>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Bagatellfälle werden vom Amtsgericht abgewickelt und auf 5000 Euro kommt man dabei nicht.
Landgericht ab 5000 ist wohl richtig.
Absolute Rechtsanwaltspflicht unabhängig von der Summe ist ab OLG.
'Was aber auch nicht allzu hoch ausfallen wird.'
Weißt du woher?
Ist doch soweit klar.
Bei einer Datei, die man offiziell ebenfalls für ein paar Cent im Netz herunterladen kann, kannst du dir doch wohl denken, wie hoch der Schadenseratzanspruch dann ausfällt --> ein paar Cent. Also wird man als Angeklagter im Fall das der Prozess verloren wird, nur die Anwaltskosten des Verletzten, die Gerichtskosten und die Schadensersatzleistung, zahlen müssen. Grob geschätzte 150 Euro.
Wie ich schon geschrieben habe muß die Schuld des Verletzers eindeutig bewiesen sein, was sehr schwierig ist.
Kommt es zum Vergleich(Aussage gegen Aussage) übernimmt der Verletzte seine Anwaltskosten und die Hälfte der Gerichtskosten.
Der Angeklagte seine Kosten ohne RA und ebenfalls die Hälfte der Gerichtskosten (lapidar erwähnte ca. 20 Euro)Kann auch noch weniger sein.
von Dakusch am 03.08.2007 00:37
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