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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Den Kopf in den Sand stecken und alle Briefe ignorieren ist sicher ein ganz guter Rat !

Ich würde auf jeden Fall reagieren:

a. Denen klar machen das du nicht mehr im Besitz des Anschlußes bist. Was schwer werden wird willst du nicht deinen Bekannten direkt in die Pfanne hauen.
Der Anschlußinhaber ist haftbar und das bist du im Moment für die.

b. Die ModUE abgeben und hoffen das ruhe ist. Die ModUE ist kein Schuldeingeständnis sondern du teilst denen nur mit das du das quasi nicht wieder machst. Danach solltest du auf jeden Fall zusehen das der Anschlussinhaber korigiert wird.

so würde ich vorgehen bin aber kein Anwalt, kann dir nur meine Bilanz nennen. 7 ModUE an verschiedene Anwälte zurückgeschickt seit 1 Jahr nix mehr von denen gehört.

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von Ozelot666 am 18.01.2011 17:54
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
mmmhhh, komisch , ich habe, wie gesagt, alles immer schön ignoriert und !!!gaaanz wichtig!!! keine ModUE abgegeben. So etwas machen nur Leute, die meinen sie hätten Ahnung vom Rechtswesen, aber egal.
Die tollen Anwälte haben es seit nun schon 2 Jahren bei mir aufgegeben! Fertig!

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von diego0 am 18.01.2011 18:18
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@ Ozelot666 - Genau so werde ich es machen. Ich habe mich mit einem Unterhalten, der schon drei Abmahnungen bekommen hatte und Rechtsanwälte konsultiert hatte und die modUE + kurzes Schreiben, dass der technische Verlauf nicht mehr nachvollziehbar ist und gut ist. Ach wegen dem Anschluss... für den hatte ich am Freitag ein Kündigungsschreiben vorbereitet und Samstag kam die Abmahnung.


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von Knecht81 am 18.01.2011 21:13
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@diego0
>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
mmmhhh, komisch , ich habe, wie gesagt, alles immer schön ignoriert und !!!gaaanz wichtig!!! keine ModUE abgegeben.

Denke jeder Anwalt (ich habe einen kontaktiert) wird dir sagen das das mit dem Ignorieren nicht so clever ist. Ich habe lange recherchiert was andere in solch einem Fall tun und wenn es nach dir geht sind die alle dumm, denk mal drüber nach.

So etwas machen nur Leute, die meinen sie hätten Ahnung vom Rechtswesen, aber egal. Hab ich nicht, deshalb hab ich nen Anwalt die ModUE absegnen lassen und hier zich Foren und Sites durchgelesen.



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-- Editiert am 19.01.2011 16:59


von Ozelot666 am 19.01.2011 16:59
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hi,

ab wann gilt so eine Sache als verjährt?
Ich habe eine Abmahnung erhalten, eine mod U A zurückgesendet und diverse 'Erinnerungs-Schreiben' erhalten.
Das letzte vor etwas mehr als 2 Jahren.

Ist das jetzt schon verjährt?

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von antarex am 24.02.2011 08:39
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
quote:
ab wann gilt so eine Sache als verjährt?


Unterlassungs- wie Schadensersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren zum Jahresende.

quote:
Das letzte vor etwas mehr als 2 Jahren.

Ist das jetzt schon verjährt?


Nein. Der genaue Verjährungszeitpunkt ist etwas knifflig.
Beispiel:
Wenn der Anspruch 2008 entstanden ist und ihr 2009 2 Monate lang verhandelt habt, greift §203 BGB.
Grundsätzlich wäre ein Anspruch aus 2008 zum 31.12.2011 verjährt. Für die Dauer der Verhandlungen plus 3 Monate wäre die Verjährung aber gehemmt, d.h. die Zeit würde auf den 31.12.2011 noch draufaddiert (in meinem Beispiel 2+3=5 Monate, also zum 31.5.2012).

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von Snoop Pooper Scoop am 24.02.2011 12:38
Status: Unsterblich (3110 Beiträge)
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