Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

123recht.net empfielt unser Produkt aus dem RechtShop:

Rechtshop » Urheberrecht » Abmahnung

Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) ab €44

Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

Leserwertung: 
3,0 (von 4)
 Thema bewerten!

508225 Aufrufe
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wer seinen PC nicht schützt soll zahlen.
So sieht es aus.
Nur gibt es keinen 100%igen Schutz gegen Hacker usw.
Wer mit offenem W-LAN und ohne Firewall surft, soll haften. Anstatt mal die angeblich 100%ige sichere Ermittlung der IP in Frage zu stellen .... aber da kommt ja kein/e Richter/-in drauf


von Grazer5+7 am 26.07.2007 05:15
Status: Legende (267 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich habe heute auch einen solchen Brief bekommen.
Angeblich soll ich im April 2006 2 Musikstücke geladen haben.
Ist das nicht verjährt? Das ist immerhin jetzt fast 15 Monate her?
Weiß Jemand Rat?


von RheinAhrGirl am 28.07.2007 16:03
Status: Junior (61 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Auch ich habe heute 28.7.2007 eine Abmahnung von S&W bekommen. Der Streitwert liegt wie bei anderen Usern auch um die 10TSD Euro. Vorgeworfen wir mir der Upload einer mp3 Datei am 30.3.2006.
Folglich liegen zwischen "Tat" und der Abmahnung ca. 1Jahr und 4Monate. Ist nach so einer langen Zeit eine Abmahnung überhaupt noch möglich, Stichwort Verjährung?

Ich habe bereits den ganzen Beitrag gelesen konnte aber keine genauere Vorgehensweise entdecken. Kann mir da evtl. jmd weiterhelfen?

Mfg MTL


von mtl am 28.07.2007 16:43
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
auch ich habe heute eine Abmahnung als ganz normale post, also kein einschreiben, von der kanzlei bekommen.
vorwurf: upload einer mp3-datei im märz 2006
streitwert 10000 euro
zahlen soll ich 50 euro Schadensersatz plus 250 euro gebühren.
ist das nach so langer zeit überhaupt noch möglich? verjährung?
was also tun?


-- Editiert von hilflos4711 am 28.07.2007 17:04:13


von hilflos4711 am 28.07.2007 17:01
Status: Frischling (6 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wie krass,

dann sind also jetzt die MP3s dran. Habt Ihr auch bis 2. August Zeit, die Unterlassungserklärung zurückzuschicken?


von RheinAhrGirl am 28.07.2007 17:20
Status: Junior (61 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo,

ich hab die gleiche Abmahnung heute bekommen. Soll auch 250€ + 50€ Schadensersatz zahlen. Ich habe anscheinend ein Lied im Netz zum Download angeboten.

Ich soll bis zum 2. August die Erklärung zurückschicken und bis zum 9. gezahlt haben. Mein Vater hat eine Rechtschutzversicherung, nun ist die Frage was man macht.

Ich habe nämlich irgendwie keinen Geld*******r und finde die Forderung verdammt krass.

Gruß


von guest-12317.03.2010 12:11:31 am 28.07.2007 17:44
Status: Stift (31 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2067 am 28.07.2007 17:45
Status: Unsterblich (1962 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo Zusammen,

nun auch ich seit heute ein Betroffener der Post von den Herren SuW aus KA bekommen hat. Was soll ich sagen...
"Ich bin schuldig" Ja, ich gebe es zu den Song gesaugt zu haben. Warum soll ich jetzt gegen diese Forderung vorgehen und Einspruch erheben? Viele hier im Forum sehen sich nicht als Täter sondern als Opfer und suchen Auswege wie man die Schuld umgehen kann (Ich habe ja keine Verträge im www mit dubiosen AGB abgeschlossen...)
Ich war im ersten Moment auch geschockt das es mich getroffen hat. Mir war aber auch bewusst, was illegales gemacht zu haben.
Meine Frage, gibt es ein Personenkreis hier der sich Schuldig bekennt und mir sagt was er unternommen hat.

Bye sabaidi


von sabaidi am 28.07.2007 17:59
Status: Frischling (2 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
@all
@RheinAhrGirl

auch ich hatte heute die nette Post im Briefkasten und, genau die Unterlassungerklärung soll bis zum 02.08. und die 300 € (für 1 MP3 File) bis zum 09.08 bei denen sein. Mein "Vorfall" soll am 16.03.2006 gewesen sein. Der Gedanke mit der Verjährrung ist mir auch schon gekommen. Die von Schutt und Waetke werden wohl hunderte von diesen Abmahnungen losgetreten haben und sich damit mal wieder eine goldene Nase verdienen. Schade nur das nicht von Amts wegen gegen solch eine Abzocke vorgegangen wird! Ich weiß wirklich nicht, ob ich das bezahlen, oder die Sache aussitzen soll. Habe schon in vielen Foren gelesen, das viele Bezahlt haben (die mahnen ja schon seit 2005 oder so P2P-User ab) nur weiß ich wirklich nicht, ob dann auch Ruhe ist.
Muss ich jetzt die nächsten 10 Jahre Angst haben, das täglich wieder so ein Schriftstück in meinem Briefkasten landet, frei nach dem Motto, damals 20xx haben sich sich in einem P2P Netzwerk aufgehalten und x Byte einer Datei zum Download freigegeben, die andere User im Netz downloaden konnten. Dem Ganzen sollte schleunigst ein Riegel vergeschoben werden!!! Ein Fazit aus der ganzen Aktion hab ich schon gezogen: Auf meinem Rechner gibt es keinen eMule Client mehr!

-----------------
" "


von Droehn73 am 28.07.2007 18:01
Status: Frischling (5 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Philosoph,

danke für den Link.
Aber was sollen wir jetzt tun?


von RheinAhrGirl am 28.07.2007 18:03
Status: Junior (61 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 9 10 11 12 13 14 15 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94213
beantwortete Fragen
16
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt