Hallo,
jemand hat eine Abmahnung bekommen und soll jetzt eine Unterlassungserklärung unterschreiben, sowie Aufwendungen für Rechtsverfolgen
bezahlen. Das Schreiben ist allerdings nicht von einem Anwalt, sondern vom Mitwettbewerber selbst. Darf der Mittwettbewerber überhaupt der Kosten für die Aufwendungen selbst in Rechnung stellen?
Nochmal zur Ergänzung: In der Annahme das die Abmahnung berechitgt ist könnte Person X dann die Unterlassungserklärung unterschreiben aber auf die Zahlung der Aufwandsentschädigung verzichten, da diese nicht von einen Anwalt in Rechnung gestellt werden sondern von der Firma selbst.
MfG
-- Editiert von nmdr53 am 07.01.2009 15:06
Abmahnung ohne Anwalt
7. Januar 2009
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Frage vom 7. Januar 2009 | 12:41
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Abmahnung ohne Anwalt
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