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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Schrumpfgermane@

deinen Link kannte ich schon*smile*

Es geht nicht um den Empfang oder Versendung es geht um die UNTERSCHRIFT<<<<das da ist wichtig solange ich nix unterschreibe ist der Fetzen wertlos.
Lesen und verstehn.

Wünsche noch nen netten Abend
K


von Kompromisslos am 01.08.2007 20:50
Status: Stift (35 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 01.08.2007 21:42
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
OK Leute,
überall ist jetzt zu lesen, es sei Bagatellkriminalität, wenn man ein paar MP3z shared. Von daher scheint das Geschäftsmodell von Schutt & Asche am Ende zu sein!
Und solche Leute wie Schrumpfgermane scheinen Mitarbeiter von Schutt & Asche zu sein, die mit ihren Angstparolen nur den letzten Versuch unternehmen, irgendwie an Geld zu kommen.
Die sollten verklagt werden, daß sie alle Gelder zurückzahlen sollten, die sie schon ergaunert haben, und ihre Anwalts-Lizenz sollte entzogen werden.
Wünsche euch einen schönen Schlaf !


von ralf257 am 01.08.2007 22:27
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 01.08.2007 22:50
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ schlumpfgermane:

OK, wenn du bei Lübeck wohnst und im ö.D. arbeitest, dann wirst du kein Mitarbeiter von S&W sein.

Aber sag mal, wenn du so schlau bist, kannst du mir sicher erklären, wie in der 'ladungsfähigen Anschrift' gleich 2 Schreibfehler drin sein können ? Sowohl der Name als auch die Stadt sind falsch geschrieben.

Und was wird deiner Meinung nach passieren, wenn man auf die Abmahnung nicht reagiert ? Und auf die 2. und 3. auch nicht ?
Ist ja angeblich 'nur ein Angebot'....
Wolln die dann Anzeige erstatten, die dann wegen 'Bagatell-wie auch immer' abgewiesen oder eingestellt wird ?





von ralf257 am 02.08.2007 00:01
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
....Und wenn du den Link von 'Grazer5+7' mal bis zum Schluß gurchgelesen hättest.....

http://www.heise.de/newsticker/meldung/93693

.... dann würdest du wissen, daß nicht nur das Amtsgericht Offenbach der Meinung ist, daß das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client der Bagatellkriminalität zuzuordnen sei, sondern daß auch die Generalstaatsanwaltschaft Celle der Meinung sei, es liege kein zur Aufnahme von Ermittlungen notwendiges öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vor, und die Verfehlungen seien "unbedeutend". Ein beträchtlicher Schaden sei nicht konkret nachgewiesen worden, so die Generalstaatsanwaltschaft Celle.
Auch die Berliner Staatsanwaltschaft ist der Meinung, es handle sich ausnahmslos um Bagatellstraftaten, und der angegebenen Schaden sei als "unbedeutend" anzusehen. Deshalb müsse der Gesichtspunkt der "geringen Schuld" ohne Aufnahme von Ermittlungen zur Verfahrenseinstellung führen, so die Berliner Staatsanwaltschaft weiter.

Und jetzt willst du mir erzählen, daß das im Zivilrecht anders gesehen wird ?
Dann begründe das aber bitte mit der jeweiligen Verlinkung, daß ich das auch nachvollziehen kann.




von ralf257 am 02.08.2007 01:00
Status: Praktikant (10 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ralf257
Ich habe den Bericht genau durch gelesen und muss sagen, dass hier nur Bezug genommen wird auf die strafrechtliche Verfolgung der FIlesharer durch die Staatlichen Behörden.
Für mich sieht es so aus das die Jungs von S&W jetzt keine Adressen mehr bekommen aber die schon erlangten Informationen dafür nutzen um eventuell Privatrechtliche Verfahren loszutreten. Dies ist meiner Meinung nach sehr kostspielig. Wird aber anhand der guten finanziellen Lage von S&W (Bedingt durch viele Zahler der eingeforderten UE) nicht unwahrscheinlich sein. ich habe in diese Nummer schon viel Zeit und auch Geld für einen Anwalt investiert. Wie viele meiner Mitstreiter in diesem Forum auch. Aber ich denke keiner verdient sein Geld so leicht das er es solchen Tpen wie S&W einfach in den Rachen schmeißt. Ich bin immer noch fest davon überzeugt das ich diese Spiel weder down- noch upgeloaded habe und das werde ich auch so vor Gericht (sollte es dazu kommen) wiedergeben.
Ich hoffe das alle Betroffenen dieses Forum finden und Ihrer Erfahrungen hier bündeln um diesen "werten Anwälten" von S&W, oder anderen Anwälten die mit dieser MAsche ihr Täglich Brot verdienen, das Leben zu erschweren.

P:S: Wichtig für mich und meinen Anwalt währen hier noch Verweise auf Aktenzeichen von schon gelaufenen Verfahren positiv wie negativ für die Abgemahnen.

Danke
Bolzer



von Bolzer am 02.08.2007 07:22
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 02.08.2007 10:37
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@Schrumpfgermane

Ist schon blöd, wenn man in einem Rechtsforum den Unterschied zwischen Straf- und Zivilrecht erklären muß. Das wäre mir zu dumm. Ich würde auf google verweisen.

-- Editiert von normi am 02.08.2007 10:51:06


von normi am 02.08.2007 10:50
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hab ich jetzt GEWONNEN?

Ich habe das 200.Posting eingesetzt.

Wo kann ich mir meinen Preis abholen????


Grüsse


von Posen am 02.08.2007 11:27
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