Abmahnung von RA erhalten, gewerblich?
Hallo, leider kann ich hier nur Anonym schreiben, werde jedoch viele Details geben.
Ich habe seit 2006 ein Konto bei eBay, habe meistens Sachen aus meinem Haushalt verkauft.
Mein Konto hat einen Bewertungspunktestand von 464 Punten.
Davon sind 302 als Käufer und 159 als Verkäufer (habe 5 Negative Bertungen, hauptsächlich wegen Versandzeit, jedoch in 5 Jahren! meist dauerte es den Käufern zulange).
Seit 5 Jahren habe ich ein Auto, daran bastel ich sehr viel, rüste sehr viel nach und Teile die ich durch den Umbau nicht mehr benötigt habe, wurden von mir bei eBay Verkauft.
Durch diese Umbauten habe ich als Verkäufer somit in einem Jahr 140 Artikel verkauft, es sind aber nicht nur Autoteile sondern auch mal sachen wie ein Heimkino oder ein TFT od. Küchengeräte.
Jetzt habe ich eine Abmahnung mit Unterlassungerklärung von einem "Rechtsanwalt" aus Kiel erhalten der wiederum unter seinem Namen auch noch einen eBay Shop betreibt und dort Autoteile verkauft.
Wie er auf mich kam? keine Ahnung, jedoch kaufte er einen Satzt Zündkabel für 10 Euro und 1 Woche Später kam dann auch schon der Brief, den Artikel hat er heute noch nicht bezahlt.
Er bemängelt meinen Haftungssausschluss in dem ich Rücknahme und Gewährleistung zum Privatkauf ausschließe und unterstellt mehr gewerbliches Handeln?.
Ich bin verwirrt, für was war noch mal eBay als Privatperson da?
Ich verstehe das ganze nicht? wenn ich ein Auto verkaufe für 5000 Euro bin ich dann auch gewerblich?
od. es in Einzelteilen verkaufe (schlachte).
Wie gehe ich jetzt vor, auf der Abmahnung steht eine Frist und eine Summe in Höhe vn 472,42 Euro die ich bis Tag X begleichen soll.
Wichtigste Fakten sind:
- Mitgliedsname trägt "Anwalt"
- hat einen Shop in dem er Autoteile weiterverkauft unter anderem Mitgliedsnamen, vermutlich aus seiner Abmahnwelle?
- kam an meine Adresse durch kauf meiner Ware (in den letzten 8sec vor beendigung - 0 Gebote)
Bitte um rat.
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von Synth am 21.05.2012 18:12
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>Abmahnung von RA erhalten, gewerblich?
Ich habe mich oben verschrieben, bzw mit falschen zahlen gearbeitet.
Verkauft habe ich in:
1 Monat 6 Artikel
6 Monaten 43 Artikel
12 Monaten 79 Artikel
Gesamt: 79 Artikel in einem Jahr, darunter vielen zbsp:
- Digitalkamara, Heimkino, Mikrowelle, Geschirrspüler, Stehlampe, Drehstuhl, Kristallkaraffe und halt Autoteile wie alte Autoschlüssel, Blinkerhebel, Bordcomputer, Rücklichter, Sommerräder, Innenbeleuchtung, Autositz
Gesamt habe ich laut eBay 857 Euro damit gemacht, in 12 Monaten.
Hauptverkaufszeit war durch meinen Umbau am Auto November - Januar.
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von Synth am 21.05.2012 18:50
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>Abmahnung von RA erhalten, gewerblich?
quote:
Also bei 140 Verkäufen im Jahr (egal ob verschiedene Teile oder nur Autoteile) kann man ohne weiteres den Vorwurf gewerblich stehen lassen. Manch Gerichtet sehen bis zu ca 70 Verkäufe noch als privat an, darüber dann schon nicht mehr.
Das ist so pauschal völlig falsch. Die Anzahl alleine hat überhaupt nichts mit Gewerblichkeit zu tun.
Beim Verkauf von *Neuware* kann hingegen schon bei einer recht geringen Anzahl Gewerblichkeit unterstellt werden (etwa der oft falsch berichtete Fall, bei dem eine Mutter in einem Monat über 50 nagelneue Kinderklamotten verkauft hatte, was berechtigt als gewerblich angesehen wurde, aber nicht wegen der Anzahl, sondern wegen der Neuwareneigenschaft).
Bei *Gebrauchtware* müßte man schon etwas mehr als Anscheinsbeweis bringen als nur "verkauft recht viel davon".
quote:
Diesem würde ich mich jetzt auch anschliessen bei der Verkaufszahl.
Nein, wenn der TE sein Auto in 2500 Einzelteilen verkauft, wird er dadurch nicht gewerblicher als beim Verkauf des ganzen Autos am Stück.
Ebenso, wenn Onkel Hotte seine Briefmarkensammlung nicht en bloc, sondern als 25.000 Einzelmarken losschlägt.
quote:
Du hättest deine ganzen Teile vo Auto doch auch in einer einzigen Auktion zusammen verkaufen können, wieso hast du das nicht gemacht?
Das macht kein Mensch, das verringert nur den erzielbaren Preis, weil kein Mensch einen kompletten Satz Autoteile braucht, Schrauber suchen immer nur Einzelteile.
Im Gegenteil hätte man beim Verkauf von ganzen "Teilepaketen" schon eher gewerbliches Handeln vermuten können, das verkauft nämlich kein normaler Privatverkäufer.
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von Khryztynna am 22.05.2012 09:50
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>Abmahnung von RA erhalten, gewerblich?
Schildern Sie den Fall der Anwaltskammer.( als Beschwerde)
Offensichtlich handelt es sich hier um einen
sogenannten Abmahnanwalt der seine "Fälle" selbst konstruiert.
Gehen Sie selbst gegen den Anwalt vor indem Sie ihn
anmahnen mit Fristsetzung zu zahlen.
Danach googeln Sie unter "Mahnbescheid"
In der Geschäftsstelle des Gerichts macht es für den Rechtsanwalt keinen guten Eindruck, wenn er einen Mahnbescheid zugestellt bekommt.
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von xxsirodxx am 22.05.2012 11:58
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