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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
das ist wohl auch der sinn solcher aktionen. strafrechtlich wurde es nicht weiterverfolgt und bei einer hohen forderung zahlt es sich aus, vor gericht zu ziehen. das bedutet für den kläger ein risiko. leicht verdientes geld sozusagen

mfg
chronoton


von Chronoton am 11.04.2006 23:09
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich musste den Anwalt nicht bezahlen. Beziehungen sei dank. Andernfalls hätte sich die Summe wahrscheinlich gleich verdoppelt.

Wenn Massenabmahnung unzulässig sind, stellt sich mir die Frage, warum da keiner dagegen vorgeht?

Mir stellen sich auch einige Zweifel aus technischer Sicht. Wer kann nachweisen, dass die Software dieser Anti-Privacy Firma Logistep fehlerfrei läuft?


von cg am 12.04.2006 12:23
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
du kannst gegen eine massenabmahung vor dem zivilreichter angehen.
die firma logistep muß nicht viel mehr tun, als zu behaupten, daß du es warst der eine rechtsverletzung begangen hat. nun liegt es an dir dies zu entkräften. du kannst ihre methoden der ip gewinnung anzweifeln, du kannst versuchen sie als massenabmahner zu enttarnen etc. leider liegt es an dir, dies darzulegen und nicht umgekehrt.

mfg
chronoton


von Chronoton am 12.04.2006 13:09
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Das ganze klingt für mich wie David gegen Goliath.
Eine Privatperson, gegen eine Anwaltskanzlei und dessen Konsorten.

Ich wäre gerne bereit, die Zeit, und das Geld zu investieren um dagegen vorzugehen. Leider mangelt es an beiden, und hinzu kommt noch mein mangelndes Wissen im rechtlichen Bereich. Wenn ich wüsste, es besteht eine geringe Erfolgschance, würde ich nicht lange zögern. Schliesslich geht es hierbei ums Prinzip.

Wie definiert sich eine Massenabmahnung? Und ab wann ist diese unzulässig. Habe bisher unter dem Begriff nur die mehrfache Abmahnung einer einzelnen Person gefunden.


von cg am 12.04.2006 13:39
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Soweit ich mich jetzt informieren konnte, kann man gegen Schutt, Waetke kaum gegen eine Massenabmahnung vorgehen. Da man sagt, wo viele Rechtsverstösse sind, sind auch viele Abmahnungen notwendig.

Des weiteren musste ich inzwischen festellen, das wohl die meisten Anwälte, verzeiht mir den Ausdruck "geldgeile Säcke" sind. Bei anderen Anwälten, die mit der Thematik vertraut sind, soll man erstmal 120,- bezahlen, bevor man mit denen erst ein Wort wechseln kann. Und die Frage, ob es überhaupt Erfolgchancen gibt, kann einem keine Kanzlei beantworten. Sprich, "Wir können da auch nix machen, aber wir ziehen dir nochmal 120 eier aus der Tasche, um dir das so zu sagen". Ich habe so das Gefühl der Rechtsraum ist mit Absicht so kompliziert, das da nur ein Anwalt was machen kann. Denn die halten alle zusammen, und zocken die armen Bürger ab.

Tut mir leid, aber das ist der Eindruck den ich von Anwälten inzwischen bekommen habe.


von cg am 12.04.2006 15:00
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo,
habe heute selbst auch so eine Abmahnung bekommen. Darauf habe ich auch sofort den Anwalt meines Vertrauens konsultiert. Er gab mir auch den Tip entweder zu zahlen oder in den Streit zu gehen und gegebenenfalls eine höhere Summe zu investieren.
Ich begründete das ganze dann mit meiner Rechtschutz, die so einen Streit ja normalerweise übernimmt.
Was meinen Anwalt stutzig gemacht hat, ist die Tatsache das die Abmahnung nicht als Einschreiben gekommen ist, also faktisch gar nicht bei mir angekommen ist.

Mich hat halt auch stutzig gemacht das die Fristen so kurz bemessen sind so das man ja keine Chance mehr zum überlegen hat. Mein Gedanke war halt erst da stecken Betrüger dahinter.

Gibt es denn keinen der sich schon dagegen gestellt hat?


von JohnDoe123456 am 13.04.2007 18:53
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo JohnDoe,

auch ich habe eine Abmahnung bekommen. Ich soll angeblich das Computerspiel "Die Roemer" in einer Peer to Peer Tauschbörse zum Upload angeboten haben. Das Problem ist nur, dass ich dieses Spiel nie besessen habe.

Meine Frage an dich, da unsere Abmahnungen zum gleichen Zeitpunkt eingetroffen sein müssten:

Hat es sich bei deiner Abmahnung auch zufällig um das Spiel "Die Roemer" gehandelt? Wenn ja wäre das sicher eine Möglichkeit das ganze wegen Massenabmahnungen abzulehnen. Bitte lass mich das wissen.

In meinem Fall kommt ausserdem noch dazu, dass die IP, die mir zur Last gelegt wird, von der Deutschen Telekom vergeben wird, und ich einen Providervertrag mit 1und1 habe. Ich werde auf keinen Fall kleinbei geben und das Geld überweisen. Meiner Meinung nach suchen die mal wieder ein paar "dumme", an denen sie sich bereichern können.

Liebe Grüsse Blubber120.


von Blubber120 am 14.04.2007 00:00
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-996 am 14.04.2007 01:37
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
das die Fristen so kurz bemessen sind so das man ja keine Chance mehr zum überlegen hat.

Das ist üblich, denn eine Abmahnung ist in erster Linie darauf gerichtet, die Rechtsverletzung für die Zukunft zu unterbinden.
Und natürlich hat der Verletzte ein Interesse daran, daß das schnellstmöglich passiert und sich nicht noch tagelang Tausende vom Rechtsverletzer das Programm herunterladen können.

Wenn ja wäre das sicher eine Möglichkeit das ganze wegen Massenabmahnungen abzulehnen.

Nein. Wie oben schon ausgeführt, ist die reine *Anzahl* der Abmahnungen kein Anzeichen für eine Serienabmahnung.
Wenn es 10.000 Rechtsverletzer gibt, muß es eben auch 10.000 Abmahnungen geben.

Anzeichen für eine unzulässige Serienabmahnung wäre z.B., wenn sie erkennbar pauschal (Serienbrief) und nicht auf den Einzelfall gerichtet ist (z.B. 'Das Impressum ist unzureichend' statt spezifisch zu sagen 'Es fehlen Email-Adresse und Telefonnummer', wie es notwendig wäre).


von Mareike123 am 14.04.2007 11:55
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Dass die Telekom der Backbone von 1und1 ist ist mir klar. Ich habe allerdings die IP, die ich damals benutzt haben soll im Inet recherchiert und da wird die eindeutig einer IP Range der Telekom zugeordnet hier der Link: http://ipindex.homelinux.net/index.php?action=show_range&;ID=616

Wenn ich meine heutige dort eingeb, kommt da nichts davon, dass diese der Telekom zugehörig ist, sondern, dass sie von 1und1 vergeben wird.

Auf der Page wird ja auch auf der linken Seite gezeigt, über welchen Anbieter man sich eingeloggt hat und bei mir ist das komischer Weise immer 1und1 und nie T-online.

-- Editiert von Blubber120 am 15.04.2007 00:35:36


von Blubber120 am 15.04.2007 00:34
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