Abmahnung vom Chef nach einem Jahr?

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Verschwiegenheitsklausel über Gehaltshöhe ist ungültig

Frage: Ich habe eine Klausel im Arbeitsvertrag, nach der ich über die Höhe meines Gehaltes Stillschweigen wahren muss. Trotzdem hatte ich auf Facebook in einer Statusmeldung an meine Kontakte meine Lohnhöhe genannt. Mein Chef hat 1 Jahr später davon erfahren und mich jetzt abgemahnt. Ist das nicht zu spät?

123recht.de: Es gibt keine Frist für den Arbeitgeber, er kann auch ein lange zurückliegendes Fehlverhalten abmahnen. Aber: Solche Verschwiegenheitsklauseln im Arbeitsvertrag sind ungültig und können vom Arbeitgeber nicht durchgesetzt werden. Diese Klauseln benachteiligen den Arbeitnehmer unangemessen. Sie dürfen jederzeit über Ihr Gehalt reden und dieses mitteilen, auf Facebook, im Fernsehen oder sonstwo. Nehmen Sie die Abmahnung nicht hin und wehren Sie sich, da diese sonst in Ihrer Personalakte dokumentiert ist. Übrigens: Auch für die Gegenwehr gibt es keine Frist.

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