Abmahnung: rka. Rechtsanwälte für das Computerspiel "Risen 2 – Dark Waters"

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Koch Media GmbH geht als Rechteinhaber gegen illegales Filesharing in Tauschbörsen vor

1. Was wird abgemahnt?

Heute geht es um eine Abmahnung aus dem Bereich der Computerspiele. Die Rechtsanwälte Klute Aßmann (.rka) mahnt zurzeit für die Koch Media GmbH das Computerspiel “Risen – Dark Waters“ ab.

2. Was wollen die Abmahner?

Mit der Abmahnung machen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte angebliche Urheberrechtsverletzungen geltend.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Dem Adressaten der Abmahnung wird der Vorwurf gemacht, das Computerspiel “Risen2 – Dark Waters“ im Internet über eine Tauschbörse (Filesharing) heruntergeladen und dadurch gleichzeitig anderen Personen zum Herunterladen bereitgestellt zu haben.

3. Welche Forderungen erheben die Rechtsanwälte Reichelt Klute Aßmann genau?

Der Empfänger der Abmahnung wird innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen Pauschalbetrag in Höhe von 800.- € zu zahlen.

4. Wie soll ich auf eine Abmahnung reagieren?

Bitte bleiben Sie zunächst gelassen. Den geforderten Betrag von 800.- € sollten Sie nicht zahlen. Ebenfalls sollten Sie keinesfalls die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterschrieben. Hierdurch würden Sie nämlich ein Schuldanerkenntnis abgeben (eine Urheberrechtsverletzung ist strafbar!), selbst wenn Sie es nicht gewesen sind.

5. Fristen beachten!

Bitte lassen Sie die von den Rechtsanwälten gesetzte Frist nicht einfach tatenlos verstreichen. Sollte eine einzelfallbezogene Prüfung in Ihrem Fall ergeben, dass der Vorwurf zutreffend ist (hierfür genügt es grundsätzlich, dass über Ihren Internetanschluß etwas heruntergeladen wurde, sofern Sie keine hinreichenden Sicherheitsmaßnahmen dagegen ergriffen haben) sollte zumindest innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte (=abgeänderte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Durch eine entsprechende anwaltliche Formulierung kann verhindert werden, dass Sie ein Schuldanerkenntnis abgeben.

6. Vorgefertigte Unterlassungserklärung ignorieren

Bitte verwenden Sie keinesfalls die vorgefertigte Unterlassungserklärung. Dieses kann nicht oft genug betont werden.

Selbst falls ein Urheberrechtsverstoß in Ihrem Fall vorliegen sollte, lassen sich die Kosten oftmals deutlich senken. Zusätzlich ist auch meistens eine Ratenzahlung möglich.

7. Erste-Hilfe bei Abmahnungen

1. Niemals selber die Gegenseite kontaktieren!

2. Vorgefertigte Unterlassungserklärung nicht beachten/verwenden!

3. Unbedingt Fristen einhalten!

4. Sofort nach Erhalt der Abmahnung einen Rechtsanwalt aufsuchen!

Gerne stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung aus weit über 100 Abmahnfällen zur Verfügung. Eine deutschlandweite Vertretung ist möglich.

Für ein kostenloses Erstgespräch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung(zunächst kostenlos und unverbindlich. Gerne können Sie mich auch vorab per E-Mail kontaktieren und mir das Abmahnschreiben (auch zunächst völlig unverbindlich) per E-Mail zusenden. Dann kann ich mich in Ihren individuellen Fall einarbeiten und mich auf unser Erstgespräch optimal vorbereitet.

Danach könne nwir Ihren Fall ganz in Ruhe besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Hiervon ist die gesamte außergerichtliche Abwicklung unabhängig vom Arbeitsaufwand umfasst.

Mein oberstes Ziel ist es (also wenn eine Urheberrechtsverletzung vorliegt), dass Sie zusammen mit meinem Honorar weniger an die Abmahner zahlen müssen, als diese ursprünglich gefordert haben. Meiner Erfahrung nach sich dieses Ergebnis in den meisten Fällen erreichen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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