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Abmahnung durch Waldorf Rechtsanwälte, Horst Schlämmer - Isch kandidiere!

Von Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
6.5.2010 | Ratgeber - Urheberrecht - Abmahnung | 1567 Aufrufe
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Unerlaubte Verwertung des Films "Horst Schlämmer - Isch kandidiere!" ist Gegegenstand von Abmahnungen, die die Anwaltskanzlei Waldorf Rechtsanwälte für die Constantin Film Verleih GmbH verschickt. Wie uns durch Mandanten bekannt ist, wird darin die Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung von pauschal 956 Euro für Schadensersatz und Anwaltskosten gefordert.

In der uns bekannten Abmahnung befinden sich in der Anlage zwei Beschlüsse: Ein Beschluss des Landgerichts Köln und ein Beschluss des Landgerichts Bielefeld.

Durch den Beschluss des LG Bielefeld gewährt das LG Bielefeld der Constantin Film Verleih GmbH vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte Auskunft gegenüber dem Internetserviceprovider über Namen und Anschrift der Internetnutzer, denen die festgestellten IP-Adressen zugewiesen waren.

In dem Beschluss des LG Köln wurde der Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahren, bei dem die Antragstellerin die Constantin Film Verleih GmbH, vertreten durch die Waldorf Rechtsanwälte war, auf 100.000 Euro festgesetzt: Gegen den - in der Anlage geschwärzten - Antragsgegner war eine einstweilige Verfügung wegen einer Urheberrechtsverletzung ergangen.

Was ist zu tun, wenn eine Abmahnung im Briefkasten ist?

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten.

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Zunächst gilt es zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

SEIT 2009 BEI 123RECHT.NET
Rechtsanwältin
Amrei Viola Wienen
Berlin

Medienrecht, Urheberrecht, Internetrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediation
 Pers. Direktanfrage 

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und zudem der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden. Wir beraten und verteten bundesweit und helfen Ihnen gerne weiter.

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