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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Bagatellfälle werden vom Amtsgericht abgewickelt und auf 5000 Euro kommt man dabei nicht.
Landgericht ab 5000 ist wohl richtig.
Absolute Rechtsanwaltspflicht unabhängig von der Summe ist ab OLG.

'Was aber auch nicht allzu hoch ausfallen wird.'
Weißt du woher?

Ist doch soweit klar.
Bei einer Datei, die man offiziell ebenfalls für ein paar Cent im Netz herunterladen kann, kannst du dir doch wohl denken, wie hoch der Schadenseratzanspruch dann ausfällt --> ein paar Cent. Also wird man als Angeklagter im Fall das der Prozess verloren wird, nur die Anwaltskosten des Verletzten, die Gerichtskosten und die Schadensersatzleistung, zahlen müssen. Grob geschätzte 150 Euro.

Wie ich schon geschrieben habe muß die Schuld des Verletzers eindeutig bewiesen sein, was sehr schwierig ist.
Kommt es zum Vergleich(Aussage gegen Aussage) übernimmt der Verletzte seine Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten.
Der Angeklagte seine Kosten ohne RA und ebenfalls die Hälfte der Gerichtskosten (lapidar erwähnte ca. 20 Euro)Kann auch noch weniger sein.



von Dakusch am 03.08.2007 00:37
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 03.08.2007 00:43
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ein paar Cent.

Z.B
eine Datei, die man für 10 cent offiziell herunterladen kann.

Der Schadenersatzanspruch wird nach diesen Angaben bemessen.
Ebenfalls die Anzahl der nachgewiesenen Uploader.



von Dakusch am 03.08.2007 00:53
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 03.08.2007 01:03
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Müsst ihr euch so anzicken?

Hat jetzt überhaupt jemand die Unterlassungserklärung zurückgeschickt? Ich hab jetzt vorerst mal gar nichts gemacht, werde aber noch einen Anwalt besuchen.

Die Frist ist ja gestern abgelaufen.


von guest-12317.03.2010 12:11:31 am 03.08.2007 09:47
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
eine Datei, die man für 10 cent offiziell herunterladen kann

Die billigsten legalen Musikstücke liegen bei ca. 1 EUR.
Durchschnittliche Computerspiele bei 30-50 EUR.
Multipliziert mit der zu erwartenden Downloader-Zahl kommt da ein nettes Sümmchen raus.

Die Zahl kann auch fingiert werden. Wenn ich ein beleidigendes Flugblatt in der Stadt verteile, muß der Beleidigte auch nicht nachweisen, daß das überhaupt jemand gelesen hat.


von Mareike123 am 03.08.2007 12:03
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Der Beleidigte muß aber nachweisen können, das dieses Blatt verteilt wurde.
Nur darauf kommt es an.

Der Nachweis ist und bleibt schwierig. Ein fiktiver oder erfundener Beweis reicht nicht aus.

Natürlich kommt es darauf an, welche Datei heruntergeladen wurde.
Die Preise sind verschieden. 10 Cent war nur ein Beispiel.


von Dakusch am 03.08.2007 13:11
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
hallo zusammen.ich bin ein juritischer großleie und verfolge die diskusion schon seid tagen.mir ist nur eine sache direkt merkwürdig vorgekommen als ich das schreiben las.
________________________
"Da unsere Mandantin vorsteuerabzugsberechtigt ist, wird keine Mehrwertsteuer geltend gemacht."
________________________

meine frage ist...
geht das überhaubt?
muss nicht immer eine mehrwertsteuer bereschnet werden die man sich dann wieder holen kann?



von bennin123 am 03.08.2007 14:20
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Auf jede Abrechnung, Zahlung u.s.w gehört immer eine Mehrwertsteuer, die abgeführt werden muß.


von Dakusch am 03.08.2007 14:40
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
ja so dachte ich mir das auch...
und warum ist das dann so in dem brief beschrieben???
steht das denn bei allen so???
genügt sowas nicht schon um es nicht bezahlen zu müssen???


von bennin123 am 03.08.2007 14:44
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