>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Soweit ich mich jetzt informieren konnte, kann man gegen Schutt, Waetke kaum gegen eine Massenabmahnung vorgehen. Da man sagt, wo viele Rechtsverstösse sind, sind auch viele Abmahnungen notwendig.
Des weiteren musste ich inzwischen festellen, das wohl die meisten Anwälte, verzeiht mir den Ausdruck "geldgeile Säcke" sind. Bei anderen Anwälten, die mit der Thematik vertraut sind, soll man erstmal 120,- bezahlen, bevor man mit denen erst ein Wort wechseln kann. Und die Frage, ob es überhaupt Erfolgchancen gibt, kann einem keine Kanzlei beantworten. Sprich, "Wir können da auch nix machen, aber wir ziehen dir nochmal 120 eier aus der Tasche, um dir das so zu sagen". Ich habe so das Gefühl der Rechtsraum ist mit Absicht so kompliziert, das da nur ein Anwalt was machen kann. Denn die halten alle zusammen, und zocken die armen Bürger ab.
Tut mir leid, aber das ist der Eindruck den ich von Anwälten inzwischen bekommen habe.
von cg am 12.04.2006 15:00
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