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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Würde mich auch mal interessieren.. Ich habe angeblich eine Datei von Mousse T upgeloaded. Allerdings ist dies 16 Monate her, zu dem Zeitpunkt war ich sogar noch minderjährig!


von guest-12317.03.2010 12:11:31 am 28.07.2007 18:17
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Man ist das Krass!

Mousse T ist das Stichwort!

Auch ich habe bis zum 9.8.07 Zeit und soll 500Euro zahlen.

Habe soeben die Seite:
"http://www.abmahnwahn.dreipage.de"; gefunden. Dort findet man noch mehrer der Betroffenen.

Im Forum finden sich Regeln. Ob die allerdings zum Erfolg führen ist natürlich nicht garantiert.

Bin gespannt was noch alles hier auftaucht.

MFG MTL


von mtl am 28.07.2007 18:35
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo.
Noch einer der Post bekommen hat.
Ich soll am 29 märz 2006 auch eine datei von mouse t verbreitet haben.
Nur ist es so das ich nicht weiss ob ich dies wirklich getan habe, da es schon so lange her ist.
Ich muss ehrlich eingestehen das ich das damals wirklich gemacht habe, aber schon seit über nem halben Jahr es sein gelassen habe.

Ich denke ich habe genau das gleiche schreiben wie alle anderen hier auch nur mit einer anderen datei.

Ich weiss nun auch nicht wie ich reagieren sollte, aber wie ich hier vorher gelesen habe am besten erst einmal ignorieren.


von master07 am 28.07.2007 18:52
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Habe mir mein bekommenes schreiben noch mal genau angeschaut.
Der besagte Titel wurde ja weiter oben schon von anderen erwähnt. Es war eine ... - mtc.mp3 Datei, laut Schreiben jedenfalls. Ich selber kann mich gar nicht daran erinnern, zu lange her oder ging gar nicht.
Achja, der Brief wurde nicht von Hand von Herrn Schutt unterschrieben, die Unterschrift sieht wie kopiert oder vorgedruckt aus, hat jedenfalls so ein komisches Strich- und Karomuster, wenn man genau hinschaut. Und die aussergerichtliche Vollmacht von der Fa. Peppermint zur straf- und zivilrechtlichen Verfolgung durch SundW ist auch nur eine Kopie, datiert vom 13.09.2005 mit kopierter Unterschrift.
Achja, und ist es überhaupt üblich und zulässig, dass in der UE gleichzeitig Schadensersatz und Anwaltskosten eingefordert werden?


von hilflos4711 am 28.07.2007 20:25
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Mann wie krass, bei mir war es auch die Datei von Mousse T.
Was macht Ihr denn jetzt alle? Also da ich eine Rechtsschutz habe werde ich am Montag direktemong einen Anwalt aufsuchen.
Aber wie hier schon Jemand schrieb, muss ich jetzt täglich mit diesen Briefen rechnen oder was? Das kann doch nicht sein!
Weiß Jemand was über die Verjährungsfristen?


von RheinAhrGirl am 29.07.2007 00:02
Status: Junior (61 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Verjährung wird wohl nach §11 UWG behandelt.
Demnach gilt folgendes:

Ansprüche aus den §§ 8, 9, 12 Abs.1 Satz 2 verjähren in 6 Monaten

"Die Verjährungsfrist beginnt dann wenn der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Erkenntnis erlang oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste."

Andere Ansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Erkenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 3 Jahren von der Enstehung an.
"http://bundesrecht.juris.de/uwg_2004/__11.html";

Am Besten wird wohl sein damit mal zu einem Anwalt zu gehen. Persönlich habe ich keinen Plan, was das Gesetz nun genau sagt/meint....

Oder gibt es hier jmd der das mal "entschlüsseln" kann?!? Wäre sehr froh darüber ;-)!!!

Ich werde wohl auch direkt am Montag zum Anwalt gehen. Zumindest eine Beratung sollte durch den Rechtsschutz abgedeckt sein...

Mfg MTL

-- Editiert von mtl am 29.07.2007 11:52:49


von mtl am 29.07.2007 11:47
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Verjährung wird wohl nach §11 UWG behandelt.

Nein. Einschlägig sind hier erst mal das UrhG (da Urheberrechtsverletzung vorliegt) und für Verjährung allgemein die §§195 ff. BGB.

Und die aussergerichtliche Vollmacht von der Fa. P[...] zur straf- und zivilrechtlichen Verfolgung durch SundW ist auch nur eine Kopie

Und? Glauben Sie, die unterschreiben für jeden der tausenden von Tauschbörsennutzern eine eigene Vollmacht?


von Mareike123 am 29.07.2007 12:23
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Schön, und was heißt das jetzt zur Verjährung?
Kann das denn Niemand hier erläutern? Ist der Anspruch nun verjährt oder nicht?!


von RheinAhrGirl am 29.07.2007 12:31
Status: Junior (61 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Nein, ist er nicht.

Ich werde am Montag auch meine Rechtsschutz in anspruch nehmen.
Ich habe kein Problem damit 'etwas' zahlen zu müssen, aber ich stecke keinem Anwalt der Welt 250€ in den Arsch.


von guest-12317.03.2010 12:11:31 am 29.07.2007 12:58
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich werde am Montag auch erst mal die Verbraucherzentrale anrufen oder einen Anwalt aufsuchen. Um die 50 Euro komme ich nicht nicht herum.
Aber die 250 Euro für den Anwalt scheinen mir doch zu hoch, vor allem, weil es sich wohl wieder um eine Abmahnwelle handelt, und da hat doch schliesslich schon ein Amtsgericht aus M. den Anwälten SundW die Erstattung der Anwaltsgebühr verweigert, da bei solchen massenhaften Fällen eine Beratung des Mandanten durch den Anwalt und die Erstellung eines Musterbriefes ausreicht, der durch den Mandaten selbst verschickt wird.
Mal sehen, was mir die Verbraucherzentrale oder der Anwalt raten wird.
Gibt es denn eigentlich schon eine ungefähre Vorstellung davon, wieviele von SundW bezüglich mp3-Dateien angeschrieben wurden?


von hilflos4711 am 29.07.2007 13:15
Status: Frischling (6 Beiträge)
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