>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
....Und wenn du den Link von 'Grazer5+7' mal bis zum Schluß gurchgelesen hättest.....
http://www.heise.de/newsticker/meldung/93693.... dann würdest du wissen, daß nicht nur das Amtsgericht Offenbach der Meinung ist, daß das Anbieten von wenigen urheberrechtlich geschützten Musikstücken per Tauschbörsen-Client der Bagatellkriminalität zuzuordnen sei, sondern daß auch die Generalstaatsanwaltschaft Celle der Meinung sei, es liege kein zur Aufnahme von Ermittlungen notwendiges öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung vor, und die Verfehlungen seien "unbedeutend". Ein beträchtlicher Schaden sei nicht konkret nachgewiesen worden, so die Generalstaatsanwaltschaft Celle.
Auch die Berliner Staatsanwaltschaft ist der Meinung, es handle sich ausnahmslos um Bagatellstraftaten, und der angegebenen Schaden sei als "unbedeutend" anzusehen. Deshalb müsse der Gesichtspunkt der "geringen Schuld" ohne Aufnahme von Ermittlungen zur Verfahrenseinstellung führen, so die Berliner Staatsanwaltschaft weiter.
Und jetzt willst du mir erzählen, daß das im Zivilrecht anders gesehen wird ?
Dann begründe das aber bitte mit der jeweiligen Verlinkung, daß ich das auch nachvollziehen kann.
von ralf257 am 02.08.2007 01:00
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