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Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) + Erledigung des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Gegenseite

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Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) + Erledigung des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Gegenseite
Rechtsanwältin Maike Domke
Blücherstraße 64, 25336 Elmshorn, Tel: 041217891138, Fax: 041217894976
Familienrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Erbrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Insolvenzrecht, Strafrecht
Bewertungen: 143
Onlineanfragen möglichAbmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) + Erledigung des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Gegenseite enthält folgende Leistung:

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€160,00
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Sie haben von einer Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung wegen einer angeblichen oder tatsächlichen Urheberrechtsverletzung erhalten? Sie sollen Dateien (Musik, Film, Software) unerlaubt in Filesharing-Netzwerken angeboten haben?

Die abmahnende Kanzlei verlangt von Ihnen die Unterzeichung einer umfassenden Unterlassungserklärung und die Erstattung der angefallenen Kosten? Und dies alles innerhaln einer kurzen Frist?

Hat man ungerechtfertig abgemahnt, führe berate ich Sie über die Ihnen zustehenden Möglichkeiten und erarbeite mit Ihnen eine Strategie, wie wir weiter vorgehen.
Ist die Abmahnung berechtigt, das heißt Sie haben tatsächlich Dateien auf Netzwerken angeboten, können trotzdem die Kosten zu hoch (Gegenstandswert, Rechtsanwaltsgebühren, eventuelle Vertragsstrafe) zu hoch sein. Die Unterlassungserklärung kann zu weit oder falsch formuliert sein.
Auch wenn alles korrekt ist, kann man dennoch in vielen Fällen eine Absenkung der Kosten erreichen.

Meine Leistungen:
- Prüfung der Abmahnung
- Beratung bzgl. des weiteren Vorgehens, bei unklarer Rechtslage Aufklärung über die Risiken.
- außergerichtliche Korrespondenz mit den gegenerischen Anwälten
- ggf. Anfertigung einer außergerichtlichen Unterlassungserklärung



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Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) + Erledigung des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Gegenseite
Rechtsanwalt Thomas Fliegner
Untermarkt 24, 99974 Mühlhausen, Tel: 03601-886480, Fax: 03601-8864812
Gewerblicher Rechtsschutz, Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Strafrecht
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€149,00
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Sehr geehrter Rechtssuchender,

Sie haben eine Abmahnung aus dem Bereich des UrhG wegen Filesharing in sogenannten Peer-to-Peer Programmen erhalten.

Jede Abmahnung muss einer Erörterung zugeführt werden.

Wir überprüfen Ihre Abmahnung, sowohl aus tatsächlicher als auch rechtlicher Sicht auf deren Rechtmäßigkeit.

Hierbei Überprüfen wir insbesondere:

1. Formelle Voraussetzungen der Abmahnung (Zustellungsart, Vollmachtsvorlage, usw.)
2. Inhaltliche Voraussetzungen der Abmahnung
(Anspruchsgrundlagen der Abmahner, Schadenshöhe, Anwaltsgebühren, Unterlassungserklärung, Gegenstandswerte, usw.)

Wir erarbeiten Ihnen auf Wunsch eine Verteidigungsschrift und soweit dies erforderlich wird, erstellen wir Ihnen eine für Sie passende modifizierte Unterlassungserklärung.

Zögern Sie nicht, sondern kontaktieren Sie uns.

Thomas Fliegner
Rechtsanwalt


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Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) + Erledigung des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Gegenseite
Rechtsanwalt Charles Dreydorff
Flinkenberg 27, 16303 Schwedt, Tel: 03332/338348, Fax: 03332/338349
Urheberrecht, Strafrecht, Zivilrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht
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€150,00
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Falls Sie eine Abmahnung wegen eines illegalen Downloads in einer Tauschbörse erhalten haben, sei es, das Sie einen Film, ein Musikalbum, ein Hörbuch oder ein E-Book herunter geladen haben, heißt es keine Zeit zu verlieren und vor allem, nicht die Sache aus zusitzen bzw. toter Mann zu spielen.

Ich überprüfe jede Abmahnung, auch etwaige unberechtigte und unrechtmäßige Abmahnungen.

Ich berate und vertrete Sie bei Abmahnung wegen Filesharing, modifiziere ggf. ihre Unterlassungserklärung und führe die gesamte außergerichtliche Korrespondenz mit der Gegenseite.


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Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) + Erledigung des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Gegenseite
Rechtsanwalt Thomas Liedorp-Osner
Korngasse 2, 67547 Worms, Tel: 06241-2000780, Fax: 06241-200781
Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Telekommunikationsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Gebührenrecht der RAe
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€59,00
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Haben Sie eine Abmahnung erhalten, weil angeblich über Ihren Internetanschluss eine Datei heruntergeladen wurde?

Sollen Sie jetzt einen Geldbetrag bezahlen und eine Unterlassungserklärung unterschreiben?

In genau diesen Fällen kann ich Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Erfolgsaussichten gegen solchen Forderungen vorzugehen sind bei der richtigen anwaltlichen Beratung sehr hoch.

Ich verfüge in genau solchen Fällen über langjährige Erfahrung und helfe Ihnen gerne weiter.

In meiner Leistung ist die Korrespondenz mit der Gegenseite erfasst unabhängig von der Anzahl der Schreiben.

Sollte die Angelegenheit vor Gericht ausgetragen werden, würden die gesetzlichen Gebühren anfallen.

Bislang war eine Austragung vor Gericht aber noch nicht notwendig.


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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Stresemannstr. 46, 27570 Bremerhaven, Tel: 0471/140-240, Fax: 0471/140-244
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht
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€139,00
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Zu einem Festpreis von 139.- € prüfe ich Ihre Abmahnung aus dem Bereich des Filesharing (Download von Musik und Filmen) und vertrete Sie aussergerichtlich.

Ziel ist die vollständige Abwehr der Abmahnung oder zumindest das Herunterhandeln des geforderten Betrages auf ein mögliches Minimum.

Die erforderliche Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zur Fristwahrung ist ebenfalls in dem Festpreis erhalten.


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Rechtsanwalt Diplom - Jurist (Universität Augsburg) Michael Kohberger
Austr. 9 1/2, 89407 Dillingen a. d. Donau, Tel: 09071/2658, Fax: 09071/5036061
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Mietrecht, Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
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€150,00
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Sie haben eine Abmahnung wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten durch die Teilnahme an sogenannten peer-to-peer-Netzwerken ("filesharing") erhalten? Der Rechtsanwalt fordert von Ihnen deshalb mehrere hundert Euro?

Bevor Sie mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen, sollten Sie die Abmahnung von einem Anwalt überprüfen lassen.

Meine Dienstleistung umfasst:

Die Überprüfung, ob die Abmahnung berechtigt ist UND sämtlichen außergerichtlichen Schriftverkehr.

1. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Abmahnung unberechtigt erfolgt ist:

- Sämtliche außergerichtlichen Schritte, die zur Abwehr der Abmahnung erforderlich sind
- z.B. Formulierung und Abgabe einer Erwiderung
- Beratung über weitere Möglichkeiten und Beratung über weiteres Vorgehen (z.B. Negative Feststellungsklage, Schadenersatz)

2. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Rechtslage bei der Abmahnung nicht eindeutig ist:

- Aufklärung über Rechtslage, Risiken und die möglichen weiteren Schritte
- Empfehlung der weiteren Vorgehensweise (z.B.: Erarbeitung einer modifizierten Unterlassungserklärung)
- den außergerichtlichen Schriftverkehr

3. Wenn die Prüfung zu dem Ergebnis kommt, dass die Abmahnung berechtigt erfolgt ist:

- Prüfung, ob Streitwert angemessen
- Prüfung, ob Vertragsstrafe angemessen
- Prüfung, ob Rechtsanwaltsgebühren angemessen
- Prüfung, ob Umfang der Unterlassungserklärung angemessen
- Beratung über Möglichkeiten und weiteres Vorgehen (z.B.: Erarbeitung einer modifizierten Unterlassungserklärung)
- den außergerichtlichen Schriftverkehr


>>>>> weiter zum Ratgeberartikel: "Was tun bei angeblicher Urheberrechtsverletzung?"


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Rechtsanwalt Alexander Otterbach
Günterstalstraße 72, 79100 Freiburg, Tel: 07611506950, Fax: 076115069519
Arbeitsrecht, Strafrecht, Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Medienrecht
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Nichts ist gefährlicher, als auf eine urheberrechtliche Unterlassungserklärung nicht zu reagieren. Die abmahnenden Kanzleien beantragen unverzüglich eine einstweilige Verfügung gegen Sie - verbunden mit erheblichen Kosten im vierstelligen Bereich.

Deshalb: Lassen Sie sich beraten. Um eine solches einstweiliges Verfügungsverfahren zu vermeiden ist es notwendig, die Unterlassungserklärung zu akzeptieren. Vorsicht aber: Unterschreiben Sie nie blind die vorgefertigten Erklärungen der Abmahnkanzlei. Diese sind meist zu weit gefasst und müssen entsprechend modifiziert werden.

Führen Sie auch selbst keinen Schriftverkehr mit diesen Kanzleien. Eine falsche Formulierung und es besteht die Gefahr, dass Sie unbemerkt ein Schuldanerkenntnis abgegeben haben.

Wir prüfen für Sie,

ob die Unterlassungserklärung gerechtfertigt ist,
ob der Streitwert angemessen ist,
ob die Höhe des Schadensersatzes angemessen ist,
ob die Rechtsanwaltsgebühren gerechtfertigt sind,

und

erstellen Ihnen eine modifizierte Unterlassungserklärung, beraten Sie über das weitere zweckmäßige Vorgehen und führen den außergerichtlichen Schriftverkehr mit der abmahnenden Kanzlei.

Daneben sind wir bei allen Fragen oder Unklarheiten telefonisch oder per E-Mail für Sie erreichbar und garantieren unverzügliche Anwort.

Ich freue mich auf Ihren Auftrag.

Alexander Otterbach
Rechtsanwalt


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Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) + Erledigung des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Gegenseite
Rechtsanwalt Michael Wundke
Elsterstraße 4, 01968 Senftenberg, Tel: 03573 - 2557, Fax: 03573 - 790509
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Zivilrecht
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€129,00
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Von dem angegebenen Festpreis ist die komplette außergerichtliche Interessenwahrnehmung umfasst, also: Prüfung der Rechtslage, Beratung über die Rechtslage und der erfolgversprechendsten Strategie, Erstellen einer modifizierten Unterlassungserklärung, Schriftwechsel mit der Gegenseite.


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Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) + Erledigung des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Gegenseite
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Moritz Kerkmann
Obernstraße 91, 28832 Achim, Tel: 042025232180, Fax: 042025232181
Internetrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht, Inkasso, Strafrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 47
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Prüfung der Rechtslage

Aufklärung über Chancen / Risiken und Kosten

Beratung über das weitere Vorgehen

Sämtlicher außergerichtlicher Schriftverkehr mit der Gegenseite

Ggf. Formulierung einer entsprechenden modifizierten Unterlassungserklärung

Ziel muss es sein, dass Sie möglichst nichts oder sehr wenig an die Gegenseite zahlen, ohne zusätzliche Erklärungen abzugeben.


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Abmahnung prüfen (File-Sharing, p2p, Tauschbörse) + Erledigung des außergerichtlichen Schriftverkehrs mit der Gegenseite
Rechtsanwalt Raoul Romberg
Langendorfer Strasse 113, 56564 Neuwied, Tel: 02631/9439764, Fax: 02631/9439765
Verkehrsrecht, Arztrecht, Baurecht, priv., Vertragsrecht, Internet und Computerrecht
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€249,00
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Sie haben von einer Rechtsanwaltskanzlei eine Abmahnung wegen unerlaubtem File-Sharings erhalten und wurden aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie Schadensersatz zu zahlen?

Dann ist umgehendes Handeln angesagt. Denn es ist in der Regel nicht anzuraten, die vorformulierte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Schon gar nicht ist es zu empfehlen, auf Abmahnschreiben überhaupt nicht zu reagieren, da in diesem Fall eine einstweilige Verfügung droht.

Sie sollten jedoch selbst keinen Schriftverkehr mit der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei führen, sondern sich unverzüglich anwaltlich beraten lassen.

Gegen Übersendung des Abmahnschreibens und weiterer Informationen (Verstoß begangen oder nicht, entlastende Umstände, Personen im Haushalt, technische Voraussetzungen, Sicherheitsmaßnahmen gegen Nutzung von außen etc.) prüfe ich für Sie die Abmahnung, berate Sie über das weitere zweckmäßige Vorgehen und führe den außergerichtlichen Schriftverkehr mit der abmahnenden Kanzlei.

Darüber hinaus fordere ich für Sie die Verfahrensakte des Auskunftsverfahrens betreffend Ihre IP-Adresse an und prüfe die Berechtigung des Auskunftsanspruchs (ggfs. kommt hier ein Beweisverwertungsverbot in Betracht).

Sollte es dennoch zu einem Gerichtsverfahren kommen und Sie mich mit Ihrer Vertretung beauftragen, werden die Beratungsgebühren selbstverständlich angerechnet werden.


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