Abmahnung im Anwendungsbereich der AVR
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Abmahnung im Anwendungsbereich der AVR
Liebe Forumsmitglieder,
bei frag-einen-anwalt fand ich die folgende anwaltliche Aussage:
*Im Anwendungsbereich des BAT ist der Arbeitgeber gem. § 13 II BAT verpflichtet, den Arbeitnehmer anzuhören, bevor er die Abmahnung zu den Personalakten nimmt. Unterlässt er das, so hat der Arbeitnehmer wegen Verletzung einer Nebenpflicht einen schuldrechtlichen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte. Die nachträgliche Anhörung heilt diesen Mangel nicht.*
Gilt dies analog auch für den Anwendungsbereich der AVR?
Herzlichen Dank für Eure Bemühungen!
von mafo am 11.09.2008 00:04
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>Abmahnung im Anwendungsbereich der AVR
Welche AVR? Caritas? Diakonie? Bitte genauer.
von venotis am 11.09.2008 00:07
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>Abmahnung im Anwendungsbereich der AVR
Hallo venotis,
erst einmal herzlichen Dank für Deine schnelle Antwort!
Leider bin ich mir da nicht sicher. Es handelt sich um eine katholische gGmbH; vermutlich kommt am ehesten die AVR Caritas in Frage...
Herzliche Grüße,
mafo
von mafo am 11.09.2008 00:32
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>Abmahnung im Anwendungsbereich der AVR
Es müsste im
Arbeitsvertrag doch genau drin stehen.
Die Caritas hatte sie bisher unter
http://www.diag-mav.de/frameset/frameset.htm ... und nun sind die plötzlich nicht mehr öffentlich
von venotis am 11.09.2008 01:19
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>Abmahnung im Anwendungsbereich der AVR
Hallo venotis,
der Arbitsvertrag umfaßt nur eineinhalb Seiten und verweist auf die AVR.
Die AVR ist unter
http://www.schiering.org/arhilfen/gesetz/avr/avr.htmzu finden.
Allerdings ist der fragliche Teil nur sehr unpräzise geregelt.
*§ 6 Personalakten
(3) Der Mitarbeiter muss zu Beschwerden und Behauptungen jeder Art, die für ihn ungünstig sind oder ihm nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. Seine Äußerungen sind zu den Personalakten zu nehmen.*
Kann ich hieraus schließen, dass ich auch hier bei einen schuldrechtlichen Anspruch auf Entfernung habe, der nachträglich nicht geheilt werden kann?
-- Editiert von mafo am 11.09.2008 08:57:25
von mafo am 11.09.2008 08:56
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>Abmahnung im Anwendungsbereich der AVR
... avr ist in jedem fall nicht öffentlicher dienst. insofern werden regelungen des bat nicht 1:1 für avr-verträge gelten.
Kann ich hieraus schließen, dass ich auch hier bei einen schuldrechtlichen Anspruch auf Entfernung habe, der nachträglich nicht geheilt werden kann?... probier es doch: für die caritas und den avr-bereich gibt es doch eine schlichtung - das verfahren kostet dich nicht einmal etwas.
von blaubär49 am 11.09.2008 09:48
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>Abmahnung im Anwendungsbereich der AVR
Hallo blaubär49,
danke für Deinen guten Tipp!
Es wäre natürlich schön, wenn ich vor der Schlichtung bereits absehen könnte, ob ein schuldrechtlicher Anspruch auf Entfernung besteht.
Vielleicht hat hier schon jemand eine entsprechende Erfahrung gemacht?
von mafo am 11.09.2008 12:00
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>Abmahnung im Anwendungsbereich der AVR
Hat niemand eine entsprechende Erfahrung gemacht?
von mafo am 12.09.2008 11:45
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