Abmahnung und Vertragsstrafe von Schalke [250€]

18. Oktober 2014 Thema abonnieren
 Von 
niederrhein47
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)
Abmahnung und Vertragsstrafe von Schalke [250€]

Hallo liebes Forum,
habe einige Threads über dieses Thema bereits gelesen und schildere zunächst meine Situation und den Verlauf der Geschehnisse und anschließend gehe ich auf die Abmahnung ein.

Ich bin Mitglied beim FC Schalke und habe mir wie üblich zu Beginn der Saison unter anderem auch das Champions-League Kartenpaket direkt vom Schalke-eigenen Ticketcenter (www.tickets-aufschalke.de ) erworben. Dieses Paket beinhaltet alle drei Heimspiele.

Da ich leider aus zeitlichen Gründen nicht zum ersten Heimspiel fahren konnte, verschenkte ich die Karte meinem Vater, der ebenso Schalke-Fan aber kein Mitglied ist .
Dieser hat zunächst versucht seine Eintrittskarte zu einem deutlich höheren Preis zu verkaufen (auf eB*y, mit seinem eigenen Account ), um es genau zu nennen für 70€, obwohl die Karte mich nur knapp unter 20€ gekostet hatte.
Doch bevor er diese verkaufen konnte, beendete er das SofortKauf-Angebot und entschloss doch lieber selber ins Stadion zu fahren.
Ich wusste von all dem nicht einmal und bin die ganze Zeit fest von einem Stadionbesuch meines Vaters ausgegangen, was sich letztendlich auch bewahrheitet hat.


Nun habe ich gestern eine Abmahnung von Schalke bekommen, in der zusammenfassend folgendes angesprochen wird:

-Die Stornierung meiner zwei anderen CL-Karten, welches nicht mehr rückgängig gemacht werden kann
- nachweislich festgestellt, dass Sie Eintrittskarten für Spiele des Schalke 04 zu einem höheren als dem vom Veranstalter vorgegebenen Verkaufspreis angeboten bzw. veräußert haben.
- Gemäß Ziffer unserer AGB ist das Angebot bzw. der Verkauf von Eintrittskarten für Heimspiele zu einem höheren als dem vom Veranstalter vorgegebenen Verkaufspreis ausdrücklich untersagt.
-Die AGB wurden bei Vertragsabschluss wirksam in den Kaufvertrag mit einbezogen
-Gemäß Ziffer 5.4 der AGB pro Verstoß berechtigt dies den FC Schalke eine Vertragsstrafe i.H.v. bis zu 2.500€ zu verlangen, weshalb man mir 250€ abverlangt (50€ Gebühr, Rest fließt an "Schalke hilft!"
-Darüber hinaus fordern wir Sie auf, die beigefügte Unterlassungserklärung bis zum o.g. Datum unterzeichnet abzugeben
-dass wir Sie im Fall einer Zuwiderhandlung ohne weitere Abmahnung für den Einkauf von Eintrittskarten für Heim-bzw. Auswärtsspiele des FC Schalke 04 sperren werden

Die Unterlassungserklärung beinhaltet neben meinen Kontaktdaten
1. es bei Meidung einer für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs fälligen Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2500€ ab sofort zu unterlassen, Tickets des ***Vereinsname*** zum Kauf zu überhöhten Preisen anzubieten bzw. zu veräußern.
2. nachfolgend lückenlos Auskunft zu erteilen über die Herkunft der angebotenen Tickets, falls diese nicht von der *** Vereinsname *** erworben wurden. Entsprechende Nachweise sind beizufügen.

Gestern Abend habe ich eine Mail geschrieben, da der Telefonkontakt ausgeschlossen wird. In der Mail habe ich erwähnt, dass ICH zu keiner Zeit versucht habe die Tickets zu verkaufen und dass alle drei Tickets (auch die bereits entwertete) noch in meinem Besitz sind.


Ich habe ja als Mitglied eine Vereinbarung und einen Vertrag mit dem FC Schalke aber ich habe ja nichts verkauft.
Was würdet ihr machen, was würdet ihr mir vorschlagen ?
Soll ich die Mahnung einfach ignorieren ? Können schlimmere Konsequenzen drohen ?


Hier sind die AGB von Schalke

5. Weitergabe von Tickets
5.1. Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse des Veranstalters, die Weitergabe von Tickets einzuschränken. Dem Ticketerwerber ist es daher nicht gestattet:

a) Tickets zu einem höheren als dem Verkaufspreis des Veranstalters zu veräußern, wobei die eigenen Transaktionskosten einschließlich Versandkosten des Ticketerwerbers hinsichtlich der Kaufpreishöhe unberücksichtigt bleiben,

b) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern der Ticketinhaber von der Anhängerschaft für den Gastverein Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen,

c) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung durch den Veranstalter gewerblich oder kommerziell zu veräußern oder im Rahmen von Gewinnspielen, Reise- oder Hospitality-Angeboten oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, oder

d) Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf die VELTINS-Arena beschränkten Stadionverbot belegt sind, sofern der Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen.

5.2. Der Ticketerwerber ist bei Weitergabe der Tickets verpflichtet, diejenigen Personen, an die er Tickets weitergibt, den sich aus diesen AGB ergebenden Verpflichtungen unbeschränkt und in der Weise zu unterwerfen, dass der Veranstalter die Erfüllung der Verpflichtungen unmittelbar von dem jeweiligen Ticketinhaber verlangen kann.

Auf Verlangen des Veranstalters ist der Ticketerwerber verpflichtet, Namen, Geburtsdaten und Anschrift derjenigen Personen mitzuteilen, an die er Tickets weitergegeben hat.

5.3. Der Veranstalter ist berechtigt, das zu dem Ticketerwerber bestehende Rechtsverhältnis außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Ticketerwerber gegen Ziffer 5.1. verstößt. Das vorgenannte Kündigungsrecht gilt auch für Dauerkartenabonnements. Unter Berücksichtigung der Schwere des dem Ticketerwerber vorzuwerfenden Verstoßes kann der Veranstalter das Ticket in diesem Fall nach billigem Ermessen sperren und dem Ticketerwerber den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos verweigern.

5.4. Der Veranstalter ist berechtigt, von Ticketerwerbern, die unter Verstoß gegen Ziffer 5.1 Tickets weitergeben und/oder anbieten, für jeden Fall eines Verstoßes eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu € 2.500,00 zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt schuldlos. Die Vertragsstrafe wird vom Veranstalter nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt, wobei die Vertragsstrafe auf Schadenersatzansprüche angerechnet wird.

5.5. Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die gegen die Verbote in Ziffer 5.1. verstoßen, zukünftig den Erwerb von Tickets zu verweigern, ihnen gegenüber ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitergehende rechtliche Maßnahmen einzuleiten.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

http://www.anwalt.de/rechtstipps/darf-ich-meine-gekauften-eintrittskarten-weiter-verkaufen_028221.html


http://www.breymann.de/inhalte/2/aktuelles/42510/privater-verkauf-von-fussball-tickets-ein-risikoreiches-geschaeft-/index.html

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
niederrhein47
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
eben habe ich von Schalke eine Mail mit der URL zur ebay-Seite meines Vaters bekommen, worauf man sich hier bezieht.
Man weist mich erneut auf die Zahlung hin und behält sich vor, auch einige Bundesligapartien von mir zu stornieren.

Was soll ich nun tun, jemand Ratschläge ?

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Sollte ich eine Antwort schreiben und nennen, dass es nicht mein ebay-Account ist und mich auf 5.2 der AGB beziehen ?

-- Editiert niederrhein47 am 20.10.2014 12:45

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Mach genau das gleiche was du hier gemacht hast. Erkläre den Sachverhalt.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
niederrhein47
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
ich habe den Sachverhalt wie beschrieben erklärt und man ist mir entgegen gekommen die Strafe auf insgesamt 125€ zu reduzieren.
Da mir zwei Tickets storniert wurden muss ich nur noch 87€ zahlen, welches deutlich weniger als 250€ ist.

Ich werde die Summe auch voraussichtlich zahlen, doch wie soll ich bei der Unterlassungserklärung vorgehen ?
Was würdet ihr mir empfehlen ?
Ist das wirklich so schlimm wenn man diese einfach ausfüllt und zurück sendet ?

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Sorry, aber ich würde mir an Deiner Stelle eher überlegen, das Geld für die stornierten Tickets zurückzuverlangen bzw. die Rückgängigmachung der Storniernung zu verlangen als noch etwas obendrauf zu legen.

Du durftest die Tickets an Deinen Vater weitergeben. Das verstößt nicht gegen die AGB.

Dass Dein Vater die dann zu einem höheren Preis verkaufen wollte, ist Dir nicht zuzurechnen. Das wird zwar mit §5.2 der AGB versucht, ich bin mir aber sicher, dass das der Inhaltskontrolle nicht standhalten wird. Schlichtweg weil das dort geforderte unmöglich ist, denn dazu müsste man den Käufer ja bis ins Stadion begleiten. Ohnehin ist fraglich, ob der Versuch, von dem selbständig zurückgetreten wurde, schon einen Verstoß gegen die AGB darstellt.

Dementsprechend sehe ich auch keinen Grund für die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Ich persönlich würde es drauf ankommen lassen und das Schalke auch vorab so mitteilen. Ich bezweifle stark, dass sie es auf einen Prozess ankommen lassen, so intelligent dürfte deren Rechtsabteilung wohl sein. Ob Dir das den evtl. Stress wert ist, musst Du selbst wissen.

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"Juristischer Laie - Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Gewähr."

5x Hilfreiche Antwort

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