Abmahnung unseres Mieters
Hallo liebe Rechtsstreiter
es gibt ja schon viele Eingaben über Abmahnungen. Leider habe ich noch keinen ähnlichen Fall wie meinen hier gefunden.
Folgendes ist passiert:
Ich erhielt eine Abmahnung eines "rechtsverletzenden Angebots" eines Spielfilms. Das Angebot des RA lautet 800€ innherhalb 2 Wochen zu Zahlen und alles ist vom Tisch. Soweit alles "normal".
Nun hatten mein Partner und ich die Wohnung aufgrund eines 24monatigen Auslandaufenthalts sammt dem ganzen Inventars, und eben auch des Internetanschlusses, an einen Amerikaner pauschal vermietet. Auch zum angemahnten Zeitpunkt. Wir waren damals nachweisbar in Fernost.
Im Mietvertrag haben wir den vorliegenden Fall explizit mit einer sehr präzisen Formulierung geregelt. Ich hatte damals eine ellenlange Textvorlage aus dem Internet benutzt.
Mitlerweile sind wir wieder in Deutschland und gleich sehr verärgert. Sofort habe ich einen Widerspruch an die Anwaltskanzlei gefaxt.
Ich habe ihnen die aktuelle Anschrift unseres Mieters und eine Kopie des Mietvertrages beigefügt (zuszl. lesbare Kopie per Mail). Auf den o.g. Passus habe ich zudem ausdrücklich hingewiesen. Per Email bekam der RA auch noch ein Foto der Seite meines Reisepasses mit dem Einreisestempel, um meine Aussagen des Auslandaufenthaltes zu untermauern.
Heute lag eine Antwort des RA in meiner normalen Post.
Er möchte erstens eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" die er mir als Vorlage beifügte.
Ich solle zudem Nachweisen, dass ich meinen Anschluß ausreichend vor Mißbrauch, während meines "Urlaubs", gesichert habe. Offenbar möchte der RA die Sachlage verdrehen und unterstellt mir "Störerhaftung". Von den im Fax mitgesendeten Dokumenten (Mietvertrag) keine Rede.
Frage:
Reicht der Mietvertrag mit dem o.g. Passus eigentlich als Beweis?
Reicht der Einreisestempel im Pass als Beweis?
Was kann ich sonst noch hübsch vergeigen.
Muß ich ggf noch etwas beachten?
Ich habe ihm jedenfalls erstmal eine modifizierte Unterlassungserklärung, ohne Schuldeingeständnis und Anerkennung einer Vertragsstrafe, geschickt.
Viele Grüße und vielen Dank schon einmal vorab
OE
von oheiber am 29.02.2012 00:11
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