Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Warner Bros.: "Die Qual der Wahl"

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Was wird behauptet? Was wird verlangt? Wie sollte man sich als Betroffener verhalten?

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte nimmt Anschlussinhaber im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Gegenstand der Abmahnungen ist die seit 08. Februar 2013 im deutschen Handel erhältliche Komödie

„Die Qual der Wahl“

des Regisseurs Jay Roach.

Behauptet wird, dass der Film über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise von Online-Tauschbörsen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 956,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Warner Bros. Entertainment GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung“, wie man sich generell verhalten sollte.

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