Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer

123recht.net empfielt unser Produkt aus dem RechtShop:

Rechtshop » Urheberrecht » Abmahnung

Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) ab €44

Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

Leserwertung: 
3,0 (von 4)
 Thema bewerten!

508200 Aufrufe

Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P

Hallo zusammen,

da ich noch keinen vergleichbaren Fall gefunden habe schildere ich kurz mein Problem.

Ich erhielt am Freitag, dem 7. April 2006 ein Schreiben von den Rechtsanwälten „Schutt, Waetke“ mit dem Betreff „Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“.

Es geht in dem Schreiben darum, das ich angeblich am 06.08.05 ein Musikalbum der Band „Glashaus“, mit dem Titel „Drei“ runtergeladen haben soll. Nun, soll ich eine Unterlassungserklärung bis 13.04.06 unterzeichnen und 300 € bezahlen. (davon 250€ Anwaltsgebühr).
Das gegen mich gerichtet Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft wurde wegen geringer Schuld eingestellt.
Des Weiteren heißt, es das kosten von 5 000 – 10 000 € auf mich zukommen, wenn ich die Frist verstreichen lasse.

Ich bin mir ganz sicher das Album nicht runtergeladen zu haben.

Was kann mir wirklich passieren?
Wie kann ich mich dagegen wehren?

Hatte jemand mal einen ähnlichen Fall und kann mir davon berichten?

Besten Dank




von cg am 10.04.2006 12:32
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
du bist nicht alleine. mittlerweile gibt es schon viele fälle. sie sind schon recht bekannt für ihre abmahngeschichten. das vorgehen ist in etwa folgendes. es wird anzeige gegen unbekannt erstattet, da nur die ip adresse des downloaders bekannt ist. das verfahren wird zwar wegen geringfügigkeit eingestellt, aber nach akteneinsicht haben sie die realdaten und es flattert eine Abmahnung ins haus. google einfach nach der anwaltskanzlei im www. dort wirst du einige einträge finden.
läßt du die frist versteichen, dann wirst du dich in einem zivilverfahren mit der gegenseite herumschlagen müssen. dort mußt du beweisen oder zumindest mußt du starke zweifel schüren, daß du die daten gezogen hast. das kannst du indem du zu diesem zeitpunkt nicht daheim warst, gar keine p2p software installierst hast etc. willst du den gang vor gericht wagen, dann ist es ratsam zuerst einen anwalt aufzusuchen und deine erfolgsaussichten zu bewerten. sieht es gut für dich aus, dann gehe vor den zivilrichter. ansonsten kann es teuer werden.

mfg
chronoton


von Chronoton am 10.04.2006 13:23
Status: Unsterblich (936 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Hallo Chronoton,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Hat schonmal sehr weitergeholfen.
Aber eine Frage noch.
Wie kann ich denn beweisen das ich zu dem Zeitpunkt, keine entsprechende Software installiert hatte.
Ich hatte zu dem Zeitpunkt ein WLAN, also hätte es im Prinzip jeder ziehen können. Wie kann ich beweisen das ich es nicht war?

Vielen Dank

PS: Wenn ich rechtliche Beratung nehme, ohne Rechtsschutzversicherung, bin auch schnell bei 300,-. Also ist es eigentlich nur eine Frage welchen Anwalt ich bereichern will, oder?

-- Editiert von cg am 10.04.2006 14:12:38


von cg am 10.04.2006 14:10
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Das mit dem WLan ist eine Ausrede die alle als erstes versuchen und die keiner glauben wird. Bin selbst Betroffener. Mein Rat zahle es kommt dich am billigsten, ein Anwalt kostet dich bestimmt den gleichen Betrag und wenn du ehrlich bist hast du das Ding auch gezogen.

Was an der Sache stinkt ist wie die Daten ermittelt werden, nämlich von einer polnischen Firma mit Sitz in der Schweiz oder so ähnlich.

Mich würde interessieren ob es irgendwelche Fristen für Abmahnungen gibt, irgendwann kommen die noch nach drei Jahren daher.


von Cosmo am 10.04.2006 15:44
Status: Senior (132 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
ich hoffe die experten hier schlagen mich nicht wegen meiner laienhaften darstellung. im zivilverfahren ist es so, daß 2 parteien vor gericht stehen und der jenige bekommt recht, dem der richter mehr glauben schenkt. die gegenseite wird ins treffen führen, daß die ip adresse eindeutig auf deinen anschluß weißt und somit du derjendige warst, der eine rechtsverletzung gesetzt hat. nun ist es an dir, dies zu entkräften. dies ist allerdings nicht leicht. abwesenheit zum tatzeitpunkt muß genau genommen nicht für deine unschuld sprechen, da die clients selbsttätig arbeiten. eine abwesenheit von ein paar tagen hingegen erhöhen deine chancen. das betreiben eines offenen wlans bietet zivilrechtklich wenig schutz. du bist natürlich nicht verantwortlich, was andere damit tun. allerdings liegt es eben an dir darzulegen, daß du es nicht warst. ohne entsprechende logs ist das fast nicht möglich. die einzige möglichkeit die ich sehe ist jene, in der du den/mehrere computer forensisch untersuchen läßt und somit der status deiner rechner ermittelt werden kann. das wäre sicherlich ein starkes indiz für deine unschuld. die kosten müßte dann der verlierer tragen.

mfg
chronoton


von Chronoton am 10.04.2006 16:22
Status: Unsterblich (936 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-1400 am 10.04.2006 20:53
Status: Unsterblich (2873 Beiträge)
Userwertung:  2,3  (von 3 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
--- editiert vom Admin


von guest123-2021 am 11.04.2006 07:45
Status: Unsterblich (3592 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
zivilrechtlich kommt er damit sicherlich nicht durch.

mfg
chronoton


von Chronoton am 11.04.2006 12:35
Status: Unsterblich (936 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
War eben bei einem Anwalt gewesen, der hat mir auch dazu geraten das ganze zu bezahlen.
Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben, wenn ich die Kosten so gering wir möglich halte - es einfach zu bezahlen.

Was mich aber sehr ärgert sind die hohen Anwaltsgebühren von 250,-. Ich bin gerne bereit die 50,- Schadensersatz an die Band, die ich nicht kenne zu leisten.
Die Kanzlei schickt die schreiben 10 000x raus. Mein Anschreiben, weisst starke Spuren von Massenanfertigung auf, nicht einmal die Unterschrift ist von Hand .
Der Typ verdient sich so seine Millionen, für was?


von cg am 11.04.2006 15:22
Status: Praktikant (14 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
massanabmahnungen sind unzulässig. dies aber zu beweisen ist nicht ganz einfach. die deutsche rechtslage ist leider so. andere länder haben das anders (besser) geregelt.

mfg
chronoton


von Chronoton am 11.04.2006 16:13
Status: Unsterblich (936 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Abmahnung von Schutt, Waetke - Unterlassungerklärung, P2P
Wenn du schon beim Anwalt warst, der dir wahrscheinlich 150 Euro für 10 Minuten Beratung abgenommen hat, dann hat er dir bestimmt noch gesagt, daß 250 Anwaltsgebühren sehr milde bemessen sind was den Streitwert betrifft. Die hätten auch nach Tabelle abrechnen können, was dann wohl nen 1000er gekostet hätte.

Man darf aber nicht glauben das die 250 Euro aus Mildtätigkeit so gering gehalten sind, sondern eher, da bei diesen Beträgen die meisten eher zahlen als einen Anwalt einzuschalten.


von Cosmo am 11.04.2006 21:01
Status: Senior (132 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.


« Zurück | Seite: 1 2 3 4 | weiter »
123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94212
beantwortete Fragen
15
Anwälte jetzt
online
So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt