Abmahnung: rka. Rechtsanwälte für das Computerspiel "Dead Island-Riptide"

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Die Koch Media GmbH verfolgt weiterhin als Rechteinhaber illegales Filesharing in Tauschbörsen.

1. Worum geht es?

Heute geht es mal wieder um eine weitere Abmahnung aus dem Bereich der Computerspiele. Die Rechtsanwälte Klute Aßmann (.rka) mahnen derzeit für die Koch Media GmbH das Computerspiel “Dead Island Riptide“ ab. Bereits den Vorgänger (Dead Island) haben die .rka-Rechtsanwälte in der Vergangenheit verstärkt abgemahnt.

2. Was wird mit der Abmahnung gefordert?

Die Rechtsanwälte Klute Aßmann machen mit der Abmahnung angebliche Urheberrechtsverletzungen geltend.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Der Empfänger der Abmahnung wird mit dem Vorwurf konfrontiert, das Computerspiel “Dead Island Riptide“ im Internet über eine Tauschbörse heruntergeladen zu haben und auch Dritten das Herunterladen ermöglicht zu haben.

Wie bei den meisten Abmahnungen aus dem Bereich des Filesharing wird der Empfänger innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und einen bestimmten Geldbetrag zu zahlen. Im vorliegenden Fall wird regelmäßig ein Pauschalbetrag in Höhe von 800.- € gefordert.

3. Richtige Reaktion auf eine Abmahnung

Sie sollten bitte zunächst die Ruhe bewahren und keinesfalls die geforderten 800.- € an die Abmahnanwälte zahlen. Auch sollten Sie unter keinen Umständen die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben.

4. Auf Fristen achten

Die gesetzten Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung sollten Sie aber nicht nutzlos verstreichen lassen. Vielmehr sollten Sie zumindest dann, wenn die Vorwürfe der Abmahner leider zutreffend sind, zumindest innerhalb der gesetzten Frist eine modifizierte (=abgeänderte) Unterlassungserklärung abgeben. Dieses ist mit einer entsprechenden anwaltlichen Formulierung sogar ohne jegliches Schuldanerkenntnis Ihrerseits möglich.

5. Betrag aushandeln

Auch wenn ein Urheberrechtsverstoß in Ihrem Fall vorliegen sollte, lassen sich die geforderten Kosten oftmals deutlich senken. Zudem ist auch meistens eine Ratenzahlung aushandelbar.

6. 1-mal-1 bei Abmahnungen

1. Kein Kontakt zur Gegenseite

2. Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren

3. Fristen beachten

4. Sofort nach Erhalt der Abmahnung einen Rechtsanwalt aufsuchen!

Wenn Sie auch eine Abmahnung erhalten haben sollten, stehe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung zur Verfügung.

Gerne können Sie mich für ein kostenloses Erstgespräch kontaktieren. Kontaktieren Sie mich auch gerne vorab per E-Mail und übermitteln Sie mir gerne das Abmahnschreiben (auch zunächst völlig unverbindlich) per E-Mail. Anschließend können wir gerne Ihren persönlichen Fall besprechen.

Die Höhe meines Festpreises (inkl. Auslagen und 19% MwSt.) für die außergerichtliche Vertretung in Abmahnungsfällen (Filesharing) richtet sich nach der Höhe des von den Abmahnern geforderten Betrages.

Mein oberstes Ziel ist es, dass Sie nichts oder zumindest so wenig wie möglich an die Abmahner zahlen müssen.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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