Abmahnung privat zu privat ohne Anwalt: Kosten zurückbekommen?

19. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
jms
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 8x hilfreich)
Abmahnung privat zu privat ohne Anwalt: Kosten zurückbekommen?

Wenn eine Privatperson eine andere Privatperson abmahnt, ohne dafür einen Anwalt einzuschalten, kann sie dann ihre Kosten zurückbekommen? Also z.B. Kosten für Briefporto, Telefonate, Adressauskunft, Recherche usw., kann sie das vom Abgemahnten zurück verlangen?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Klar kann man das zurückverlangen.
Denn verlangen kann man alles.

Das Problem ist nur, das wenn der Abgemahnte nicht zahlt, sich die Kosten nicht so leicht wie Anwaltskosten beitreiben lassen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
jms
Status:
Schüler
(217 Beiträge, 8x hilfreich)

Oh...ich meinte natürlich ob man ein Recht auf diese Kostenerstattung hat und wenn, warum nicht.
Wenn z.B. Kosten für die Adressabfrage enstanden sind, warum hat man da kein Recht auf Erstattung?
Aber Anwaltskosten kann man sich erstatten lassen?
Bei einer Beauftragung eines Anwalts entsteht die Kostenforderung ja auch nicht vom Anwalt an den Abgemahnten, sondern vom Auftraggeber an den Abgemahnten.

2x Hilfreiche Antwort

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