann schon, dass, wenn ich im Inet nachschlag unter meiner IP 1und1 und unter der IP, die ich verwendet haben soll, Telekom als Provider vermerkt ist.


von Blubber120 am 15.04.2007 22:03
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
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von guest123-996 am 16.04.2007 02:20
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Das is das Nächste, wo ich stutzig werde. Von der Staatsanwaltschaft kam nix. Wenn da ein Verfahren gegen mich gelaufen is, dann müsste ich doch wohl in Kenntnis gesetzt worden sein, oder seh ich das falsch. Eingestellt ist es ja wohl, da S&W sonst sicher nicht an meine Daten gekommen wären.


von Blubber120 am 16.04.2007 03:44
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich habe gerade mit meiner Rechtsanwältin gesprochen. Sie meinte nur: Gar nichts unternehmen. Die ganze Sache wurde von S&W so wacklig aufgezogen, dass die vor Gericht keine guten Aussichten hätten. Ausserdem hätte sich die Staatsanwaltschaft bei mir gemeldet, wenn ein Verfahren am Laufen war und eingestellt wurde. Von daher ist wohl von einer "Verwechslung" auszugehn.

Ich werd ihren Rat auf jeden Fall befolgen und abwarten was noch kommt. Ich zahl nix und unterschreib auch nix. Sollen die mir doch mit einer Klage kommen.

Das soll aber nicht heissen, dass das jeder automatisch so machen sollte, das muss von Fall zu Fall abgewägt werden. Sprecht am besten auch mit einem Rechtsanwalt eures Vertrauens darüber.


von Blubber120 am 16.04.2007 15:30
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ausserdem haben sie bei mir nicht einmal angegeben, mit welchem Client ich das gezogen haben soll (also Esel, uTorrent oder so)

Warum sollten sie das müssen? Wenn A dem B eine Bierflasche über den Kopf haut und B verlangt Schmerzensgeld, muß er auch nicht angeben, welche Biermarke es war.

Davon, dass die mit nem Screenshot ihre Beweise sichern hab ich noch nichts gehört. Die werden sich wahrscheinlich auch hüten so etwas zu tun, denn dazu müssten sie auf meinen PC drauf und das dürfen die nicht.

Kein Screenshot auf Ihrem PC, einen Screenshot von deren PC, der zeigt, wie Ihr Rechner die Datei angeboten hat.

Und somit verjährt!

Abmahnungskosten ja, aber die Gegenseite kann immer noch auf Schadensersatz und Unterlassung *klagen*. Das ist nicht unbedingt billiger...


von Mareike123 am 16.04.2007 16:37
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
also ich hab auch so ein schreiben erhalten am 14.4.07. ich soll das spiel die römer angeboten haben, am 5.8.06, das dumme daran ist nur, ich war zu dem zeitpunkt auf mallorca. weiterhin macht mich stutzig, das das schreiben wie eine kopie aussieht und nicht mal original unterschriften vorhanden sind. jetzt soll ich 350 eur bezahlen!? was denk ihr über das ganze? hat schon jemand erfahrung gesammelt? meldet euch einfach.
ps. ich werde morgen das schreiben mit einem rechts-professor an unserer hochschule durchgehen, der ist spezialist für urheberrecht, das ergebnis teil ich euch dann natürlich mit...



von hughi am 16.04.2007 16:57
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