Abmahnung durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für Sony Music: "Dido - Girl Who Got Away"

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Unterlassungs- und Zahlungsforderungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen - Wie sollte man sich in einem solchen Fall verhalten?

Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH werden Anschlussinhaber von der Münchener Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p) auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch genommen. Gegenstand der Abmahnungen ist das ab März 2013 im Handel erhältliche, nunmehr vierte Musikalbum mit dem Titel

Girl Who Got Away“ der Londoner Pop-Sängerin Dido.

Behauptet wird, dass das in den einschlägigen Online-Tauschbörsen jetzt schon zu findende Album über den Internetanschluss des Abgemahnten gemäß der Funktionsweise dieser Filesharing-Plattformen anderen p2p-Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde, wodurch die Auftraggeberin in ihren Rechten verletzt worden sei. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass ihr unabhängig von der tatsächlichen Tatbegehung erhebliche Ersatzansprüche zustünden, da der Abgemahnte jedenfalls zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten und der hierzu erforderlichen Aufwendungen gemäß § 97 a UrhG verpflichtet sei.

Verlangt wird von den betroffenen Anschlussinhabern somit die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Ersatz entstandenen Schadens. Dabei wird dem Abgemahnten ein Vergleichsangebot in Höhe von 956,00 EUR zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche, die der Sony Music Entertainment Germany GmbH durch den behaupteten Verstoß entstandenen seien, unterbreitet.

Erfahren Sie in meinem Ratgeber: „Das richtige Verhalten nach Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung“, wie man sich generell verhalten sollte.