>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Da die Verfolger der Rechtsverstöße aus technischen
und rechtlichen Gründen meist nur der Anschlussinhaber
habhaft werden, versuchen sie,
diese zur Verantwortung zu ziehen.
Die Medienindustrie hat dazu eine Kampagne mit dem Motto
"Eltern haften für ihre Kinder" gestartet.
Eine solche Haftung ist aber nur in Ausnahmefällen gegeben und
setzt allerdings voraus, dass der Störer
die ihm zumutbaren Prüfpflichten verletzt hat.
von Grazer5+7 am 13.06.2007 13:20
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