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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@Mareike

Keiner der Logg-Firmen überprüft die Richtigkeit der Datei, es wird lediglich der Hashcode überprüft. In der Datei selber kann auch Datenmüll stehen, trotzdem wird dir die richtige Datei zu Last gelegt.
Auch die Wahrscheinlichkeit ist deutlich über 0,1%. Würde die so klein sein, würde man den Hashcode immer als Identifizierungsnummer nehmen (beispielweise für Objekte). Dies wird aber von keinem Programmierer, der eine eindeutige ID haben möchte, gemacht.

zu 2)

Das hat nichts mit Verschwörungstheorie zu tun, ich habe lediglich erklärt wie schnell man einem P2P Nutzer eine Datei anhängen kann. Und wer garantiert mir bei mehreren Millionen Nutzern, dass keiner es – spaßeshalber - macht? Dazu braucht man nämlich keine Informatikkenntnisse und Dateien mit falschen Namen findest du in den P2P Netzen mehr als genug.


-- Editiert von dnr am 07.08.2007 13:18:01


von dnr am 07.08.2007 13:16
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
So siehts aus... Den Hashcode zu ändern ist kein Problem. Ich habe gestern kurz und bündig eine abgeänderte Unterlassungserklärung zurückgesendet, in der steht dass ich nichts zahlen werde und die Unterlassung nur auf dieses Stück abgeändert wird.


von guest-12317.03.2010 12:11:31 am 07.08.2007 14:24
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo an alle Abmahnungsempfänger!

Da hier viele technische Details zum Besten gegeben werden, beschränke ich mich als Betroffener auf das Wesentliche:
Ich unterzeichne keine Unterlassungserklärung und zahle weder eine Pauschale, noch einen "Schadenersatz"!

Warum? Weil ich der Meinung bin, dass der genannte Betrag zu gering erscheint. Laut RA stünden bei "seriösen" Abmahnungen ganz andere Summen im Raum. Es scheint, als wolle man lieber den Gewinn aus der Masse ziehen, als in einzelne Unterlassungsklagen zu investieren. Massenabmahnungen dieser Art halte ich schlichtweg als moderne Wegelagerei, der ein Riegel vorgeschoben werden muss!

Übrigens habe ich aus einer zuverlässigen Quelle erfahren, dass die in Hannover ansässige Produktionsfirma mit dieser Aktion bereits 15.000 Euro verdient habe. Demnach gäbe es bereits 300 Zahler und damit 75.000 Euro für die Herren aus Karlsruhe. (Grundlage: 250,- Gebühr und 50,- Schadenersatz)

Glückwunsch! Damit ist der gleichnamige Pavillon auf dem laufenden Maschseefest in Hannover schon bald refinanziert. (Oder haben alle Zahler jetzt freien Eintritt mit "All Inclusive"?)

Bitte um Feedback, wie andere Betroffene handeln und welche Erfahrung sie gemacht haben.

Greetings!


von Hungriger Hugo am 07.08.2007 15:19
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Mareike gestatte mir eine Frage, warum erzeugst du mit deinen Beiträgen nur negative Schwingungen,

Das liegt im Auge des Betrachters. Haben Sie ein Problem damit, wenn ich einen anderen Standpunkt vertrete als Sie?

was bringt dir das??

Ich poste hier nicht, damit 'es' mir etwas 'bringt'.

1.) Oben im Anschriftenfeld fehlt der Barcode, dieser Code identifierziert jeden Anwalt.

Haben Sie zu viele Science-Fiction-Filme geguckt? Noch werden Menschen nicht über Barcodes identifiziert. Daß es eine 'Pflicht' geben soll, als Anwalt einen Barcode auf seinen Briefen zu haben, ist mir noch weniger bekannt. Bitte klären Sie uns doch mal auf.

Wie gesagt das ist nur ne Vermutung könnte aber zutreffend sein
die Brüder haben gegen das Datenschutzgesetz verstossen und haben diese IP-Adressen mit Schmiergeldern ergaunert.

Ja, mal ebenso 'vermutet', die Gegenseite hätte eine Straftat begangen, ohne den geringsten Anhaltspunkt. Das ist eines Rechtsforums unwürdig. Hier ist nicht die Jammerecke und auch kein Forum für Verschwörungstheorien.

3.Die Vorwürfe sich ja noch weniger als eine Bagatelle.

Sowas gibt es?

4. Wegen den überhöhten Anwaltsforderungen bewegen sie sich
nahe an der Betrugsggrenze.(Verstoss gegen die guten Sitten)

Geschwurbel. Anwaltskosten berechnen sich nach RVG, nicht nach irgendwelchen Sitten.

Dies wird aber von keinem Programmierer, der eine eindeutige ID haben möchte, gemacht

Unsinn. Auf jeder Antiviren-Herstellerseite sind die neuesten Signatur-Downloads mit solchen Hashcodes angegeben, damit man die Authentizität der Datei verifizieren kann.

und die Unterlassung nur auf dieses Stück abgeändert wird

Sehr schlau. Ich habe schon mehrmals darauf hingewiesen, daß es sinnvoller ist, eine UE gleich bezüglich aller Dateien, die dem Rechteinhaber gehören, abzugeben. Sonst könnte die nächste Abmahnung für Datei #2 gleich morgen eintrudeln.

Weil ich der Meinung bin, dass der genannte Betrag zu gering erscheint. Laut RA stünden bei seriösen Abmahnungen ganz andere Summen im Raum.

*lol* Der Kollege schrieb oben noch 'Wegen den überhöhten Anwaltsforderungen bewegen sie sich
nahe an der Betrugsggrenze'. Ergo: wie man's macht, macht man's verkehrt.

Ich finde das langsam Kindergarten. Der eine schreit, die Forderungen seien sittenwidrig hoch, der nächste glaubt, niedrige Forderungen seien ein ein Zeichen für fehlende Legitimation. Wie sagt mein Freund immer - 'das ist wie ein dreibeiniger Hund, man kann nicht hinschauen, aber wegsehen auch nicht'.


von Mareike123 am 07.08.2007 16:29
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Har..har Mareike@

vertrete mal Deinen Standpunkt. Ich habe lediglich das wiedergeben was mir mein Anwalt mitgeteit hat und ich teile seine Meinung obs DIR passt oder nicht.
Etwas zu unterschreiben was man nicht getan hat wäre doch ein Schuldbekenntnis.
Ich habe meinen Provider angeschrieben mit der bitte mir mitzuteilen wer oder was meine Daten angefordert hat.
Dann sehn wir weiter.
So und nun berichte mal schön an deine Freunde.

In diesem Sinne
K


von Kompromisslos am 07.08.2007 16:46
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Tja, so ist das im internetten Leben...: Jedem seine Präsentationsplattform!

Ich bin allerdings davon überzeugt. dass sich die Mehrheit über mehr sachliche Beiträge zum Thema freuen würde. Ein Zerpflücken der einzelnen Posts kann mitunter zwar unterhaltsam sein, auf Dauer ist es aber wenig hilfreich.

Ich hoffe weiterhin auf positive oder negative Erfahrungen.

Schönen Abend!


von Hungriger Hugo am 07.08.2007 17:08
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Etwas zu unterschreiben was man nicht getan hat wäre doch ein Schuldbekenntnis.

Kommt darauf an, was man unterschreibt und wie es formuliert ist.

Beispiel:

A wird wegen Verbreitung des Films 'Parry Hotter 6' der Firma Blahfilm abgemahnt.
Dann kann A problemlos eine UE des Inhalts abgeben '... es zu unterlassen, Filme der Firma Blahfilm zu verbreiten ...', ohne damit irgendetwas anzuerkennen. Wenn A ganz sicher gehen will, tut er das auch noch 'ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, jedoch rechtsverbindlich'.
Man kann eine UE nämlich auch abgeben, wenn man sie für unnötig hält, nur um seine Ruhe zu haben.

So und nun berichte mal schön an deine Freunde

? Hat die Paranoidenschule schon wieder Ausgang?

Ich bin allerdings davon überzeugt. dass sich die Mehrheit über mehr sachliche Beiträge zum Thema freuen würde.

Mich können Sie damit nicht meinen, oder?

Ein Zerpflücken der einzelnen Posts kann mitunter zwar unterhaltsam sein, auf Dauer ist es aber wenig hilfreich.

Im Gegenteil. Wenn man den ganzen Mist, der teilweise geschrieben wird, unkommentiert stehen läßt, kommen so Perlen heraus wie bei 'Kompromisslos' oder 'Bergi'.
Dann werden UE's falsch abgegeben und hinterher weint man bitterlich, weil man sich auf etwas verlassen hat, was irgendjemand in einem Forum mal so laienhaft hingeschrieben hat.

Meine Hinweise haben bisher noch immer den Finger in die Wunde gelegt:

* wieso es unklug ist, eine UE nur über eine einzelne Datei abzugeben

* warum es unklug ist, eine Abmahnung ignorieren, weil

- irgendein komisches Zeichen fehlt oder

- die Unterschrift eine Kopie ist oder

- irgendwas mit der Steuer ist oder

- es kein Einschreiben war oder

- der Name des Abgemahnten einen Tippfehler enthält oder

- die Frist an einem Sonntag endet oder

- der Nachname des Anwalts nicht mit W beginnt etc.

Das sind alles richtige und wichtige Hinweise, die leider von den ganzen verplanten Neulingen hier nicht mit Verstand gelesen werden.

Es ist nicht der Sinn dieses Forums, daß hier jeder seine Meinung als Rechtslage ausgeben kann und dann beleidigt ist, wenn man ihn korrigiert. Wenn ich mal Unsinn schreibe (kommt vor), bin ich auch dankbar, wenn jemand das richtigstellt.


von Mareike123 am 07.08.2007 19:21
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Mal ganz andere Fragen...

Bei vielen ist es ja so, dass es schon sehr lange zurück liegt, dass sie geloggt wurden.

So wie ich es verstanden habe, muss schwutte&co ja (meistens) den Provider zuvor veranlassen, dass er aufgrund eines Verdachts des Urheberrechtsverstoßes den Traffic des jeweiligen Nutzers loggt (oder sind es wirklich nur die IP-Adressen???).

Was passiert denn danach mit den Logfiles, also nachdem die Daten an den Auftraggeber weitergeleitet wurden, wie lange danach dürfen diese gespeichert werden?
Vor allem, wie lange darf der Provider loggen, nachdem er dazu beauftragt wurde?

Mein Gedanke ist der:
Wie soll sich jemand gegen diesen Vorwurf wehren können, wenn dies nicht mehr vom Provider bestätigt werden kann?
Einen Verdächtigen anhand einer IP-Adresse ausfindig zu machen ist die eine Seite, aber diesen dann noch in Bezug einer urheberrechtlich geschützten Datei zu bringen..., nach all der vergangenen Zeit??? Dazu müsste man natürlich wissen, wie der Kommunikationsweg zwischen Auftraggeber und Provider funktioniert.

Außerdem stelle ich mir die Frage, ob das Programm (bzw. die davon erzeugten Screenshots), das benutzt wird wirklich als Beweismittel dienen kann. Die Firma logidepp ist offensichtlich in der Schweiz ansässig, sollten (Prüf-/TÜV-)Gutachten von diesem Programm erstellt worden sein, dann stellt sich die Frage in welchem Land und ob diese ggf. überhaupt in Deutschland zugelassen sind und ob die Firma sich mit der Nutzung des Programms nicht selbst strafbar macht.

Abgesehen von diesen Fragen, würde ich gerne mal wissen, ob es sich nicht um Verleumdung (üble Nachrede) handelt, wenn jemand behauptet "Sie boten im Internet als Teilnehmer eines ... urheberrechtlich geschützte ... an.".

@Mareike

Ohne Sie persönlich angreifen oder Ihre Kompetenz in Frage stellen zu wollen:

Ich finde es teilweise viel schwieriger Ihre Beiträge zu lesen, als die manch anderer hier im Forum. Das liegt zum einen an der Tatsache, dass Sie sich offensichtlich mit dem deutschen Recht sehr gut auskennen, dieses aber teilweise genauso wiedergeben wie viele Juristen, die diese Beamten- bzw. Rechtssprache gelernt haben oder wie sie in den Gesetzesbüchern steht. Zum anderen finde ich persönlich, dass sie teilweise auch gute Beiträge leisten, denen ich mich gerne anschließe, aber auch weniger gute. Diese, meist Antworten verfehlen entweder total die Fragen oder sind so hochgestochen geschrieben, dass sie ein Laie kaum verstehen kann, ohne erneut nachzuhaken.

Wie es meist in Foren so ist, werden Fragen wiederholt und Fragen gestellt, die aus mancher Sichtweise her "schwachsinnig" oder unlogisch erscheinen mögen (evtl. auch meine). Meiner Meinung nach bedeutet es aber Schwäche, wenn man als (sich selbst erachtend) so intelligente und kompetente Persönlichkeit manch solcher Beiträge von sich gibt. Dies ist hier offensichtlich ein "Laienforum", wie es der Betreiber auch bezeichnet und kein Jura-Wettkampf (auch kein Rechtschreib- oder Grammatik-Wettkampf). Und offensichtlich können auch Sie selbstverständlich nicht alles wissen. Konstruktive Kritik ist immer gut und hilfreiches Wissen ebenfalls, Verhöhnung und Überordnung hilft dagegen keinem.


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"Was hinter uns liegt und was vor uns liegt, sind Winzigkeiten im Vergleich zu dem, was in uns liegt."

-- Editiert von benchclone am 08.08.2007 01:06:32

-- Editiert von benchclone am 08.08.2007 01:08:20


von benchclone am 08.08.2007 00:59
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
So wie ich es verstanden habe, muss schwutte&co ja (meistens) den Provider zuvor veranlassen, dass er aufgrund eines Verdachts des Urheberrechtsverstoßes den Traffic des jeweiligen Nutzers loggt

Nein. Dazu wäre der Provider auch gar nicht berechtigt und würde das auch kaum tun.

Was passiert denn danach mit den Logfiles, also nachdem die Daten an den Auftraggeber weitergeleitet wurden, wie lange danach dürfen diese gespeichert werden?

So lange, wie ein berechtigtes Interesse an der Speicherung erfolgt, also z.B. bis zu einer Auswertung im Hinblick auf mögliche zivilrechtliche Schritte.

sollten (Prüf-/TÜV-)Gutachten von diesem Programm erstellt worden sein, dann stellt sich die Frage in welchem Land und ob diese ggf. überhaupt in Deutschland zugelassen sind

Grundsätzlich steht die Zulassung eines Beweismittels im freien Ermessen des Gerichts.
Einwendungen gegen die Arbeitsweise des Programmes sind natürlich möglich, nötigenfalls muß sich dann ein Gutachter damit befassen.

und ob die Firma sich mit der Nutzung des Programms nicht selbst strafbar macht

Warum sollte sie? Das Sammeln von Daten zur Verfolgung eigener (oder, im Auftrag, fremder) Rechte ist nicht illegal.
Da die Firma die Erlaubnis der Rechteinhaber hat, wäre auch ein Download (oder ggfs. sogar ein Upload) völlig zulässig.

würde ich gerne mal wissen, ob es sich nicht um Verleumdung (üble Nachrede) handelt, wenn jemand behauptet Sie boten im Internet als Teilnehmer eines ... urheberrechtlich geschützte ... an

Grundsätzlich nein.
Erstens ist für §§186, 187 StGB immer ein Dritter vonnöten. Wenn A zu B (fälschlich) sagt 'Du bist doch pleite!', ist das keine Verleumdung.

Zweitens ist gerichtliches Vorgehen privilegiert, d.h. wenn A den B wie oben verklagt und unterliegt, hat er damit *keine* üble Nachrede bzgl. B gegenüber dem Gericht als 'Drittem' begangen.


von Mareike123 am 08.08.2007 10:12
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Naja Mareike, irgendwie kommt es mir schon ein Bisschen stressig vor, in der Art wie du deine Posts schreibst. Du erinnerst mich ein Bisschen an einen Freund der immer alles besser wissen muss...

Ich gebe zu wenig Ahnung vom Deutschen Recht zu haben, deshalb hab ich ja auch einen Anwalt aufgesucht. Falls ich also in deinen Augen Mist geschrieben hab, dann korrigier es sachlich, oder ignorier es.
Irgendwie hab ich nämlich im Gefühl dass der Thread bald zu ist.


von guest-12317.03.2010 12:11:31 am 08.08.2007 11:50
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