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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Das Geschäft mit der Angst ist weitaus erfolgreicher.
Die Prozentzahl der geleisteten Zahlungen liegt da locker bei geschätzten 60-70 %.


von Dakusch am 02.08.2007 21:39
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
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von guest123-2067 am 02.08.2007 21:53
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Mit anderen Worten, der Aufwand und Kosten des Verletzten übersteigt die Höhe der Abmahngebühr.

Die IP und dessen Benutzer müssen aber dennoch nach gem. § 100g StPO über richterlichen Beschluß angefordert werden.

Schlußfolgerung:
Das Ganze läuft ins Leere.


von Dakusch am 02.08.2007 22:16
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
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von guest123-2067 am 02.08.2007 22:21
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Nicht der Gesetzentwurf sondern das Abmahnverfahren.

Logischerweise möchte der Verletzte ein Abmahnverfahren einleiten.
Das geht aber nur wenn er die Adressdaten der zugeordneten IP hat.
Diese erhält er nur über die Anordung des zuständigen Richter.
Der Richter ordnet aber dieses nur an, wenn eine Straftat vorliegt.
Es handelt sich dabei aber um ein Bagatellfall.

Folglich läuft das Ganze ins Leere und der Verletzte hat dadurch nur Kosten an seinen Rechtsanwalt.


von Dakusch am 02.08.2007 22:37
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@schrumpfgermane

hab ich den Passus richtig verstanden
_______________________
Neuer Gesetzentwurf vom 20.04.07 zum Thema 'Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums'. Siehe § 97a, Abs.2:
'Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für
die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen
für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach
gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen
Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs
auf 50 Euro.'
__________________
die 50 € beschräken sich auf die gesammte geforderte Summe, oder doch nur auf die Ab mahnsumme + Anwaltsgebühren +Auslagen+ X ???





von Bolzer am 02.08.2007 22:41
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Alle Kosten die den geleisteten Betrag von 50 Euro überschreiten, werden und müssen vom Verletzten übernommen.

Wenn die Sache gezwungener Massen ins Leere läuft, müssen sogar sämtliche Kosten vom Verletzten übernommen werden.




von Dakusch am 02.08.2007 22:53
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 02.08.2007 22:58
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Die Regelung des § 97 a Abs. 2 UrhG-E führt zu dem unserem Rechtssystem
widersprechenden Ergebnis, dass der verletzte Rechteinhaber trotz berechtigter Abmahnung
einen erheblichen Teil der erforderlichen Rechtsverfolgungskosten selbst zu tragen hat: Die
Differenz zwischen den tatsächlichen Rechtsanwaltskosten und den ersatzfähigen 50,00
Euro fallen dem Verletzten zur Last. Der Verletzte wird in seinem Recht, den Schaden
angemessen vom Schädiger kompensiert zu bekommen, eingeschränkt.
Der abgemahnte Verletzer kann die Verpflichtungserklärung zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens abgeben, ohne sich auch hinsichtlich der Kostentragungspflicht zu
unterwerfen, so dass die Angemessenheit des zugrunde gelegten Gegenstandswerts und
der abgerechneten Geschäftsgebühr gerichtlich überprüfbar bleibt.

--------------
Was ich oben weiter schon geschrieben habe.
Der Verletzte muß die restlichen Kosten mit übernehmen. Die Schadenseratzansprüche fallen natürlich nach beidseitiger Beendigung des Abmahnverfahrens, weg. Kommt es zu einer Verhandlung und der Verletzte gewinnt den Prozess, hat er natürlich Anspruch auf Schadensersatz.
Was aber auch nicht allzu hoch ausfallen wird.
Sämtliche andere Kosten einsch. RA müssen dann vom Angeklagten übernommen werden.
Halte das aber eher für einen absoluten Einzelfall, meist kommt es nur zum Vergleich und die Kosten werden zu jeder Einheit aufgeteilt.
Sprich, wenn man keinen Anwalt nimmt als Angeklagter, braucht man auch keinen bezahlen.
Ab OLG ist ein Anwalt allerdings Pflicht.


von Dakusch am 02.08.2007 23:42
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
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von guest123-2067 am 02.08.2007 23:49
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