>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklär
> Sie haften in Vertragsverhätnissen auch für so genannte Erfüllungsgehilfen, dass heißt für Dritte.
Das ist pauschal erst mal falsch. "Erfüllungsgehilfen" gibt es nur beim gewerblichen Handeln (etwa der Angestellte eines Supermarktbesitzers).
Als Privatmann haftet man allerseltenst für die Handlungen Dritter.
> Auch mit einer modifizierten Unterlassungser verpflichten Sie sich für 30 Jahre für jeden einzelnen einschlägigen Download eine Vertragsstrafe zu zahlen
Deswegen würde ich ja auch nur das zu unterlassen versprechen, was man mir vorwirft, nämlich die *Verbreitung*, nicht den Download.
> Wenn Sie aber den Unterlassungsanspruch erfüllen, fällt es schwer zu begründen, warum Sie nicht auch zahlen.
Weil die Abgabe einer UE ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erst mal ein Prozeßrisiko minimiert. Mit Schuldeingeständnis hat das nichts zu tun.
> Ein solches Verhalten ist ein venire contra factum proprium
Blödsinn. VCFP wäre es, wenn man erst bezahlt und dann hinterher ankommt, man sei es ja doch nicht gewesen.
> die Rechtslage im
Filesharing ist weitgehend ungeklärt
Die Rechtslage ist völlig klar; nur die Bewertung der Beweisfrage ist unklar.
> weil Sie bei Streichung der Kosten eh verklagt werden, nur die
Unterlassungserklärung jetzt zu Ihrem Nachteil
wirkt, denn Sie haben den Unterlassungsanspruch anerkannt
Nein, der Vorteil ist, daß man dann nur noch auf die Rechtsverfolgungskosten verklagt werden kann, somit der Streitwert 1000 EUR statt 50,000 EUR beträgt.
> (daran ändern auch Floskeln wie "ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht" nichts)
Noch mehr Unfug. Sicherlich kann der Autor dieses Pamphlets ein Beispiel bringen, in dem ein Gericht dem Unterlasser VCFP vorgeworfen und sein "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" einfach ignoriert hat. Ansonsten sollte er so einen Quark nicht in die Welt setzen.
Stammt das ganze eigentlich von einem Juristen oder irgendeinem schwafelnden Laien?
von Tonitronic am 08.07.2009 18:16
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
Userwertung:
2,1
(von 84 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden