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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo!

Also ich habe auch so einen Brief bekommen. Bei mir steht bloß da, dass ich die Datei Die.Roemer.GERMAN.SiLENTGATE angeboten haben soll. Da ich im Internet gelesen habe, dass die Kanzlei Schutt und Waetke bereits einige wegen einer nfo-Datei abgemahnt hat, und bei mir gar keine Dateiendung angegeben ist, habe ich erst einmal meinen Anwalt eingeschalten um die Sache zu Prüfen und eine genauere Auskunft zu fordern.

Ich habe die Datei auch nicht geladen oder angeboten, aber zu der Zeit war ich (leider) nicht alleine am Internet (WLAN).

Naja mal abwarten was die schreiben. Wenn sie überhaupt schreiben.


von Source am 17.04.2007 18:44
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Habe heut auch Post von der netten Kanzlei bekommen, angeblich wegen dem Game Call of Juarez part1.rar..... Mich würde interessieren, welche User auch Post bekommen haben, und darauf nicht reagiert haben, und wie sich die Kanzlei darauf hin verhalten hat.

MfG


von Fallout am 26.04.2007 17:01
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
<- mich hat heute auch ein solche Brief erreicht
ich weiss noch nicht wie ich reagiere


von guest-12316.03.2011 07:37:36 am 26.04.2007 17:33
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Habe heute auch Post bzgl Call of Juarez bekommen, warte erst mal ab, bitte stellt hier doch Erfahrungen mit Schutt & Waetke ein, möchte gerne wissen, was passiert.
Mir wird zur Last gelegt, am 10.10.06 eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, heute ist der 26.04.07, dementsprechend also doch verjährt, oder?
Was mich ein bisschen stutzig macht, ist, dass der eine sagt, man solle bezahlen, und der andere sagt auf keinen Fall irgendetwas unternehmen. Kann man nicht etwas pauschaler sagen, wie die richtige ( günstigste) Verhaltensweise funktioniert?
Vielen Dank euch allen

Homer

-- Editiert von Homerweber am 26.04.2007 17:39:36


von Homerweber am 26.04.2007 17:37
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo auch mich hats heute erwischt und zwar auch mit dem spiel call of juarez..ich hab ne frage und zwar bei mir haben sie auch die datei C.o.J part1 gefunden aber das spiel bestand doch aus zwei datein also konnte ich es doch gar nicht spielen urheberrechtsverletzung? und dann 250 € anwaltsgebuehren und 100@ schadenersatz bei anderen datein kostet es nur 150 € und 50 € schadenersatz wie kommen denn die unterschiedlichen beträge zustande?

-- Editiert von tommixx am 26.04.2007 18:24:41


von Tommixx am 26.04.2007 18:20
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
heute ist wohl der Tag für Call of Juarez. Ich lese mir grade die Seite
http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/
durch. Werde wohl eine stark abgeänderte Unterlassungserklärung zurück schicken ohne etwas zu zahlen.


von drdonald am 26.04.2007 18:50
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Das ist wohl recht informativ:

http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/478/#11932

und mehr
http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/152/#3792


von Fallout am 26.04.2007 20:15
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich hab heute ebenfalls einen Brief bekommen, wo mir unterstellt wird ich solle am 16.10. CoJ gezogen haben. Also quasi wie der ganze rest hier ^^ ... Was macht ihr ??? .. was sollte man tun ??? Was mir noch aufgefallen ist das sind normale Kopien, man achte mal auf die Unterschrift. Normal MUSS !!! sowas orginal oder machinell unterschrieben sein. Dies ist hier allerdings nicht der fall.
Wäre um eine Antwort dankbar...

Cheers


von ProblemChild am 26.04.2007 20:41
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich halte mich momentan an die 2 Tips:

GulliDeckel :-)

8. Nicht reagieren !
Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am besten gefahren sind, die auf die Abmahnung(en) überhaupt nicht reagiert haben. Weder zahlen, noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken, noch bei den Anwälten anrufen oder diese anschreiben. Einfach nichts tun. Hebt euch den Brief meinetwegen auf oder schmeißt ihn weg, das ist komplett egal. Aber reagiert nicht. Sobald ihr was tut, wissen die Anwälte, dass ihr die Mahnung erhalten habt. Sobald ihr zahlt, wissen die Anwälte, dass da Geld zu holen ist. Und sobald ihr die Unterlassungserklärung (auch abgeändert) unterschreibt, wissen die Anwälte, dass ihr wohl doch nicht so frei von Schuld seid. Also, am besten ignoriert ihr die Mahnung komplett.
Ansonsten wartet ab ! Egal, was man von euch fordert oder was man euch androht. Egal, wie bedrohlich der Brief geschrieben ist und wie hoch die Zahlungssummen sind. Wartet einfach ab, was sich tut. Es gibt keinen Grund zum Handeln, keinen Grund zum Bezahlen und keinen Grund, irgendwas zu unterschreiben. Alles weitere wird sich ergeben. Und wenn sich nichts weiter ergibt, umso besser.

10. Und das Wichtigste - Leben genießen !
Habt keine Angst. Niemand kann euch etwas zun. Ihr habt es lediglich mit ein paar Anwälten zu tun, die das schnelle Geld verdienen wollen. Vor Gericht sind deren "Beweise" aber absolut untauglich. Niemand kann euch irgendwas nachweisen. Und solange ihr nicht selbst eure Schuld eingesteht, kann euch keiner was. Macht euch also keine Sorgen darum, was alles passieren könnte. Es wird nichts passieren. Und es ist auch noch nie was passiert, wenn man von den wenigen Fällen absieht, wo die Leute ihre Schuld selbst eingestanden oder in sehr großem Umfang und gewerbsmäßig Dateien bereitgestellt haben. Lehnt euch zurück und genießt das Leben !


von guest-12316.03.2011 07:37:36 am 26.04.2007 22:25
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
aber das spiel bestand doch aus zwei datein also konnte ich es doch gar nicht spielen

Und wenn Sie nur die ersten 400 Seiten von 'Harry Potter' verbreiten, ist es auch keine Urheberrechtsverletzung, weil man das Ende nicht erfährt? Komische Einstellung...


von Mareike123 am 26.04.2007 23:31
Status: Tao (10000 Beiträge)
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