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Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
hier noch ein interessanter Viedeostream von der WDR extra für dich Koettel

http://www.wdr.de/themen/global/webmedia/webtv/getwebtvextrakt.phtml?p=200&;b=017&ex=6

-- Editiert von ALice D am 12.06.2007 16:17:40


von Alice D am 12.06.2007 16:17
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Sorry das ist so nicht ganz rinchtg, denn wie ihr alle wisst Eltern haften für ihre Kinder.

Das wissen wir nicht alle, weil es nämlich falsch ist.

Eltern haften nur dann, wenn sie ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben.
Das ist nicht schon bei jeder Aktivität eines Kindes im Internet gegeben. Es ist jeweils auf die Umstände des Einzelfalls abzustellen.

Läßt Papa seine eBay-Passwort-Daten gespeichert, wird er sich sicherlich eine Pflichtverletzung vorwerfen lassen.
Geht das Kind aber normal auf xyz-heute.com und gibt dort eine 'Bestellung' auf, sehe ich keine Aufsichtspflichtverletzung.


von Mareike123 am 12.06.2007 16:53
Status: Tao (10000 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Dann hoer und sieh dir mal den Link von mir an.

Meine Schwester hat im Internet einen Vertrag abgeschlossen sogar ihr Alter mit angegeben, sie ist 12, und die wollen trotzdem das Geld von meinen Eltern, die zahlen natürlich nicht ist ja klar, aber die Rechtslage sieht nunmal so aus, auch wenn es nie vor Gericht durchkommen würde, denn wie so oft in diesem Falle aber positiv gemeint: "Recht haben heisst nicht Recht bekommen."

gott werd ich hier noch zum phrasen drescher oder was


von Alice D am 12.06.2007 17:41
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
die wollen trotzdem das Geld von meinen Eltern

Fordern kann man immer viel. Ob man es bekommt, ist eine andere Frage, und nur die können wir hier bewerten.
Klar, daß solche Firmen versuchen, den Vertrag genehmigt zu bekommen.

aber die Rechtslage sieht nunmal so aus, auch wenn es nie vor Gericht durchkommen würde

Diesen Zusammenhang verstehe ich nicht.


von Mareike123 am 12.06.2007 20:28
Status: Tao (10000 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 29 User(n) bewertet)
 
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Ich meine Damit genau wie im Fall S&W oder artverwantes, da haben die Kanzleien "schon" das Recht uns diese Briefe zu schicken (Rechtslage) ABER sie werden damit nicht durchkommen, solange man sich an bestimme Regeln hält (Alter Hase/10goldene Regeln)


von Alice D am 12.06.2007 22:44
Status: Frischling (9 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
hallo

die 10 goldenen Regeln findet ihr hier:

http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/478/#11930

Eine sehr informative Zusammenfassung zu diesem Thema findet ihr hier
Alter Hasse " die derzeitige Lage"

http://board.gulli.com/thread/512595-logistep-schutt-und-waetke-abmahnungen-gegen-filesharer/152/#3791

Leider wurden in diesem Thread
einige Beiträge gelöscht.
Dadurch können sich bei Verlinkungen innerhalb
des Thrads die Beiträge um 1 oder 2 Stellen verschoben haben.
Da der Thread geschlossen wurde, kann diese Zusammenfassung nicht mehr editiert werden.
Eine neue Zusammenfassung ist bereits an anderer Stelle in Arbeit.


von Grazer5+7 am 13.06.2007 11:24
Status: Legende (267 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Da die Verfolger der Rechtsverstöße aus technischen
und rechtlichen Gründen meist nur der Anschlussinhaber
habhaft werden, versuchen sie,
diese zur Verantwortung zu ziehen.
Die Medienindustrie hat dazu eine Kampagne mit dem Motto
"Eltern haften für ihre Kinder" gestartet.
Eine solche Haftung ist aber nur in Ausnahmefällen gegeben und
setzt allerdings voraus, dass der Störer
die ihm zumutbaren Prüfpflichten verletzt hat.


von Grazer5+7 am 13.06.2007 13:20
Status: Legende (267 Beiträge)
Userwertung:  4,0  (von 4 User(n) bewertet)
 
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Gesagt wird am Ende diese Video das solche Schreiben erst echt sind mit >Unterschrift< und >Stempel<. Alles andere sind falsch. Also Tonne.


von SorcFun am 13.06.2007 13:44
Status: Praktikant (14 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hat schon einer den neuesten Eintrag auf der Homepage besagter Anwälte angeschaut? Seit 16.07.07 steht dort ein Urteil vom LG Frankfurt, in welchem genau wegen "Die Römer" einer Klage seitens Schutt und Waetke stattgegeben wurde...Ist das nun echt, oder was?

Gruß Pepper


von DaPepper am 20.07.2007 15:36
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wieso nicht?

Ich finde das Urteil allerdings teilweise widersprüchlich. Einerseits soll - wegen der breiten legalen Anwendungsmöglichkeiten - nicht schon die Installation einer Tauschbörsensoftware unterbunden werden müssen. Andererseits sollte aber zu den Pflichten gehören, Jugendlichen die Nutzung der Software durch eine Firewall zu verunmöglichen.
Das paßt nicht zusammen.

Geht man insbesondere dazu über, auch Email-Programme - wie das Gericht es tut - zu den Verbreitungswegen zu zählen, auf denen 'die Anzahl der Urheberrechtsverletzungen immer mehr zunimmt', müßte man folglich Dritten (wie den eigenen Kindern) auch die Nutzung von Email-Programmen technisch verunmöglichen. Absurd.

Ich denke, andere Gerichte würden in derselben Situation möglicherweise anders urteilen.


von Mareike123 am 21.07.2007 02:20
Status: Tao (10000 Beiträge)
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