Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen Urheberrechtsverletzungen von geschützten Bildern

Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, Waldorf, Bilder, Stock Food, Abmahnung, Urheberrecht
0 von 5 Sterne
Bewerten mit: 5 Sterne 4 Sterne 3 Sterne 2 Sterne 1 Stern
0

Die StockFood GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt, Webseitenbetreiber wegen unerlaubter Verwendung von geschütztem Bildmaterial abzumahnen.

In dem Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, der Abgemahnte habe Bilder verwendet, an denen allein die StockFood GmbH Rechte hält.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert Waldorf Frommer den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abzugeben. Des Weiteren macht die Münchner Kanzlei einen Auskunftsanspruch geltend, anhand dessen der Schadensersatzanspruch und die Rechtsanwaltskosten berechnet werden soll.

Johannes von Rüden
Partner
seit 2009
Rechtsanwalt
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Tel: 030 / 200 590 770
Web: http://www.rueden.de
E-Mail:
Schadensersatzrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Krankenversicherung

Der Unterlassungsanspruch der Gegenseite erlischt nicht schon durch die Entfernung des Bildmaterials von der Webseite. Nach der Rechtsprechung wird die für einen Unterlassungsanspruch benötigte Wiederholungsgefahr schon durch die rechtswidrige Erstbegehung vermutet. Diese Vermutung kann nur durch die Abgabe einer hinreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden.

Wir raten Ihnen in jedem Fall dazu, eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie sich sonst der Gefahr aussetzen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist. Jedoch sollten Sie ohne vorherige anwaltliche Prüfung nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Diese ist häufig zu weitgehend und benachteiligt Sie sodann unnötig. In einem solchen Fall sollte die Unterlassungserklärung von einem spezialisierten Rechtsanwalt abgeändert („modifiziert“) werden.

Um den Schadensersatzanspruch und die Rechtsanwaltskosten berechnen zu können, macht Waldorf Frommer einen Auskunftsanspruch geltend. Sie sollen Angaben zum Umfang der Verwendung sowie der Herkunft des Bildmaterials erteilen.

Die Berechnung des Schadensersatzes erfolgt nach den Grundsätzen der sogenannten Lizenzanalogie. Es wird gefragt, was Sie (als „Verletzer“) als angemessene Vergütung hätten entrichten müssen, wenn Sie die Erlaubnis zur Nutzung der Bilder von dem Rechteinhaber gehabt hätten.

Die geltend gemachten Forderungen sollten von einem fachkundigen Rechtsanwalt auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für die StockFood GmbH wegen Vervielfältigung und öffentlicher Zugänglichmachung geschützten Bildmaterials erhalten haben, nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs. In diesem können Sie uns Ihren Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 – 96535853 an oder füllen Sie das auf unserer Website www.abmahnhelfer.de vorhandene Kontaktformular aus.

VON RUEDEN
Partnerschaft von Rechtsanwälten
Leipziger Platz 9
10117 Berlin
Telefon: 030 – 200590770
Telefax: 030 – 2005907711
E-Mail: info@rueden.de
www.rueden.de
Das könnte Sie auch interessieren
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Studiocanal GmbH RoboCop
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH Der Lieferheld Unverhofft kommt oft
Urheberrecht - Abmahnung Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH Spring Breakers