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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
" 1. ist schon einer von euch vor Gericht gegangen oder wie weit hat es Schutt+Waetke eskalieren lassen?"

In anderen Foren haben es einige getan aber am Ende dann doch verloren. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Die ganze Sache war dann am Ende noch teurer.

So wie es ausschaut hat man keine Change.

und die Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Fälle nicht. Also muss man alles selber zahlen.


-- Editiert von Williams am 01.08.2007 01:16:09


von Williams am 01.08.2007 01:13
Status: Junior (86 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ Williams

für Deine Behauptung bezüglich der Urteile
hätte ich gerne Links ,
die das bestätigen.





von Grazer5+7 am 01.08.2007 03:36
Status: Legende (267 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ Bolzer

1. wieso sollte jemand vor Gericht gehen??? etwa eine
negative Festellungsklage???
die einzigen die vors Gericht ziehen sollten, sind S&W

2. Rechtsschutzversicherung hat noch nie gegriffen -
die zahlt höchstens die Erstberatung

3. Beweislastumkehr bei einer Abmahnungsverhandlung?

Was soll das denn bitteschön sein???

P.S. S&W muss auf Deine Schreiben reagieren -- das hat mit "Nicht locker lassen" nichts zu tun.

-- Editiert von Grazer5+7 am 01.08.2007 04:00:43

-- Editiert von Grazer5+7 am 01.08.2007 04:07:57


von Grazer5+7 am 01.08.2007 03:56
Status: Legende (267 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Danke für die Antworten.

es ist schon verwunderlich das die Firma die einen verklagen will letztes Jahr fast pleite war und vor der Insolvenz stand. Link:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2006-09/artikel-6932599.asp
und nach einem halben jahr abmahnerei nun wieder glänzend da steht.
http://aktienkurs-orderbuch.finanznachrichten.de/ogg1.aspx
für mich riecht das gewaltig nach Abzocke. Das vermeidlich Spiel "Die Römer" ist im eigenen Forum total zerlegt worden und als nicht spielbar bezeichnet worden da es nur aus Fehlern besteht. Dies mehrt die Vermutung das hier ein nicht gerade erfolgreiches Spiel, das Verluste im Millionenbereich eingefahren hat, per Abmahnungewelle wieder reabilitiert wird.
Die Links oder wenigstens Aktenzeichen für die Urteile währen sehr hilfreich. Diese könnte man sich kommen lassen und die näheren Umstände der Urteile besser einschätzen.
Ist den hier keiner dabei der mir Info geben kann was trotz Verweigerung der Unterschrift auf der Unterlassungserklärung Schutt, Waetke standardgemäß unternimmt??

Was ist eigenlich mit Sammelklage gegen die Brüder ???

!!!!Viele gegen die Brüder!!!!

MFG
Bolzer

-- Editiert von Bolzer am 01.08.2007 07:24:41


von Bolzer am 01.08.2007 07:22
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ Bolzer

ich will Dich ja nicht dumm sterben lassen ...

http://abmahnwahn.onlyphpbb.de/board/nxtopicf86492167nx9399-11.html
sher informativ
auch das dazugehörige Forum.
Standartmäßig unternimmt S&W das Schreiben eines 2. Briefes.
S&W hat es auch schon zu einer EV gebracht.




von Grazer5+7 am 01.08.2007 07:49
Status: Legende (267 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ Williams

Hallo
Warum soll das ganze Aussichtslos sein wegen der IP???

oder wegen dem dem tollen Programm die die Anti Perateri Frima benutzt, welches auf Namesgleichheit von Dateien reagiert????
(Dateien kann ich benennen wie ich möchte)

Tatsache ist:
- das IP's bie normalen Leitung immer neu vergeben werden.

- das die Software fehlerhaft ist da sie nur auf Namen reagiert und nicht auf den Inhalt.

jeder der Betrunken Auto fährt bekommt mehr Beweis für seine Schuld vorgelgt als wir alle hier.

Habt Mut
ihr siet nicht allein

mfg Lowaimer


von Lowaimer am 01.08.2007 09:01
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Das vermeidlich Spiel Die Römer ist im eigenen Forum total zerlegt worden und als nicht spielbar bezeichnet worden da es nur aus Fehlern besteht.

Komisch, daß es doch offenbar so viele Leute runterladen wollten...

Was ist eigenlich mit Sammelklage gegen die Brüder ?

Gibt es in Deutschland nicht.

Dateien kann ich benennen wie ich möchte

Trotzdem möchte ich den Richter sehen, der glaubt, unter 'Madonna_Music.mp3' habe sich nur ein Kochrezept oder unter 'HalfLife2_RZR1911.rar' ein Freeware-Spielchen verborgen. Im Zivilrecht gibt es kein in dubio pro reo .


von Mareike123 am 01.08.2007 12:57
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ Mareike

Hallo

Ich wusste nicht das der Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten im Zivilrecht nicht gibt, dann würden die Kanzlei warscheinlich nicht damit durch kommen, dennoch denke ich das es sich um einen Grundsatz handelt.

Ich kann ja auch keinen "Dieb" in einen Kaufhaus festnehmen, dem ich nicht nachwiesen kann das er wirklich die Ware aus dem Kaufhaus handelt oder????

Immerhin gibt es bei solchen Taushcbörse immer Fakes und die Leute dann Abzumahnen weil sie angeblich etwas angeboten haben sollen das gegen das Urheberrecht verstösst, Artet dann ja in Willkür aus oder????
Ich denke der Inhalt sollte entscheiden nicht der Name.


Habt Mut
ihr seit nicht allein

mfg Lowaimer

-- Editiert von lowaimer am 01.08.2007 13:36:23


von Lowaimer am 01.08.2007 13:32
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
dennoch denke ich das es sich um einen Grundsatz handelt

Nein, denn im Zivilrecht gibt es keinen Angeklagten.
Da gibt es nur die normale Beweislastverteilung.

Ich kann ja auch keinen Dieb in einen Kaufhaus festnehmen, dem ich nicht nachwiesen kann das er wirklich die Ware aus dem Kaufhaus handelt

Das hängt sehr an den Umständen. Wenn der Detektiv sieht, daß der A am MP3-Player-Stand eine Einsteckbewegung macht und bei der Durchsuchung ein nagelneuer MP3-Player gefunden wird, für den A keinen anderweitigen Kaufbeleg beibringen kann, wird A zivilrechtlich sicherlich verurteilt, selbst wenn ein Strafgericht begründete Zweifel behalten könnten, ob es sich wirklich genau um den Player aus dem Laden handelt oder nicht doch um einen anderen.

Im Zivilrecht muß eine Seite ihre Beweise nur hinreichend plausibel machen und eben nicht 'jenseits begründeten Zweifels' wie im Strafrecht.



von Mareike123 am 01.08.2007 14:51
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Steht in einem bekannten Forum für Rechtsfälle...

Die sollen wohl große Abzocker sein...

http://abmahnwahn.onlyphpbb.de/board/nxtopicf86492167nx9399-11.html

10 Goldenen Regeln des Abgemahnten



1. Ruhe bewahren !
Auch wenn die Vorwürfe im ersten Moment sehr hart klingen, die geforderten Summen recht stattlich sind, der Schock sich längst im ganzen Körper ausgebreitet hat und Panik sich breit macht es gilt Ruhe zu bewahren. Egal was man euch vorwirft oder von euch verlangt, nur wer Ruhe bewahrt, wird in der Lage sein, die Lage klar zu erfassen und entsprechend zu handeln. Panik und Angst sind ein schlechter Ratgeber.


2. Nichts überstürzen !
Die Anschuldigungen im Brief sind generell recht grob gehalten und viele Abgemahnte wissen nur zu gut, wie groß der Drang sein kann, sofort die Zahlung zu überweisen, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben und somit die Sache aus der Welt zu räumen - aber wer übereilt handelt, macht Fehler. Lasst euch Zeit mit der Entscheidung, geht die Sache langsam an. Auch wenn die sehr kurz gesetzte Frist zur Eile drängt, lasst euch davon nicht unter Druck setzen.


3. Keine Hausdurchsuchung wegen einer Datei !
Da in der Abmahnung mit strafrechtlichen Konsequenzen gedroht wird, haben viele Abgemahnte Angst, dass es eine Hausdurchsuchung oder eine Vorladung zur Polizei geben könnte. Dies ist falsch ! Da ihr die Abmahnung bekommen habt, ist das strafrechtliche Verfahren in dieser Sache längst eingestellt. Erst dadurch können die Anwaltsbüros Akteneinsicht verlangen und eure Adresse herausfinden. Solange das strafrechtliche Verfahren noch lief, kamen die Anwälte nicht an eure Adresse und konnten euch nicht anschreiben. Heißt also, sobald ihr die Abmahnung in den Händen haltet, könnt ihr euch hundertprozentig sicher sein, dass es in dieser Sache keine Hausdurchsuchung, keine Vorladung und somit natürlich auch keine Strafe geben wird. Es kann übrigens auch keine Hausdurchsuchung mehr geben, da ihr ja durch die Abmahnung "vorgewarnt" seid und nun die Möglichkeit hättet, Beweismaterial zu vernichten. Daraus würde sich strafrechtlich aber ergeben, dass die abmahnenden Anwälte zumindest eine Beihilfe zum widerrechtlichen Vernichten von Beweismitteln führen würden. Und dieses Risiko würden die Anwälte nie eingehen. Also, keine Angst, strafrechtlich gibt es nichts zu befürchten.


4. Sammelt Wissen !
Der größte Teil der Abgemahnten kennt sich im Recht nicht aus. Da euch die Thematik aber unmittelbar betrifft, solltet ihr zumindest ein wenig nachlesen. Besucht Foren,Internetseiten usw.- einfach Googeln. Da ihr mit dem Problem nicht alleine seid, lässt sich im Internet sehr viel Wissenswertes darüber finden, wie man sich im Falle der Abmahnung verhalten sollte und wie man am besten vorgeht. Und dieses Wissens wurde schon in einer sehr schönen Linkliste (Klick mich) vom Alten Hassen zusammengetragen und steht euch als Hilfe zur Verfügung. Ihr müsst nicht den ganzen Thread lesen, aber die Linkliste solltet ihr euch schon ansehen. Nur wer Wissen hat, kann richtig handeln.


5. Holt Hilfe !
Wenn ihr euch trotz Lesens über die Thematik unsicher seid, holt euch Hilfe. Diskutiert im Freundeskreis darüber, vielleicht haben einige dort schon ähnliches erlebt. Auch im Familienkreis sollte das Problem besprochen werden. Wenn das nicht zu guten Ergebnissen führt, holt euch fachliche Hilfe. Kontaktiert Juristen, die sich speziell mit dem Internet- und dem Urheberrecht auskennen. Allerdings dürfte der Weg über einen Anwalt immer der teurste sein. In jedem Falle müsst ihr nämlich den Juristen bezahlen und der fordert nicht wenig. Zudem kann es sein, dass dieser euch dazu rät, die geforderte Summe aus der Mahnung zu begleichen. Es kann also sein, dass ihr doppelt zahlt. In jedem Falle zahlt ihr aber (wenn nicht für die Mahnung, dann für euren Anwalt). Wenn es euch das wert ist, nutzt diese anwaltliche Hilfe. Wer es nicht so dicke hat, sollte weiterhin viel über die Thematik lesen (siehe Punkt 4), denn letztlich braucht man das Wissen.


6. Nicht bezahlen !
Dennoch steht immer noch die horrende Geldforderung im Brief. Diese ist allerdings lediglich ein Angebot (wird so auch im Brief gesagt). Bei einem Angebot hat man aber die Möglichkeit, es abzulehnen. Das solltet ihr tun. Es sei denn, ihr habt so viel Geld, dass ihr es verschenken wollt. Hinter diesem Angebot steht kein Zwang. Niemand zwingt euch, die Summe zu bezahlen. Auch wenn es eine zweite oder dritte Mahnung geben sollte, nach wie vor gibt es keinen Grund, zu bezahlen. Weder werden die Anwälte per Gesetz ermächtigt, Geld einzuziehen, noch seid ihr mit denen einen Vertrag eingegangen, woraus sich die Forderung ergeben würde. Überweist also keinen Pfennig ! Die Zahlung muss nicht schriftlich verweigert werden. Es reicht aus, wenn ihr die Summe nicht überweist. Beim Blick auf den Kontoauszug sehen die Anwälte dann schon, dass ihr nicht gezahlt habt. Im Übrigen kann eine echte Forderung nur vor einem ordentlichen Gericht festgestellt werden. Solange dies nicht geschehen ist, gibt's keinen Grund, zu bezahlen.


7. Kein Schuldeingeständnis !
Neben dem Zahlungsangebot liegt dem Brief auch eine Unterlassungserklärung bei. Ihr werdet aufgefordert, die genannte Datei nicht mehr zum Download bereitzustellen sowie die Erklärung zu unterschreiben und zurückzuschicken. Tut dies nicht ! Sobald ihr den Wisch unterschreibt, gesteht ihr vollumfänglich eure Schuld ein. Ihr habt euch aber nichts vorzuwerfen, solange eure Schuld nicht zweifelsfrei erwiesen ist. Also braucht ihr auch nichts zu unterschreiben und einzugestehen. Zumal es in der Erklärung die Falle des Streitwertes gibt. Dieser ist teilweise bei 10.000, teilweise bei 25.000 Euro angesiedelt. Der Streitwert besagt, dass ihr in dem Fall, dass man euch erneut (eindeutig) nachweist, die genannte Datei zum Download bereitgestellt zu haben, die genannte Summe zahlen müsst. Kann also sein, dass ihr dann für eine Datei satte 25.000 Euro blechen dürft. Die Forderung ergäbe sich dann aus eurer Unterschrift. Unterschreibt also nichts !
Es gibt allerdings auch einige, die der Meinung sind, man könne die Unterlassungserklärung abändern und dann unterschrieben zurückschicken. Das wäre zwar eine überlegenswerte Variante, da man so den Streitwert senken und den Gerichtsort anderweitig festlegen kann. Dennoch rate ich persönlich davon ab, denn wer sich absolut nichts vorzuwerfen hat, der muss auch absolut nichts unterschreiben.


8. Nicht reagieren !
Insgesamt lässt sich sagen, dass jene am besten gefahren sind, die auf die Abmahnung(en) überhaupt nicht reagiert haben. Weder zahlen, noch die Unterlassungserklärung unterschrieben zurückschicken, noch bei den Anwälten anrufen oder diese anschreiben. Einfach nichts tun. Hebt euch den Brief meinetwegen auf oder schmeißt ihn weg, das ist komplett egal. Aber reagiert nicht. Sobald ihr was tut, wissen die Anwälte, dass ihr die Mahnung erhalten habt. Sobald ihr zahlt, wissen die Anwälte, dass da Geld zu holen ist. Und sobald ihr die Unterlassungserklärung (auch abgeändert) unterschreibt, wissen die Anwälte, dass ihr wohl doch nicht so frei von Schuld seid. Also, am besten ignoriert ihr die Mahnung komplett.
Ansonsten wartet ab ! Egal, was man von euch fordert oder was man euch androht. Egal, wie bedrohlich der Brief geschrieben ist und wie hoch die Zahlungssummen sind. Wartet einfach ab, was sich tut. Es gibt keinen Grund zum Handeln, keinen Grund zum Bezahlen und keinen Grund, irgendwas zu unterschreiben. Alles weitere wird sich ergeben. Und wenn sich nichts weiter ergibt, umso besser.


9. Gegenschlag planen ?
Es kann durchaus auch sinnvoll sein, den Spieß einfach umzudrehen, da viele in letzter Zeit unberechtigt abgemahnt wurden. Man schickt euch eine ungerechtfertigte Geldforderung und das sogar gewerbsmäßig, da die Anwälte durch die so eingetriebenen Summen gutes Geld verdienen. Man könnte überlegen, eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben (kostet kein Geld). Insbesondere der Betrug (§ 263 StGB) könnte einschlägig sein, da man von euch unter Vorspiegelung falscher Tatsachen eine Geldsumme fordert, wozu keinerlei Rechtsgrund besteht. Je mehr dies anzeigen, umso größer ist die Chance, dass die erpresserischen Praktiken der Anwälte endlich mal beendet werden.
Wenn Ihr nicht reagieren wollt, siehe Regel 8 - einfach nichts tun.


10. Und das Wichtigste - Leben genießen !
Habt keine Angst. Niemand kann euch etwas zun. Ihr habt es lediglich mit ein paar Anwälten zu tun, die das schnelle Geld verdienen wollen. Vor Gericht sind deren "Beweise" aber absolut untauglich. Niemand kann euch irgendwas nachweisen. Und solange ihr nicht selbst eure Schuld eingesteht, kann euch keiner was. Macht euch also keine Sorgen darum, was alles passieren könnte. Es wird nichts passieren. Und es ist auch noch nie was passiert, wenn man von den wenigen Fällen absieht, wo die Leute ihre Schuld selbst eingestanden oder in sehr großem Umfang und gewerbsmäßig Dateien bereitgestellt haben. Lehnt euch zurück und genießt das Leben !

-- Editiert von Tobbe am 01.08.2007 15:18:06


von Tobbe am 01.08.2007 15:14
Status: Frischling (6 Beiträge)
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