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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
An alle Leidensgenossen mit Ultimatum 02.08. !!! Ich ringe gerade mit der Entscheidung wie ich mich verhalten soll.
a) UE unterschreiben, Geld überweisen
oder
b) abgeänderte UE erstellen, diese unterschreiben, nichts bezahlen und die Sache aussitzen.
Obwohl ich, ehrlich gesagt, so schnell wie möglich meine Ruhe haben will, tendiere ich stark zu Option a)!
Wie werdet ihr Euch entscheiden?

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von Droehn73 am 29.07.2007 17:08
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo,

also ich werde morgen definitiv einen Anwalt aufsuchen!
Was ist eigentlich mit der Alternative, abgeänderte UE abschicken UND Geld überweisen? Aber nur die 50 Euro Schadensersatz, nicht die Anwaltsgebühr.


von RheinAhrGirl am 29.07.2007 17:17
Status: Junior (61 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@RheinAhrGirl

also, so wie ich dass in anderen Foren gelesen habe, kommt das Überweisen der 50€ Schadensersatz einem Schuldeingestädnis gleich. Weiterhin haben SuW natürlich die Möglichkeit ihre Anwaltsgebühr einzuklagen, und wenn man vorher die 50€ überwiesen hat (Schuldeingeständnis usw.) denke ich mal, werden die vor Gericht gute Chanchen haben, ihre Kosten wieder "hereinzuholen" (was Recht betrifft bin ich ein absoluter Laie).

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von Droehn73 am 29.07.2007 17:29
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich weiss auch noch nicht, was ich machen werde. Jedenfalls morgen und übermorgen juristischen Rat einholen. Auf das Schreiben nicht reagieren.... hmmm, das kann glaub ich ganz arg nach hinten losgehen und als Arbeitsloser hab ich leider kein Geld für das Gericht und die Rechtsschutz wird wohl bei Urheberrechtsverletzungen unter Garantie nichts zahlen.


von hilflos4711 am 29.07.2007 18:33
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Also ich wurde auch von den Herren angeschrieben. Ich habe meinen Anwalt eingeschalten, und warte nun was passiert. Die Herren S&W sind auf jeden Fall gut ausgelastet, eine Antwort kann schon mal 3 Monate dauern. Von daher kann ich nur sagen, um so mehr Leute nicht zahlen, um so mehr Aufwand haben die Herren. Jeden Fall können Sie nicht vor Gericht bringen. Irgendwann wird eine Pauschallösung kommen. Bis dahin ist niemand gezwungen dass zu bezahlen.
Das ist ein schmaler Grad auf dem sich die Herren bewegen.
Es gibt auf jeden Fall im Internet viele Negativbeispiele von Leuten die gezahlt haben.
Also gut überlegen was man tut. Ein Anwalt kann helfen, ist aber auch teuer. Ich empfehle nichts zu machen (überhaupt nichts) und erst bei einer weiteren Reaktion der Herren einen Anwalt einschalten.
Schönen Gruß, auch an die Herren von S&W, die dieses Forum sicher genauso mitverfolgen und gestalten.

-- Editiert von Source am 29.07.2007 19:49:13


von Source am 29.07.2007 19:46
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo zusammen,
wie auch alle Vorgägner der letzten Tage, habe ich auch eine Abmahnung wegen der mp3 von Mousse-T bekommen (wer ist das?). Bei mir ist das schon das zweite Mal. Vor 2 Wochen habe ich ähnliche Abmahnung über 150€ von KUW Kanzlei bekommen, angeblich für ein Spiel, das ich übrigens nie gehabt habe. Um mir das ganze Theater mit den Rechtsanwälten zu ersparen, habe ich die Summe beglichen, mit der Hoffnung, dass es damit erledigt ist. Aber so wie es aussieht, habe ich denen erst jetzt Grung gegeben, mich weiter zu "melken". Jetzt (mit dem 2.08. Frist) habe ich ein wirklichen Dilema. 1.Bezahle ich nicht, bekomme ich einen weiteren Brief, diesmal mit doppelt so viel zu zahlen.(wird noch ein größeres Problem, als es schon ohnehin ist)
2.Bezahle ich sofort, werde ich jeden Tag mit Angst mein Briefkasten aufsuchen, bis es schließlich wieder was ins Haus flattert.
3.Gehe ich zum Anwalt, der mir wahrscheinlich ratet, es zu bezahlen .Also zurück zum Punkt 2.

Seit drei Stunden lese ich jeden Forumeintrag, den ich finden konnte.Bis kein bischen schlauer geworden.Meldet euch
Grüße




von Roman007 am 30.07.2007 01:16
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Das ist auch mein Problem. Was wenn noch etwas kommt? Sicherlich habe ich in der Zeit noch mehr solche Dinge getrieben. Jedenfalls seh ich es nicht ein, einem Anwalt so viel Geld in den A... zu blasen.

250€ für einen formal inkorrekten Brief, der nicht mal von Hand unterschrieben ist und den ich nie erhalten habe, da es kein Einschreiben ist.


von guest-12317.03.2010 12:11:31 am 30.07.2007 08:29
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo zusammen ,
ich kann mich da meinen Vorgängern anschließen , bin gestern aus dem Urlaub wieder gekommen und hatte den netten Brief in der Post .
Angeblich habe ich auch vor ca. 1 , 5 Jahren ein song von Mousse T freigegeben ?!
ich würde gerne mal Feedback vom jemandem hören der in der gleichen situation war und nichts gemacht hat.
Weil meistens wird man nicht schlau aus den Beiträgen in diversen Foren des www .
Naja bin mal gespannt was da kommt , aber ich war schonmal froh das ich nicht der einzige bin dem dieser Kram wiederfährt .



von Heinzelmanni am 30.07.2007 09:56
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@all

Ich weiß nicht ob der Link schon mal gepostet wurde, aber hier mal ne Liste, wer , was, seitwann abmahnt:

h**p://www.abmahnwahn.dreipage.de/wer-___was-_73325144.html



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von Droehn73 am 30.07.2007 10:33
Status: Frischling (5 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
den ich nie erhalten habe, da es kein Einschreiben ist

Abtauchen bringt bei Abmahnungen wenig. Die Gegenseite könnte auch einfach klagen (dann würden ihr zwar bei sofortigem Anerkenntnis die Gerichskosten anheimfallen, dem Schädiger bleibt aber dann der Ausgleichsanspruch für die Klageforderung).


von Mareike123 am 30.07.2007 12:11
Status: Tao (10000 Beiträge)
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