Abmahnung für den Film "Evangelion: 3.33 - You can (not) redo "

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Waldorf Frommer mahnen im Auftrage der Universum Film GmbH Filesharing an dem Film „Evangelion: 3.33 - You can (not) redo ab"

1. Wer sind die Abmahner?

Sie rollt unaufhörlich weiter: die Abmahnwelle wegen Filesharing.

Heute möchte ich Hinweise zu einer aktuellen Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München geben. Abgemahnt wird diesmal für die Universum Film GmbH der Film „Evangelion: 3.33 - You can (not) redo“

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

 

2. Was fordern die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Die Abmahner fordern sowohl die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung als auch die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 815.- €.

 

3. Wie sieht die richtige Reaktion auf die Abmahnung aus?

Die richtige Reaktion hängt vor allem davon ab, ob etwas über den Internetanschluss heruntergeladen worden ist oder nicht.

Zunächst ist es wichtig, dass Sie die Ruhe bewahren und sich nicht vorschnell einschüchtern lassen

Falls der Abmahnung eine Unterlassungserklärung beigefügt sein sollte, unterschreiben Sie diese bitte nicht. Zahlen Sie auch nicht die geforderten 815 €!

Zunächst einmal müsse geprüft werden, ob Ihnen ein urheberrechtlicher Verstoß vorgeworfen werden kann. Dann (und nur dann!) müssten Sie überhaupt reagieren

Sollte das Prüfungsergebnis sein, dass eine Urheberrechtsverletzung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann, sollten Sie innerhalb der von den Abmahnern gesetzten Frist eine abgeänderte Unterlassungserklärung abgeben. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

4. Erste Hilfe bei Erhalt einer Abmahnung:

1. Nicht die Gegenseite kontaktieren!

2. Beigefügte Unterlassungserklärung ignorieren!

3. Fristen einhalten!

4. Vor Ablauf der Fristeinen auf Abmahnungsabwehr spezialisierten Rechtsanwalt beauftragen!

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, helfe ich Ihnen gerne mit meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich weiter.

Mein oberstes Ziel: Sie zahlen nichts oder zumindest so wenig wie möglich an die Abmahner.

Sie sind nicht aus Bremerhaven oder der näheren Umgebung? Kein Problem, meine Kanzlei ist bundesweit tätig.

Kontaktieren Sie mich einfach völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch, damit wir Ihren ganz persönlichen Fall besprechen können. Dabei kläre ich Sie auch gerne über meine Kosten auf. Ich helfe Ihnen zum günstigen Pauschalpreis (kein versteckten Kosten, absolute Kostentransparenz).

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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