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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@Schrumpfgermane

Manö, das sagt man doch so: Grüß mir die Heimat...


von normi am 02.08.2007 13:17
Status: Tao (6606 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Grundsätzlich ist eine Schuld zu beweisen.

Eine Abmahnung vom Rechtsanwalt, ist der Strafverfolgung schon an die hintere Ecke getreten.
Es lässt sich nicht genau beweisen, das diese angebotene Datei Uhrheberrecht verletzt hat( z:B verschlüsslt gepackt).
Zudem ist es auch schwierig zu beweisen, das es der tatsächliche Benutzer war sondern z.B ein gehacktes WLan.
Im übrigen werden überwiegend Material oder Medien abgemahnt, die sich schlecht verkaufen lassen. Es wird also bewußt darauf gesetzt über Abmahnungseinnahmen, dieses Material zu verkaufen.

Vor kurzem gab es ein richterlichen Beschluß seitens Amtsgericht.
Und zwar ist die Herausgabe der IP des Providers nur noch über eine richterliche Anordnung, zulässig.
Ich denke, die nachfolgenden Instanzen werden das auch nicht anders sehen.
Zudem sind die Vorstellungen der Rechtsanwälte und deren Schadenseratzansprüche ebenfalls der geschätzte Streitwert, maßlos übertrieben.
Vielmehr ist es Sache der einzelnen Staaten, sich darum zu bemühen, das sich das Medium "Internet" in ein annehmbares Niveau entwickelt. Z.B durch eine gesetzliche Gebührenpflicht für jede Seite, einschließlich Personalausweisnummer und Kontaktdaten. Die Bereitschaft zur Uhrheberrechtsverletzung, wäre dadurch praktisch gegen Null gesetzt.
Was ja zur Zeit alles überhaupt nicht der Fall ist.

Eine Massenkriminalisierung, durch so einen Unfug, ausgeschlossen.

Man kann so eine Abmahnung also getrost an die Seite legen und weiter ruhig schlafen.
Danach wird auch in der Regel nichts mehr kommen.


von Dakusch am 02.08.2007 13:40
Status: Legende (254 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 02.08.2007 14:23
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Schrumpfgermane @

Ich gehe mal davon aus, das du eventuell auch ein angehender oder schon Rechtsanwalt bist, der die persönliche Interesse vertritt, ebenfalls auf diesem Wege Geld zu verdienen.

Du befindest dich damit auf einem Pfad der juristischen Schergen.

Dieses Thema wird gerade schärfstens diskutiert.
Und es ist auf bestem Wege, dieses ebenfalls als Betrug abzuklären.
Es kann also gut, das Rechtsanwälte, die so eine Methodik derzeit durchführen im Nachhinein, wegen Betrugs zur Rechenschaft gezogen werden.
Und in deren Haut möchte ich nicht stecken.
"Man spricht ja von Massenabmahnungen "!!


von Dakusch am 02.08.2007 14:45
Status: Legende (254 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 02.08.2007 17:30
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Im übrigen werden überwiegend Material oder Medien abgemahnt, die sich schlecht verkaufen lassen.

Vielleicht lassen sie sich ja deswegen so schlecht verkaufen, weil alle Welt sie kopiert?

Und zwar ist die Herausgabe der IP des Providers nur noch über eine richterliche Anordnung, zulässig.

Schön, daß Sie das Urteil so grandios mißverstanden haben.
Die Herausgabe der IP ist nur über die StA zulässig. Das war schon immer so. Neu ist, daß der StA nach Ansicht von immer mehr Gerichten bei Bagatelltaten nicht mehr verpflichtet ist, diese Informationen für den Geschädigten zu ermitteln. (Das mag man bedauern oder begrüßen.)

durch eine gesetzliche Gebührenpflicht für jede Seite, einschließlich Personalausweisnummer und Kontaktdaten

*lol* Großmeister Dakusch erklärt uns das Internet der Zukunft.

Die Bereitschaft zur Uhrheberrechtsverletzung, wäre dadurch praktisch gegen Null gesetzt.

So wie die Bereitschaft zum Diebstahl in Diskotheken, bei denen man Eintritt zahlen und am Eingang den Perso vorzeigen muß? Ich bitte Sie!


von Mareike123 am 02.08.2007 18:31
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
PS. Eine tatsächlich narrensichere Methode zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzung wäre übrigens die Einführung einer Trafficsteuer - 1 EUR pro Megabyte und kein Mensch lädt mehr ein MP3 (3 EUR pro Song kriegt man bei SchreiTunes billiger), einen Film (600 EUR pro Kinofilm) oder ein Computerspiel (4000 EUR pro DVD).

Aber will das jemand?


von Mareike123 am 02.08.2007 18:33
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Mareike ich will ihre Kompetenz nicht in Frage stellen, aber das Urteil basiert auf Beschluss gem. § 100g StPO, was nur ein Richter aussprechen kann und nicht der Staatsanwalt.
----------------
Zitat:
PS. Eine tatsächlich narrensichere Methode zur Verhinderung von Urheberrechtsverletzung wäre übrigens die Einführung einer Trafficsteuer - 1 EUR pro Megabyte und kein Mensch lädt mehr ein MP3 (3 EUR pro Song kriegt man bei SchreiTunes billiger), einen Film (600 EUR pro Kinofilm) oder ein Computerspiel (4000 EUR pro DVD).
-----------------
Das wäre auch der sichere Tot des Internets, was keiner will. Traffic entsteht ebenfalls durch ein Auruf normaler Seiten.
Und das Internet lässt sich garantiert nicht mit einer Disco vergleichen.
Die technischen Möglichkeiten im Internet sind unbegrenzt.


von Dakusch am 02.08.2007 20:37
Status: Legende (254 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@Schrumpfgermane
@mareike

seit ihr eigendlich auch mit einer solchen Abmahnung gesegnet worden?!?!?!?

Ich denke das die Interessen der "Künstler" (Musik,Film,Programierer) geschützt werden sollte da diese sonst kein Interesse mehr an weiteren Einsatz für etwas was keinen Gewinn bringt haben. Meine Meinung nach ist das Vervielfältigen von geistigem Eigentum auch nicht wirtschaftlich förderlich. Aber hier wird mit einer Masche dem kleine Mann per Einschüchterungsabmahnungen das Geld aus der Tasche gezogen.
Das kopieren hat in diese Welt große Tradition, sieht die Chinesen an, da lebt 30% der Bevölkerung vom fälschen bzw kopieren von Wirtschaftsgütern.

@Mareike - 01.08.2007 12:57:54
Diese Behauptung ist leicht nachzulesen auf der Seite von CDV.

http://www.cdv-forum.de/cdvboard/deutsch/forumdisplay.php?f=125

Wie schon in vorhergehenden Beitrag erwähnt ist das Spiel nix gewesen und wird meiner Meinung nach jetzt per Abmahnung "resell´t" um wenigstens den Verlust der damit gemacht wurde zu minimieren. such dir einfach per zufall ein paar IP´s raus und behaupte beim ST das die Inhaber dieser IP´s bei dir was geklaut haben. Dann gibt die die Staatanwalt die Adressen und du ziehst die Anzeige zurück, da du ja schon weisst das die Klage wegen Baggatellität abgewiesen werden wird(Ist jetzt gott sei dank nicht mehr so einfach).
Mit den nun ja so erlangten Adressen lässt sich locker eine Exceltabelle füllen und und hübscher Serienbrief in Word basteln.
Das kann auch ein 400€ Jober machen, und nicht ein hochbezahleter Anwalt.
ALso Serienbrief verpacken (400E Jober) und per Massenbrief (so ca 40 Cent pro Brief) versenden.
Einsatz pro Brief ca 3€, bei einer Abmahnsumme von 300€ und ca 5000 Abmahnungen
muss nur 1% der Abgemahnten zahlen und der Deal geht auf alles was über 1% zahlt ist in der Kasse. Tolle Geschäftsidee wenn man mal annimmt das nur jeder 10te zahlt ist das ein hübsches Sümmchen (135000€)für ein bisschen Arbeit ich nehme mal eine zeitbedarf von 24h an = Stundenlohn von 570€.Toll einfach toll.

Wieso ist mir das nicht eingefallen

Ich denke für alle die diesen Link noch nicht kennen ist er reicht aufschlussreich.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/84201

der Bericht ist zwar nicht sehr aktuell macht aber Mut.





von Bolzer am 02.08.2007 21:22
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