>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
aber wenn ein spiel aus zwei parts besteht kann man mit ein part gar nichts anfangenWas nichts daran ändert, daß die Verbreitung von (wesentlichen Teilen) eines fremden Werkes eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Wenn Sie Harry Potter an lauter Analphabeten verteilen, ist das auch eine Urheberrechtsverletzung, auch wenn die den gar nicht lesen können.
Nicht so Schlaumeier tunIch habe mich lediglich dagegen gewandt, daß hier jemand völligen Unsinn ohne jede Begründung verbreitet.
Das darf ich auch dann tun, wenn ich nicht bereit bin, Ihnen eine kostenlose Rechtsberatung zu erteilen.
von Mareike123 am 02.05.2007 01:56
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