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Abmahnung und Mahnung

Von Rechtsanwalt Elmar Dolscius
21.8.2009 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 2314 Aufrufe
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Abmahnung, Mahnung

Beratung und Hilfe bei Abmahnungen und Mahnungen

Leider steigt die Anzahl der Abmahnungen und Mahnungen, die sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen erhalten seit einigen Jahren ständig. Nach unserer Erfahrung ist ein nicht unerheblicher Teil der Abmahnungen und Mahnungen unberechtigt. Nachfolgend erfahren Sie, welche Indizien für eine unberechtigte Abmahnung oder Mahnung sprechen und wie sie sich dagegen wehren können.

Abmahnung

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Elmar Dolscius
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Abmahnungen werden zum überwiegenden Teil im Marken- und Urheberrecht ausgesprochen. Oft trifft es Privatpersonen, ebenso häufig werden aber auch Unternehmer abgemahnt. Ein falsches Impressum hier, ein unbedacht verwendetes Bild dort oder einen vermeintlich gefälschten Markenartikel verkauft, eine Musik- oder Filmdatei aus dem Netz geladen und schon erhält man Post von mehr oder weniger seriösen Firmen bzw. deren Kanzleien.

Nicht jede Abmahnung ist jedoch berechtigt und selbst im Falle einer berechtigten Abmahnung sind oftmals die Streitwerte überhöht angesetzt.

Wie erkennt man eine unberechtigte Abmahnung?

Zunächst müssen Sie die Frage klären, ob der in der Abmahnung behauptete Verstoß von Ihnen begangen worden sein kann. Gerade im Fall von Urheberrechtsverletzungen in so genannten Tauschbörsen werden IP-Adressen verwendet, um zu behaupten, man habe unberechtigt eine Musikdatei oder eine Filmdatei aus dem Internet geladen. Mehr als die IP-Adresse ist dazu leider nicht notwendig und an eine solche heranzukommen, ist nicht besonders schwer.

Sofern Sie zu dem Ergebnis gelangen, dass Sie den Verstoß nicht begangen haben, ist dies das erste Indiz für eine unberechtigte Abmahnung. Weitere Indizien können sein:

  • Keine Angabe einer (kostenfreien) Telefonnummer auf dem Abmahnschreiben
  • Eine maschinell erstellte Unterschrift bzw. eine Unterschrift, die nicht zu identifizieren ist
  • Keine Angabe einer Homepage der abmahnenden Kanzlei
  • Keine beigefügte Vollmacht des angeblichen Rechteinhabers
  • Rechteinhaber und Marke stimmen nicht überein

In all diesen Fällen besteht die Möglichkeit, dass die Abmahnung nur ausgesprochen wurde, um Kosten zu erzeugen. Ein wirkliches Interesse an der Verfolgung einer Rechtsverletzung besteht in diesen Fällen selten.

Leider ist der Abgemahnte kaum in der Lage, sich einer unberechtigten Abmahnung ohne professionelle Hilfe zu stellen. Und diese Hilfe kostet Geld.

Außerdem ist es schwierig, auf die Schnelle (denn die Fristen einer Abmahnung sind meist sehr kurz bemessen) einen Anwalt zu finden, der sich mit der Materie auskennt. Sofern diese Hürde jedoch überwunden wurde, kann der Abgemahnte die Abmahnung zurückweisen und nach aktueller Rechtsprechung sogar bei einer nachweislich unberechtigten Abmahnung seine Kosten ersetzt bekommen. Schon aus diesem Grund sollte auf jeden Fall im Falle einer erhaltenen Abmahnung anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Sofern die Möglichkeit besteht, dass Sie den Ihnen zur Last gelegten Verstoß begangen haben könnten, sollten Sie dennoch die oben angeführten Punkte abklären. Denn auch eine dem Grunde nach berechtigte Abmahnung kann Fehler aufweisen, die zu einer Zurückweisung führen können. In jedem Fall zeigt aber die Erfahrung aus der Praxis, dass durch geschicktes Verhandeln die geforderten Beträge einer Abmahnung erheblich reduziert werden können. Zudem hat der Gesetzgeber in einfach gelagerten Fällen eine Reduzierung der Abmahnkosten auf 100 Euro vorgesehen. Diese Möglichkeit kann im Einzelfall durch einen spezialisierten Anwalt überprüft werden.

Mahnung

Verbraucher (und Unternehmen) sehen sich in letzter Zeit neben Abmahnungen auch einfachen Mahnungen ausgesetzt. Hierbei werden von Unternehmen Kosten für angeblich erbrachte Leistungen eingefordert, die nie bzw. nicht in dem angegebenen Umfang erbracht wurden oder für deren Erbringung bei vernünftiger Betrachtung niemand Geld bezahlen würde.

Folgende Beispiele finden sich in der anwaltlichen Praxis immer wieder:

  • Überhöhte Telefonkosten
  • Kosten für angeblich abonnierte Premiumdienste
  • Nutzung von angeblich kostenlosen Internetportalen
  • Kostenlose Test-Abonnements
  • Gratis Download-Portale
  • Inkasso-Stalking
  • Nebenjob Angebote gegen Vorkasse

In all diesen Fällen versuchen dubiose Unternehmen, Geld für nicht erbrachte Leistungen zu kassieren. Je nach Angebot wird mit Drohungen und gerichtlichen sowie finanziellen Konsequenzen gedroht. Der Druck wird hierbei stetig erhöht, um den Betroffenen zur Zahlung zu bewegen. Leider geben sich auch immer wieder Anwälte dafür her, solchen Forderungen den Anschein von Seriosität zu verschaffen.

Problem bei derartigen Forderungen ist oftmals, dass der angebliche Gläubiger über diverse Beweismittel zu verfügen scheint, der Betroffene hingegen oft nur sein Wort dagegen setzen kann. Gerade in solchen Fällen sollten Betroffene sich der Hilfe eines versierten Anwalts versichern, der die Schwachpunkte der behaupteten Forderungen herausarbeitet und Waffengleichheit mit der Gegenseite herstellt. In keinem Fall sollten Sie nicht nachvollziehbare Forderungen begleichen. Ein Forderungsinhaber muss immer auch das Bestehen seiner Forderungen beweisen. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, diese Beweise anzufordern.

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