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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Dahinter können sich bis zu 255 Rechner mit privater IP verbergen

99% aller Beschuldigten dürften nicht über ein 'privates Netzwerk' verfügen - die haben nur normales DSL-Modem.

Wie irgendein externer Dritter da etwas fälschen soll, ist mir ein Rätsel.
Natürlich ist es möglich, eine IP zu fälschen, aber so kann man nichts im P2P anbieten, weil mit falscher Absender-IP auch kein Empfang mehr möglich ist, lies: kein Verbindungsaufbau zum Downloader.

Wie wäre es wenn ihr euren Kleinkrieg einmal einstellt und berichtet was sich bei euch ergeben hat?

Oh ja, auf noch einen 'me too'-Poster haben wir gerade noch gewartet.



von Mareike123 am 06.08.2007 15:08
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
quote:
Oh ja, auf noch einen 'me too'-Poster haben wir gerade noch gewartet.

Ist irgendwie nicht vermeidbar bei der Masse der Abmahnungen, oder?


von toni0815 am 06.08.2007 19:18
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@Mareike

In welchem Land lebst du eigentlich? In Deutschland hat fast jeder vierte Internetnutzer ein WLAN
Netz, da mittlerweile jeder Provider Router - meist mit integriertem WLAN - ausliefert und keine einfache Modems (siehe 1&1,gmx,Freenet,Alice usw.).
Die Router werden auch zunehmend vom Provider vorab konfiguriert, somit wissen viele Nutzer gar nicht, dass sie ein privates Netzwerk haben.

Im Jahr 2000 war es vielleicht der Fall, dass 99% nur ein DSL Modem besaßen, das hat sich jedoch seit Jahren geändert.



von dnr am 06.08.2007 19:36
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Beachten sollte man auch, dass ein Hashcode einer Datei nicht 100% eindeutig ist (dies wird ja von den Rechtsanwälten im Schreiben so verfasst). Dies würde jeder Informatik Professor / Programmierer bestätigen. Dadurch kann man nicht zu 100% nachweisen, dass vom Nutzer eine urheberrechtgeschützte Datei hochgeladen wurde.

Anderes Beispiel:
Jede Datei lässt sich umbenennen. Nun lädt jemand eine urheberrechtgeschützte Datei runter, benennt sie um - damit keiner weiß, dass es sich um diese Datei handelt - und bietet sie anderen zum downloaden an. Die Nutzer gehen davon aus, dass es sich um kein urheberrechtgeschütztes Werk handelt, laden die Datei runter und bieten sie gleichzeitig anderen Nutzern an (da ja P2P).
Da Hashcode gleich ist, wird jeder dieser Nutzer mitgeloggt, ohne das diese wissen, dass sie eine urheberrechtgeschützte Datei hochladen.
Nun stell man sich vor, eine Plattenfirma stellt ihr eigenes Musikstück 10x ins Netz, mit 10 verschiedenen Namen, damit jeder Nutzer durch diese angesprochen wird. Jeder dieser Nutzer kriegt später eine Abmahnung für eine Datei, die man gar nicht wollte und die man nicht kennt. Eigentlich eine super Geschäftsidee, oder nicht?!?



von dnr am 06.08.2007 20:25
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wie ich schon mal geschrieben hatte. Das Internet braucht ein annehmbares Niveau und es ist die Sache der einzelnen Staaten dafür zu sorgen.

Nur Offenbar reicht die Kompetenz dafür nicht aus.

Mareike @

Was die Verbindungsaufbauten übers W-Lan anbetrifft.
Es gibt einmal Verbindungsaufbauten mit eingeschränktem Potential und einmal komplett offenes Potential über die Ports.
Aber das keine Verbindung aufgebaut wird.
Das gibt es nur wenn sämtliche Ports geschlossen sind.
Dann geht aber auch überhaupt nichts.
Sprich keine Verbindung zum Internet.


von Dakusch am 06.08.2007 23:33
Status: Legende (254 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
die ganze geschichte mit den massenabmahnungen ist meiner meinung nach ein momentan machbarer betrug(oder er gesagt eine gaunerei).es gibt im moment kein gesetz was uns helfen könnte.es gibt warscheinlich keinen anständigen weg die sache aus der welt zu schaffen.es wird auf dieser welt mit jeder möglichkeit betrogen und das wird nur noch schlimmer.es werden häuser bestellt und in der zeit ist der unternehmer schon pleite und trotzdem bekommen die menschen ihr geld nicht zurück.und da gibt es noch abertausende andere beispiele.
ich denke das es keinen vernünftigen weg aus dieser sache gibt.wenn man nichts macht kann es sein das die einen mit mehr geld drann bekommen oder man im entdefekt mehr bezahlt.oder man bezahlt und bekommt noch mehr sachen ins haus.
man muss sich nur für einen weg entscheiden und den beschreiten.eure streiterein hir sind so hirnrissig und so weit weg vom eigenen thema das ich schon keine lust mehr habe mich hir zu informieren.der einzig richtige weg als normaler bürger ist es sich für einen weg zu entscheiden und seine erfahrungen zu berrichten.jeder anwalt der dazu nichts sagen wollte ist einer von denen die ahnung von ihrem geschäft haben und es auch mit einem gewissen anstand gegenüber anderen volziehen.jeder weg ist falsch und jeder weg ist richtig.die wlet ist nicht mehr wie früher.


von bennin123 am 07.08.2007 03:15
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ Mareike

1. die Teilnahme an sog. Tauschbörsen mit einer verfälschten IP ist durchaus möglich. Allerdings dürftest Du dann nur eine Low-ID haben.

2. Nach Aussage der T-COM sind selbst normale Anschlüsse mit DSL-Modem nicht sicher.
Ein Hacker kann jederzeit mit Deinen Zugangsdaten ins I-Net und damit anstellen, was er will.
Du wirst dann als "Täter/in" ermittetl.
3. Deine Angabe zu W-LAN-Nutzer halte ich für irrwitzig und einfach nur falsch.

-- Editiert von Grazer5+7 am 07.08.2007 04:09:52


von Grazer5+7 am 07.08.2007 04:07
Status: Legende (267 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@Grazer

Die Teilnahme ist zwar möglich wie du selber sagst, jedoch kann keiner von dir was runterladen, da die Anfragen der anderen Peers ins leere gehen. In diesem Fall wird jedoch ein Upload von dir geloggt, somit kann man ziemlich sicher sein, dass es sich um deine IP handelt.

Schuld ist aber dennoch nicht erwiesen, siehe mein Beitrag oben.



von dnr am 07.08.2007 12:01
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Beachten sollte man auch, dass ein Hashcode einer Datei nicht 100% eindeutig ist

Dazu wieder zwei Standard-Anmerkungen:

1. Die Wahrscheinlichkeit, daß zwei 'richtige' Dateien denselben Hashcode haben, ist extrem gering. (Das wäre selbst dann der Fall, wenn es trivial wäre, zu einem gegebenen Hashcode eine Datei zu erzeugen, die diesen Hashcode hat, denn die würde nur wirren Datenmüll enthalten.)

2. Wir reden hier von Zivilrecht, da genügt es nicht, wenn es eine 0,1%-Wahrscheinlichkeit gibt, daß man doch nicht der Schuldige ist.

in der zeit ist der unternehmer schon pleite und trotzdem bekommen die menschen ihr geld nicht zurück

Von wem denn auch? Wenn der 'Betrüger' pleite ist, wer soll dann einspringen? Der Staat? Also wir alle?

Eigentlich eine super Geschäftsidee, oder nicht?

Verschwörungstheorien kommen immer gut an. Nur bliebe sowas in der Praxis nicht unaufgedeckt.
So warte ich immer noch auf denjenigen, der definitiv sagen kann, daß er nur 'Hochzeitsfotos.zip' heruntergeladen hat, ihm aber die Verbreitung von 'HarryPotter5.avi' angelastet wird.



von Mareike123 am 07.08.2007 12:38
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Tach alle@

Mareike gestatte mir eine Frage, warum erzeugst du mit deinen Beiträgen nur negative Schwingungen, was bringt dir das??
Sodele ich war auch beim Anwalt und der meinte das es sich hierbei um einen sehr schlecht "aufgemachten Bettelbrief" handelt.

1.) Oben im Anschriftenfeld fehlt der Barcode, dieser Code identifierziert jeden Anwalt.

2.) Wie gesagt das ist nur ne Vermutung könnte aber zutreffend sein
die Brüder haben gegen das Datenschutzgesetz verstossen und haben diese IP-Adressen mit Schmiergeldern ergaunert.
Sollte das zutreffen möchte ich nicht in deren Haut stecken.
SCHREIBT EURE PROVIDER AN: Wer oder was Eure Daten angefordert hat. Ich persönlich habe 1&1 mal sehen ob man eine Gleichmässigkeit erkennen kann.

3.Die Vorwürfe sich ja noch weniger als eine Bagatelle.

4. Wegen den überhöhten Anwaltsforderungen bewegen sie sich
nahe an der Betrugsggrenze.(Verstoss gegen die guten Sitten)

5. Ohne eindeutige Beweise sowieso nicht zahlen.

Sein Rat war also nicht zu reagieren, wir reagieren erst wenn ein Schreiben per Einschreiben erfolgt.

Wünsche noch eine schöne Restwoche

K



von Kompromisslos am 07.08.2007 12:40
Status: Stift (35 Beiträge)
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