>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Grundsätzlich ist eine Schuld zu beweisen.
Eine
Abmahnung vom Rechtsanwalt, ist der Strafverfolgung schon an die hintere Ecke getreten.
Es lässt sich nicht genau beweisen, das diese angebotene Datei Uhrheberrecht verletzt hat( z:B verschlüsslt gepackt).
Zudem ist es auch schwierig zu beweisen, das es der tatsächliche Benutzer war sondern z.B ein gehacktes WLan.
Im übrigen werden überwiegend Material oder Medien abgemahnt, die sich schlecht verkaufen lassen. Es wird also bewußt darauf gesetzt über Abmahnungseinnahmen, dieses Material zu verkaufen.
Vor kurzem gab es ein richterlichen Beschluß seitens Amtsgericht.
Und zwar ist die Herausgabe der IP des Providers nur noch über eine richterliche Anordnung, zulässig.
Ich denke, die nachfolgenden Instanzen werden das auch nicht anders sehen.
Zudem sind die Vorstellungen der Rechtsanwälte und deren Schadenseratzansprüche ebenfalls der geschätzte Streitwert, maßlos übertrieben.
Vielmehr ist es Sache der einzelnen Staaten, sich darum zu bemühen, das sich das Medium "Internet" in ein annehmbares Niveau entwickelt. Z.B durch eine gesetzliche Gebührenpflicht für jede Seite, einschließlich Personalausweisnummer und Kontaktdaten. Die Bereitschaft zur Uhrheberrechtsverletzung, wäre dadurch praktisch gegen Null gesetzt.
Was ja zur Zeit alles überhaupt nicht der Fall ist.
Eine Massenkriminalisierung, durch so einen Unfug, ausgeschlossen.
Man kann so eine
Abmahnung also getrost an die Seite legen und weiter ruhig schlafen.
Danach wird auch in der Regel nichts mehr kommen.
von Dakusch am 02.08.2007 13:40
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