Abmahnung durch Waldorf Frommer: Spring Breakers

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Kanzlei versendet für Auftraggeber Universum Film GmbH Abmahnschreiben wegen Filesharing von Film

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit für die Universum Film GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film Spring Breakers.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

Laut des Schreibens der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer soll der Abgemahnte den US-amerikanischen Spielfilm „Spring Breakers“ mittels einer Internet-Tauschbörse anderen Usern zum Download angeboten und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Die meisten Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist jedoch bei solchen Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar. Somit ist in der Regel schon durch einmaliges Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Johannes von Rüden
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Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Was fordert Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Der betroffene Anschlussinhaber soll einen pauschalen Abgeltungsbetrag i.H.v. 815,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knappen Frist abgeben.

Was tue ich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, raten wir Ihnen zu folgenden Handlungen:

  1. Keine voreiligen Zahlungen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie weder vorschnell den geforderten Geldbetrag zahlen noch übereilt die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben. Dadurch verbauen Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.

Vielmehr sollten Sie zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen kann. Zudem kann er eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie verfassen, die sich nur auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Es sollte davon abgesehen werden die gegnerische Partei zu kontaktieren. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen von der Gegenseite zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Spring Breakers“ bekommen haben, geraten Sie also nicht in Panik, sondern rufen Sie uns an für ein kostenloses Erstgespräch. In diesem können Sie uns von Ihrem Einzelfall berichten und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 03096535853.

VON RUEDEN
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