Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

123recht.net empfielt unser Produkt aus dem RechtShop:

Rechtshop » Urheberrecht » Abmahnung

Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) ab €44

Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

Leserwertung: 
3,0 (von 4)
 Thema bewerten!

508237 Aufrufe
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Und noch ein "Abmahnopfer"...

Aber bei mir ist nie etwas angekommen...

Meine Frage: Weiß jemand, wie es tatsächlich mit der Frist für eine Abmahnung aussieht?

Werde auf jeden Fall im Laufe des Tages Kontakt zur Verbraucherzentrale aufnehmen und die mal interviewen.
Aber die gesetzten Fristen sind schonmal SEHR unprofessionell, zumal die gesetzte Frist kein Werktag ist!!! Wie soll den das gehen? Und eine ordentliche Abmahnung ohne Einschreiben mit Rückschein? Für wichtige Anwaltsschreiben undenkbar!!!

Kopf hoch!

Grüße



von Normn am 26.04.2007 23:45
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Gulliboard lesen...Dann kannste dir den Weg zur VBZ sparen :p ... Mahnung sonstwohin packen und keine weiteren Gedanken machen...Du bist einer von vielen ... ... nicht nur die Fristen sind unseriös, man hat ja nichtmal ein Widerspruchsrecht was eigentlich immer dabei ist.


von ProblemChild am 27.04.2007 10:26
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
die Fristen sind unseriös

Nein, die sind üblich, sonst könnte man keine Dringlichkeit bei Antrag auf einstweilige Verfügung behaupten.

man hat ja nichtmal ein Widerspruchsrecht was eigentlich immer dabei ist

Was meinen Sie damit bzw. was für ein Argument soll das sein?
Meinen Sie eine Rechtsbelehrung? Die muß bei einer Abmahnung nicht dabei sein. Woher haben Sie den Unsinn denn?


von Mareike123 am 27.04.2007 15:38
Status: Tao (10000 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 29 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hi,also wie ich sehe bin ich nicht die einzige hier, die von diesen Rechtsanwälte so nett angemahnt worden ist.
Ich habe das Recht gelernt und ProblemChild hat völlig recht. Bei einer Abmahnung muss die Frist für einen Widerspruch sein. Unterschrift muss nunmal im Original erfolgen und das ganze ist sowieso total verdächtig. Ich habe dort angerufen und nach diesem RA Schutt verlangt, da war er ja tatsächlich jedes mal nicht zugegen. Ich sag euch mal was, Zahlt nichts und reagiert nicht darauf. Die Staatsanwaltschaft würde schon längst einen angeschrieben haben, wenn eine Anzeige gegen den jenigen vorliegen würde. Die Fristen: vor 6 monaten verbrochen jetzt erst angemahnt. Also ich bitte euch.... das ist alles auf deutsch gesagt fürn arsch...
lach...


von Joli am 27.04.2007 16:30
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Na klar, nur weil mir wer schreibt du hast das gemacht bla bla zahl ich sicher nich die Kosten die mir auferlegt werden. Man hat IMMER das Recht eines Widerspruchs. Ich werd mich ja wohl zu meiner Unschuld / zum Sachverhalt äußern dürfen. Und wenn ich mir keiner Schuld bewusst bin zahl ich auch nix. Ende. Und wenn man sich ma im Internet umguckt gehts den Kollegen lediglich um das schnelle Geld nix weiter. Bis dato ist noch nicht einer ! vor Gericht gelandet. Und von 2005 bis heute sind ca. 60000 schreiben raus. Ich hoffe das demnächst gar keiner mehr zahlt. Mein IT-Rechtsanwalt musste nur schmunzeln über den Brief und meinte wegpacken und abwarten. Jedes Jahr zur selben Zeit geht die selbe Geschichte um...
Aber egal bleibt cool zahlt nich oder zahlt halt und gebt zu das ihr Mist gemacht habt. So wissen se das bei euch was zu holen ist.

Cheers ProChi



von ProblemChild am 27.04.2007 18:22
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich habe das Recht gelernt

Wo denn? In der Klippschule?

Bei einer Abmahnung muss die Frist für einen Widerspruch sein.

Wenn Sie 'das Recht gelernt' haben, können Sie mir sicher den entsprechenden Paragraphen nennen oder ein Urteil zitieren.

Man hat IMMER das Recht eines Widerspruchs.

Ach? 'Widerspruch' ist nur in den Fällen möglich, in denen das Gesetz das vorsieht (etwa bei Verwaltungsakten).
Was Sie vielleicht zu meinen scheinen, sind entweder Rechtsmittel (die hat man immer) oder das Recht zu sagen 'verklag mich doch, wenn Du meinst, im Recht zu sein'.
Darauf muß man aber nicht hingewiesen werden.


von Mareike123 am 27.04.2007 20:32
Status: Tao (10000 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 29 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-1400 am 28.04.2007 00:32
Status: Unsterblich (2873 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Das ist alles schön und gut, klingt auch recht einleuchtend.

Bisher weiß aber immer noch keiner, wie er sich denn nun richtig verhalten soll!?

Und ob es sich bei der von Fa. Schutt/Waetke um eine "seriöse Abmahnung" handelt, die ggf. eine Gerichtsverhandlung oder auch einstweilige Verfügung nach sich zieht (sprich zum handeln "nötigt"), ist auch nicht bekannt.

Wenn, wie weiter oben geschrieben, jedes Jahr zig-Tausend Abmahnungen geschickt werden, gibt man sich ggf. auch mit denen zufrieden, die bezahlen!???!

Und zum Thema "beweisen, dass von dem Anschluss des Inhabers geladen wurde...": Gibt es nicht diverse Programme, die die IP verfälschen oder abändern? Bin da nicht so fit diesbezüglich, habe aber von dieser Möglichkeit oft gehört. Damit wäre dann ein Beweis in dieser Richtung doch sehr schwierig zu erbringen, oder? Dann wäre doch auch die normale Verbrechensbekämpfung (Stichwort "Kinderpornografie" o. ä.) wesentlich einfacher, oder etwa nicht?
Wie gesagt, bin da kein Experte...



von Normn am 30.04.2007 13:48
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo!

Habe noch etwas gefunden! Da ich aber nicht sicher bin, ob ich es verlinken darf...

geht auf wikipedia, sucht dort nach "Liste der Filesharing-Dienste" und klickt dort Punkt 6.1.2 (Beweislage) an. Am Ende des Absatzes gibt es einen Link zu einem juristischen Fachaufsatz, der Euch diesbezüglich ggf. weiterhilft.

Auch die bzgl. diesen Themas angegebenen Inhalte von Wikipedia sind sehr interessant...


von Normn am 30.04.2007 14:21
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Und noch etwas zum lesen...

http://www.heise.de/newsticker/meldung/83511





von Normn am 30.04.2007 14:25
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94215
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt