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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich habe es ja auch schon geschrieben, das dieser ganze Massen-Abmahnunfug nicht besonders rechtens ist.


von Dakusch am 03.08.2007 17:28
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ist das der neue Trend der Anwälte, dass keine MWSt ausgewiesen wird? Ob er Mandant vorsteuerberechtigt ist oder nicht, die MWSt ist immer auszuweisen, außer man ist davon befreit (§§ 19 & 25 UStG).


von keinname123 am 03.08.2007 21:59
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 03.08.2007 23:18
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Der Beleidigte muß aber nachweisen können, das dieses Blatt verteilt wurde.

Der Nachweis der Verbreitung ist doch in jedem Fall gegeben - oder wie meinen Sie, kommen die Rechteinhaber auf den Verbreiter, wenn nicht dadurch, daß er in der Tauschbörse als Verbreiter auftritt? Durch Kaffeesatzlesen?


von Mareike123 am 04.08.2007 11:37
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wie sieht es denn aus, wenn jemand versucht die Intrige zu verbreiten und die Schuld auf einen anderen herablässt ?
Genau dasselbe Problem besteht ebenfalls im Internet, durch gehacktes Netz/Telefonanschluß, Trojaner übern Proxyserver oder ähnliches.
Die Beweislast liegt beim Verletzten.


von Dakusch am 04.08.2007 12:30
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo Leute,

wollte mich mal nach dem Stand der Dinge erkundigen.
Wie habt Ihr denn jetzt reagiert?
Also ich war beim Anwalt und der hat eine abgeänderte UE abgeschickt. Außerdem einen Brief aus dem hervorgeht, dass ich die 300 Eier nur bezahle, wenn damit sämtliche Forderungen der Anwaltskanzlei abgegolten sind.


von RheinAhrGirl am 04.08.2007 21:15
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ Mareike

die Rechteinhaber kommen an gar keinen Verbreiter.
Sie ermitteln eine IP.

Wer diese IP benutzt hat ist nicht eindeutig.

Die Abzocker stellen das zwar immer so dar, als ob alles 100%ig ist, ist es
aber nachweislich nicht.

Selbst einige Staatsanwaltschaften machen bei diesem perfiden Spiel nicht mehr mit. Siehe Offenburg, Berlin, Celle

Neben den Beispielen von Dakusch erinnere ich nur mal an die fehlerhafte
Abmahnung einer .info-Datei.

@ Williams wo bleiben die Links??





von Grazer5+7 am 05.08.2007 08:20
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wie sieht es denn aus, wenn jemand versucht die Intrige zu verbreiten und die Schuld auf einen anderen herablässt

Wie sollte er das tun? Können Sie eine IP so fälschen, daß sie auf die eines Dritten verweist?

Wir sind hier nicht im Hollywood-Krimi, wo der Genius-Hacker alles so hindrehen kann, daß niemand die Täuschung bemerkt.

Die Beweislast liegt beim Verletzten.

Wir reden hier nicht vom Strafrecht. Die Nummer mit dem 'großen Unbekannten' ('aliens hacked my iPhone!') funktioniert aber auch dort nicht.


von Mareike123 am 05.08.2007 11:09
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
------------------
Mareike @

Wie sollte er das tun? Können Sie eine IP so fälschen, daß sie auf die eines Dritten verweist?

-------------------
Jo, das geht ohne weiteres.
Alleine schon im W-Lan Netz ist das ziemlich einfach.
Die öffentliche IP Zuweissung des Providers hat keinerlei Einfluß auf die des privaten lokalen Netztwerkes. Dahinter können sich bis zu 255 Rechner mit privater IP verbergen, die alle über diese eine öffentliche IP des Providers laufen(routen- Netwerktechnik ). Selbst bei verschlüsselten W-Lan Netzwerk wäre das etwas komplizierter.
Was aber auch kein allzu großes technisches Problem darstellt. Die Billigrouter verfügen über genügend Bugs und Exploits.


von Dakusch am 05.08.2007 13:56
Status: Legende (254 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wie wäre es wenn ihr euren Kleinkrieg einmal einstellt und berichtet was sich bei euch ergeben hat?

Meine Eltern haben nämlich auch so einen Brief bekommen, wissen aber weder was ein P2P-Netzwerk ist, noch kennen sie den Interpreten des Musikstücks das angeblich angeboten wurde.
Deshalb haben sie den Brief auch "at Akta" gelegt, weil sie gar nicht wissen was die Herren Rechtsanwälte von ihnen wollen.

Ich habe mich daraufhin einmal ein wenig durch das Internet gewühlt und einiges über diese Massenabmahnungen gelesen.

Mich würde interessieren was sich bei euch nun noch ergeben hat.

Gruß,

Toni


von toni0815 am 06.08.2007 11:50
Status: Frischling (3 Beiträge)
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