>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Das ist alles schön und gut, klingt auch recht einleuchtend.
Bisher weiß aber immer noch keiner, wie er sich denn nun richtig verhalten soll!?
Und ob es sich bei der von Fa. Schutt/Waetke um eine "seriöse Abmahnung" handelt, die ggf. eine Gerichtsverhandlung oder auch einstweilige Verfügung nach sich zieht (sprich zum handeln "nötigt"), ist auch nicht bekannt.
Wenn, wie weiter oben geschrieben, jedes Jahr zig-Tausend Abmahnungen geschickt werden, gibt man sich ggf. auch mit denen zufrieden, die bezahlen!???!
Und zum Thema "beweisen, dass von dem Anschluss des Inhabers geladen wurde...": Gibt es nicht diverse Programme, die die IP verfälschen oder abändern? Bin da nicht so fit diesbezüglich, habe aber von dieser Möglichkeit oft gehört. Damit wäre dann ein Beweis in dieser Richtung doch sehr schwierig zu erbringen, oder? Dann wäre doch auch die normale Verbrechensbekämpfung (Stichwort "Kinderpornografie" o. ä.) wesentlich einfacher, oder etwa nicht?
Wie gesagt, bin da kein Experte...
von Normn am 30.04.2007 13:48
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