Abmahnung durch die Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH – Die aktuellen Alben

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Abmahnung
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Abmahnung durch die Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH – Die aktuellen Alben

Auch die Hamburger Kanzlei Rasch spricht derzeit wieder vermehrt Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch die unerlaubte Verwertung geschützter Musikalben in Internet-Tauschbörsen aus. Zu den abgemahnten Werken zählen insbesondere:

Tokio Hotel - Humanoid (Dt. und Engl. Edition)

Rosenstolz - Die Suche geht weiter (Live)

Reamonn - Reamonn

U2 - No line on the horizon

Mando Diao - Give me Fire

The Killers - Day & Age

Sportfreunde Stiller - MTV Unplugged in New York

Jan Delay - Wir Kinder vom Bahnhof Soul


Prodigy - Invaders Must Die

Rechteinhaberin an den streitgegenständlichen Musikwerken ist die Universal Music GmbH. Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, die bezeichneten Alben in Filesharing-Netzwerken wie " eDonkey " oder " BitTorrent " einer Vielzahl anderer Nutzer zum Download angeboten und damit gegen die Urheberrechte der Universal Music GmbH aus §§ 77, 78 Nr.1, 85, 16, 19a UrhG verstoßen zu haben. Die Rechtsverletzung soll von der proMedia GmbH, deren Geschäftsführer Rechtsanwalt Clemens Rasch selbst ist, festgestellt und dokumentiert worden sein.

Die Kanzlei Rasch macht Ansprüche auf Unterlassung und Kostenerstattung geltend. Der zur Abgeltung der Zahlungsansprüche geforderte Vergleichsbetrag liegt bei EUR 1.200. Die tatsächlich angefallenen Kosten sind nach den Angaben der Rasch Rechtsanwälte deutlich höher. Allein die Anwaltsgebühren soll für jeden einzelnen verfügbar gemachten Titel EUR 1.980,40 betragen.

In diesem Zusammenhang sei auf ein derzeit am LG Köln stattfindendes Verfahren hingewiesen. Gegenstand ist die Klage mehrerer Musiklabels gegen zwei Filesharer auf Zahlung von jeweils rund EUR 5.800. Im Rahmen der Beweisaufnahme ging es vor allem um die Frage, ob die Berechnung der Rechtsverfolgungskosten im Innenverhältnis zwischen den klagenden Plattenfirmen und der Kanzlei Rasch nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und im vollen geltend gemachten Umfang erfolgt oder eine andere Vereinbarung mit möglicherweise geringerer Vergütung besteht. Bei abweichenden Honorarvereinbarungen besteht nämlich unter Umständen kein Erstattungsanspruch. Die als Zeugen geladenen Rechtsanwälte Rasch und Spreckelsen bestätigten allerdings eine Berechnung nach dem RVG.

Soweit mit den Abgemahnten ein Vergleich geschlossen werde, reduzierten sich die Forderungen im Innenverhältnis. Mit Spannung ist die Entscheidung des Gerichts am 27. Januar zu erwarten.

Angesichts der regelmäßig knapp bemessenen Fristen sollten Sie umgehend auf das Abmahnschreiben reagieren. Keinesfalls darf es als bloße „Abzocke" oder „unbeachtliche Massenabmahnung" ignoriert werden. Für den Fall der nicht fristgerechten Erfüllung der bezeichneten Forderungen wird deren gerichtliche Geltendmachung in Aussicht gestellt. Angesichts erheblicher Streitwerte, die bei kompletten Musikalben bis zu EUR 100.000 betragen können, ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Es empfiehlt sich daher, bereits in einer außergerichtlichen Auseinandersetzung eine interessengerechte Lösung zu suchen. Überzogene Ersatzforderungen können unter Umständen abgewehrt werden.

Keinesfalls sollte aber die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Diese ist für den abgemahnten Anschlussinhaber rechtlich nachteilig gefasst. Damit verbunden ist die Anerkennung der vorgeworfenen Rechtsverletzung und sämtlicher geltend gemachter Ansprüche. Zudem wird in der verwendeten Fassung auf das gesamte Repertoire der Universal Music GmbH Bezug genommen. Damit besteht ein enormes Haftungsrisiko. In vielen Fällen lässt sich aber zum Schutz Ihrer Rechte eine modifizierte Unterlassungserklärung durchsetzen, bei deren Erstellung Sie sich anwaltlich beraten lassen sollten.

Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung der Rechtsanwälte Nümann + Lang für Matthew Tasa, Uptunes GmbH, Allan Eshuijs, Yann Pfeifer und Manuel Reuter – Future Trance Vol. 49