>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo Leute,
war heute beim Anwalt wegen der Sache. S&W bekommt jetzt einen Brief mit einer modifizierten Unterlassungserklärung. Zudem teilen wir denen mit, dass ich das Geld nur dann bezahle, wenn S&W mir versichern, dass mit der Zahlung sämtliche Ansprüche seitens dem Musikverlag abgegolten sind.
Bin mal gespannt was dabei raus kommt. Ich kann Jedem nur raten, einen Anwalt aufzusuchen und entsprechend auf S&W zu reagieren.
Bloß nicht den Fehler machen, und gar nichts tun. Das kann teuer werden.
Im Übrigen sind Hausdurchsuchungen nicht selten, auch wenn man nur 1 oder 2 Songs runtergeladen hat. Mein Anwalte meinte, bei seinen Fällen ist das häufiger vorgekommen.
Im Übrigen verjähren solche Ansprüche erst nach 2 Jahren.
von RheinAhrGirl am 30.07.2007 18:31
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